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Jetzt NABU-Mitglied werden!Wiederverwendung von Elektrogeräten in Gefahr
Umfrage zeigt: Reparaturfreundlichkeit und Verbraucheraufklärung sind gefragt
07. Mai 2015 – Was mit den rund 690.000 Tonnen Elektromüll passiert, die jährlich in Deutschland gesammelt werden, regelt das seit 2005 existierende deutsche Elektrogerätegesetz, kurz ElektroG. Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Gesundheit und der Umwelt. Wegen der 2012 in Kraft getretenen europäischen WEEE-Richtlinie (directive waste electrical and electronic equipment) muss das Gesetz in Deutschland novelliert werden.
Die Neubearbeitung des Gesetzes bietet aus Sicht des NABU eine perfekte Gelegenheit, die giftigen Elektroschrottberge zu verkleinern, in dem auf mehr Abfallvermeidungs- und Wiederverwendungsmaßnahmen gesetzt wird. Das ist hierzulande auch dringend nötig, wie aus einer Studie des Umweltbundesamt Anfang des Jahres hervorging. Gerade bei elektronischen Großgeräten und Großgeräten sinkt die Lebensdauer kontinuierlich. Das liegt nicht nur daran, dass die Kunden in immer kürzeren Abständen wegen neuer „technologische Revolutionen“ zum Kauf von neuen Waren animiert werden. Auch die Zahl der Geräte, die nach immer kürzerer Zeit wegen eines Defekts den Geist aufgeben, nimmt zu. Schließlich landet ein großer Teil von eigentlich noch funktionsfähigen Elektrogeräten in den Sammelcontainern, die im Anschluss zu den Recyclingbetrieben gebracht werden.
Enttäuscht zeigte sich der NABU daher, als das Umweltministerium Anfang 2014 seinen ersten Entwurf der ElektroG-Novelle vorstellte. Zu den Hauptkritikpunkten zählte, dass die Hersteller nicht stärker für ein reparaturfreundliches Produktdesign in die Verantwortung genommen wurden und dass die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektrogeräten gegenüber dem ursprünglichen Gesetz sogar noch geschwächt wurde. In den letzten Monaten wies der Umweltverband deswegen immer wieder in Stellungnahmen, bei politischen Veranstaltungen sowie in einem Offenen Brief mit zahlreichen weiteren Umwelt- und Entwicklungsverbänden auf die Mängel der Novelle hin.
Den dringenden Handlungsbedarf der Gesetzgeber verdeutlicht nun auch noch eine kleine Umfrage, die der NABU zusammen mit der Plattform Reparatur Revolution durchgeführt hat. Über 1.000 Reparaturbetriebe nahmen teil und zeigten, worauf es aus ihrer Sicht ankommt, um die Reparatur von Elektroaltgeräten wieder attraktiver zu machen.
An erster Stelle steht für die Betriebe die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für die Reparatur. Diese verschlechtert sich in den letzten Jahren wegen immer kürzerer Marktzyklen und eines immer breiteren Produktspektrums sowie der globalen Dimension der Märkte. Dadurch kann es für die Hersteller oft günstiger sein, ein neues Gerät zur Verfügung zu stellen, anstatt Ersatzteile zu bevorraten. In der Folge wünschen sich zwei Drittel der Unternehmen, dass das ElektroG den Zugang zu Elektro- und Elektronikteilen erleichtert.
Aber auch die Verbraucheraufklärung erscheint den Betrieben sehr wichtig. Viele Kunden denken bei einem defekten Gerät gar nicht mehr an die umwelt- und ressourcenschonende Reparatur, sondern greifen lieber direkt zum günstigen Neugerät. Dass Handy, Laptop und Co immer schwerer zu reparieren sind, ist den Reparaturbetrieben ebenso ein Dorn im Auge. So sind Geräte beispielsweise immer öfter verklebt anstatt geschraubt, was es den Reparateuren schwer macht, die Geräte zu öffnen. Verbaute Akkus sind nicht nur für den Instandsetzer, sondern auch für die Kunden ein Ärgernis, die durch einen einfachen Batterienwechsel die Lebensdauer ihres iPod oder der elektrischen Zahnbürste stark verlängern könnten.
Um diese Missstände zu bekämpfen, bedarf es wichtiger Schritte auf verschiedenen politischen Ebenen. Die Überarbeitung der europäischen Öko-Designrichtlinie, die nicht nur auf Energie- sonder auch auf Ressourceneffizienz und Reparaturfreundlichkeit setzt, ist von zentraler Bedeutung.
Aus Sicht des NABU muss das ElektroG die Wiederverwendung und das Reparieren von Elektrogeräten durch eine striktere Handhabe der Herstellerverantwortung fördern. Außerdem muss es dafür sorgen, dass Wiederverwendungseinrichtungen (sogenannte ReUse-Betriebe) einen besseren kontrollierten Zugang zu den Sammelstellen der Altgeräte erhalten. Laut Medienberichten werden die Lesungen im Bundestag wohl erst im Herbst diesen Jahres stattfinden. Damit haben die Parlamentarier Zeit genug, die Weichen für ein umwelt- und ressourcenschonendes ElektroG umzustellen.
Weitere Informationen gibt es unter www.Reparatur-Revolution.de
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Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf des neuen Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz veröffentlicht. Deutschland bliebe damit hinter den technisch möglichen Wiederverwendungs- und Recyclingpotentialen im Elektroaltgerätebereich zurück. Mehr →
Vor der ersten Lesung im Bundestag steht der Entwurf zum neuen Elektrogerätegesetz (ElektroG) in der Kritik der Umweltverbände. Diese monieren, dass dieser es fast unmöglich machen würde, Elektrogeräte länger zu nutzen oder wiederaufzubereiten Mehr →