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Obstbau nicht zu Lasten der Natur

Sondererlaubnis für Pestizidanwendung im Alten Land darf nicht unbefristet gelten

Im Alten Land bei Hamburg dürfen Obstbauern aufgrund einer Sonderregelung Pflanzengifte deutlich näher an Gewässern ausbringen als üblich. Geht es nach dem Bundesagrarministerium, soll diese Ausnahmegenehmigung künftig unbefristet gelten.

Die um 1840 entstandene Sorte „Altländer Pfannkuchenapfel“ wurde früher auch im Gewerbsobstanbau genutzt. – Foto: Helge May

Die um 1840 entstandene Sorte „Altländer Pfannkuchenapfel“ wurde früher auch im Gewerbsobstanbau genutzt. – Foto: Helge May

13. Februar 2015 – Dem NABU liegt der Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur neuen Verordnung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) im Alten Land zur Stellungnahme vor. Obstbauern dürfen hier aufgrund einer Sonderregelung bislang deutlich näher als im bundesweiten Vergleich Pestizide an Gewässern ausbringen. Diese geltende Sondergenehmigung soll am 1. März durch eine neue Verordnung abgelöst werden. Der NABU kritisiert, dass die neue Sondererlaubnis unbefristet gelten soll. Darüber hinaus fehlt ein verbindliches, ökologisches Gebietsmanagement.


NABU fordert Ausgleichsflächen

„Insgesamt stellt der Entwurf der Verordnung aus ökologischer Sicht im Vergleich zur Vorgängerregelung durchaus eine Verbesserung dar“, stellt Alexander Porschke, Vorsitzender des NABU Hamburg fest. „Allerdings wird auch mit der neuen Verordnung eine Schädigung der Natur im Alten Land verbleiben.“ In der neuen Verordnung sind beispielsweise konkrete Maßnahmen verpflichtend vorgeschrieben, die den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die angrenzenden Gewässer mindern sollen. „Leider lässt sich auch unter Anwendung der am weitesten gehenden Maßnahmen der Eintrag in die Gewässer und damit die schädlichen Auswirkungen der Gifte auf Tiere und Pflanzen nicht vermeiden“, so Porschke. Deshalb sei ein verbindliches, ökologisches Gebietsmanagement mit entsprechenden Ausgleichsflächen für das gesamte Alte Land unbedingt erforderlich. Damit könnten Schädigungen von Gewässern und Organismen durch Pflanzenschutzmittel an anderer Stelle ausgeglichen werden.

„Hamburg und Niedersachsen haben bereits 2013 angekündigt, ein derartiges Gebietsmanagement einzuführen. Darauf warten wir noch immer“, bemängelt Dr. Holger Buschmann, Vorsitzender des NABU Niedersachsen. „Wir fürchten, dass die neue Verordnung jetzt erst einmal beschlossen wird, ein Gebietsmanagement durch eine Koordinationsstelle, die für alle Fragen der Risikoeinschätzung und -minderung zuständig ist, aber auf sich warten lässt. Leere Versprechungen und Ankündigungen helfen der Natur aber nicht.“ Deshalb fordert der NABU von den zuständigen Behörden, die Verordnung nur in Kraft zu setzen, wenn zeitgleich ein für zehn Jahre mit den erforderlichen Finanzmitteln ausgestattetes Gebietsmanagement installiert wird.


Auf maximal zehn Jahre befristen

„Völlig inakzeptabel ist vor diesem Hintergrund auch, dass die neue Verordnung unbefristet verabschiedet werden soll. Damit fehlt jedes Druckmittel, dass die Verpflichtungen aus der Verordnung eingehalten und bei Bedarf nachgebessert werden können“, betont NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Daher fordert der NABU Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt auf, die neue Verordnung auf maximal zehn Jahre Dauer zu befristen oder eine eindeutige Revisionsklausel zu integrieren.


Hintergrund

Im Alten Land ist eine Sonderregelung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln notwendig, da hier zahlreiche Gräben und Gewässer dicht an den Obstanbauflächen liegen. Infolge der bundesweiten Anwendungsbestimmungen zum Pflanzenschutz wären konventioneller oder integrierter Obstbau kaum möglich. Insbesondere die Abstände zu den benachbarten Gewässern sind für den Spritzmitteleinsatz bundesweit deutlich größer vorgeschrieben als jetzt in der neuen Verordnung für das Alte Land zugelassen.

Für dieses Zugeständnis sind die Obstbauern im Alten Land, aber auch die Bundesländer, nun verpflichtet, konkrete Maßnahmen durchzuführen, um die Einwirkung der Pflanzenschutzmittel auf die Gewässer zu minimieren.


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