Zeit für mehr Energieeffizienz: Wie gelingt's?
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Kohlekraftwerk Jänschwalde - Foto: Michael Dommel
22. August 2022 - Die aktuelle Klima- und Energiekrise zeigt, dass es weitreichender Maßnahmen bedarf, um sich von den fossilen Energieträgern loszureißen. Eine Wärmewende ist hierfür elementar. Sie muss unter anderem Ziel und Maßnahmen vorgeben und strukturelle Veränderungen angehen, um schnellstmöglich auf 100 Prozent naturverträgliche erneuerbare Energien zu kommen. Das Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums, Heizungen ab 2024 zu 65 Prozent mit Erneuerbaren zu deckeln, begrüßt der NABU.
Da erneuerbare Energien heute, aber auch morgen noch ein knappes Gut darstellen, müssen Effizienz und Erneuerbare einander gut ergänzen. Darunter verstehen wir, dass zuallererst Gebäude im Bestand gut saniert und gedämmt werden, um zu verhindern, dass unnötig viel Energie verschwendet wird. Neben einer erneuerbaren Wärmewende muss also der Fokus auf Energieeffizienz- und suffizienz liegen.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesbauministerium ein Konzept zum 65-Kriterium vorgelegt und unter anderem die Umweltverbände darum gebeten, bis 22.08.2022 Stellungnahmen einzureichen. Wir sind der Bitte nachgekommen und haben, wie im Folgenden zu lesen, die Ideen im Konzept kommentiert. Dieses Konzept stellt zwei Optionen vor.
Option eins und die freie Entscheidung des Eigentümers über die Art der Erfüllung
Die erste Option sieht vor, dass Eigentümer*innen eines Gebäudes frei zwischen den Erfüllungsoptionen auf einer Ebene wählen können. Dies beinhaltet:
Options zwei mit einer Abstufung der Erfüllungsoptionen
Bei der zweiten Option mit Stufenverhältnis findet eine Priorisierung der Erfüllungsoptionen statt. Auf der ersten Stufe (prioritär) heranzuziehen sind folgende Erfüllungsoptionen:
Auf der zweiten Stufe können nach gutachterlicher Bewertung die folgenden Erfüllungsoptionen herangezogen werden, wenn festgestellt wird, dass die Optionen von Stufe 1 aus technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erfüllbar sind:
Der NABU lehnt Option 1, bei der Eigentümer*innen frei zwischen Erfüllungsoptionen wählen können, weil Wärmepumpen und Wärmenetze mit Biomasse und grünen Gasen auf eine Stufe gestellt werden, klar ab. Wir sind gegen die Einsetzung von Wasserstoff für das Heizen von Gebäuden. Biomasse darf als begrenzte Ressource nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Die Option 2 mit festem Stufenverhältnis, bei welcher Eigentümer*innen klimafreundlichere Erfüllungsoptionen prioritär berücksichtigen müssen, halten wir dagegen für sinnvoll. Die zweite Stufe von Option 2 muss aber an Sanierungsmaßnahmen gekoppelt werden. Weiter stellt sich die Frage nach der Überprüfbarkeit des effizienten Vollzugs der Vorgaben. Wir schlagen dem Bundwirtschaftsministerium vor, den Schornsteinfeger*innen und Energieberater*innen die Rolle des „Heizungs-TÜV“ anzuvertrauen. Sie sollen sicherstellen, dass die Heizungsanlagen tatsächlich effizient laufen und die erforderlichen Anteile erneuerbarer Energien erreichen.
Das Ziel auf 100 Prozent Erneuerbare zu kommen, muss immer im Visier bleiben. Denn neue Lock-ins mit Hybrid- oder Stromdirektheizungen zu schaffen, würden uns weit zurückwerfen. Der rapide Kostenanstieg von Gas und Biomasse als Energiequelle zeigt, dass auf diese Wärmequellen verzichtet werden muss, damit Kostenfallen vermieden und eine Sozialverträglichkeit sichergestellt werden kann. Allein auf Erneuerbare zu setzen wäre jedoch selbst mit einem rasanten Ausbau nicht möglich. Gebäudesanierung verbunden mit Energieeinsparungen in diesem Sektor müssen stärker ins Zentrum des Konzepts rücken.
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