8 Hektar junger Eichenwald stehen am Tollensesee zum Verkauf. Genau jetzt zum Fest. Wenn wir sie gemeinsam erwerben, kann er sich zum für alle Zeit ungestörten, artenreichen Urwald entwickeln.
Jetzt spenden!Bedrohte Arten gemeinsam schützen
Partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen NABU und Verband der Zoologischen Gärten
Der Erhalt der Artenvielfalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und im Angesicht des Massenaussterbens von Arten muss man sogar sagen: Es ist eine Mammutaufgabe! Der NABU stellt sich ihr in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern.
Seit 2000 arbeitet der NABU auch eng mit dem Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) zusammen. Am 17. Mai 2023 haben beide Verbände erklärt, die Zusammenarbeit zu verstärken. Ziel der Kooperation ist es, den Natur- und Artenschutz im engem Schulterschluss und durch gemeinsame Projekte weiter voranzubringen. Viele Zoos in Deutschland haben sich mittlerweile dem Artenschutz verschrieben. Der NABU steht mit über 20 Zoologischen Gärten in engem partnerschaftlichem Austausch und setzt mit ihnen gemeinsame Artenschutzprojekte im In- und Ausland um.
Artenschutz und Umweltbildung
Konkret umfasst die Zusammenarbeit praktischen Artenschutz wie das Auswildern von Tieren, gemeinsame Veranstaltungen und Führungen sowie finanzielle Unterstützung der NABU-Artenschutzprojekte vor Ort. Beispiele sind der Zoo Dortmund, der sich seit über zehn Jahren an der Auswilderung von Schleiereulen und Steinkäuzen beteiligt, sowie der Tierpark Berlin und die Wilhelma in Stuttgart, die das NABU-Schneeleopardenprojekt in Kirgisistan finanziell unterstützen.
Auch Umweltbildung steht bei der Zusammenarbeit im Fokus. Zoos haben mit bundesweit 45 Millionen Besucher*innen pro Jahr ein großes Umweltbildungspotenzial. Sie bieten die einzigartige Möglichkeit, die breite Bevölkerung für die Handlungsweisen und Zielsetzungen des Natur- und Artenschutzes zu sensibilisieren.
Beide Verbände befürworten auf der Grundlage des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES sowie der EU-weit und national geltenden Natur- und Artenschutzbestimmungen ein wirksames und ambitioniertes Artenschutzrecht und setzen sich gegen Wilderei und illegalen Tierhandel ein.
Die wichtigsten Eckpunkte der Zusammenarbeit
Zeitgemäßer Artenschutz
Der NABU und der VdZ respektieren die Zielsetzungen der jeweils anderen Seite in ihrer Bedeutung für den Natur- und Artenschutz. Zoos leisten hierzu einen ergänzenden Beitrag: Zu den wichtigen Aufgaben eines verantwortungsbewussten Zoos gehört es, genetisch stabile Populationen ihrer Tierarten zu erhalten. Kann die Arbeit in Zoos wirksame in-situ-Maßnahmen zum Schutz seltener und bedrohter Arten auch nicht ersetzen, so dient die Erhaltungszucht in Einzelfällen dazu, eine bedrohte Art im Zoo über viele Generationen aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus führen viele Zoos Auswilderungsprogramme durch und unterstützen Artenschutzprojekte vor Ort mit Geld, Personal und Know-how.
Umweltbildung stärken
Mit bundesweit 45 Millionen Besucher*innen pro Jahr stellen die Zoologischen Gärten des VdZ ein wichtiges Standbein der Umweltbildung dar. Ihr großes Umweltbildungspotenzial bietet die einzigartige Möglichkeit, die breite Bevölkerung für die Handlungsweisen und Zielsetzungen des Natur- und Artenschutzes zu sensibilisieren. Zoos helfen durch Information und Aufklärung dabei, zu vermitteln, warum es wichtig ist, bedrohte Tier- und Pflanzenarten zu schützen. Der NABU ruft seine Mitglieder bzw. lokalen Mitgliedsgruppen vor diesem Hintergrund zu verstärkter Kooperation mit den Zoologischen Gärten in ihrer Umgebung auf.
Weltnaturabkommen umsetzen
In Deutschland sehen sich NABU und VdZ als bedeutende Akteure zur Umsetzung des Weltnaturabkommens (beschlossen auf der CBD COP15 in Montréal) und stehen für dessen ambitionierte Umsetzung, unter anderem in Form einer wirksamen und verbindlichen Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt.
Ambitioniertes Artenschutzrecht
VdZ und NABU befürworten ein wirksames und ambitioniertes Artenschutzrecht, als wichtige Säule des Biodiversitätsschutzes, auf der Grundlage des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES sowie der EU-weit und national geltenden Natur- und Artenschutzbestimmungen. Sie setzen sich zudem gegen Wilderei und illegalen Tierhandel ein und fordern eine ausreichende Berücksichtigung des Artenschutzes in Planungs- und Genehmigungsverfahren.
artenschutz im Fokus
Was genau ist eigentlich Artenschutz? Warum brauchen wir ihn? Und was kann jeder und jede Einzelne von uns tun? Mehr →
Die Anti-Wilderer-Einheit „Gruppa Bars“ ist in Kirgisistan unterwegs, um gegen Wilderei und illegalen Handel vorzugehen. Dank ihnen werden deutlich weniger verletzte oder getötete Tiere gefunden, und auch der Verkauf von Fellen ist keine Normalität mehr. Mehr →
Trotz ihrer Nähe zum Menschen, sieht man Schleiereulen nur selten. Die nachaktiven Jäger ziehen sich tagsüber gerne in alte Gebäude zurück. Hier nisten sie auch am liebsten. Die Webcam liefert spannende Einblicke in einen Schleiereulen-Nistkasten in der Ukraine. Mehr →