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Jetzt NABU-Mitglied werden!EU mahnt Deutschland ab
Mangelhafter Vogelschutz in Deutschland
13. März 2024 - Vor mehr als vier Jahrzenten haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf die EU-Vogelschutzrichtlinie geeinigt, die besagt, dass die Bestände wildlebender Vogelarten wiederhergestellt und erhalten werden müssen. Die EU-Kommission mahnt Deutschland nun wegen Versagen beim Natur- und Vogelschutz ab.
Mit diesem Vorgehen reagiert die EU-Kommission auch auf verschiedene Beschwerden seitens des NABU: Bereits 2014 wies er mit einer Beschwerde wegen des fehlenden Schutzes von Wiesenbrütern auf die erschreckenden Bestandsrückgänge hin, die vor allem auf die hiesige Agrarpolitik zurückzuführen sind.
Auch zu den dramatisch sinkenden Beständen des Rebhuhns reichte der NABU 2020 Beschwerde ein. „Wir brauchen endlich eine bundesweite Naturschutzoffensive mit angepasster Landbewirtschaftung und verbindlicher Pestizidreduktion“, fordert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Zu viele Schutzgebiete stehen nur auf dem Papier
Auf der Weltnaturschutzkonferenz in Montreal im Jahr 2022 hat die Bundesregierung 30 Prozent Schutzgebiete zugesagt. Das bestehende Schutzgebietsnetz Natura 2000 umfasst aktuell allerdings weniger als 20 Prozent der Fläche Deutschlands.
„Nur auf dem Papier werden uns diese Gebiete nicht helfen, die Natur- und Klimakrise zu bekämpfen und Extremwetterereignisse abzumildern“, kritisiert Raphael Weyland, EU-Naturschutzexperte. „Hier ist auch der Bund gefordert, zum Beispiel durch ein Naturschutzgesetz. Auf EU-Ebene muss sich die Bundesregierung für einen eigenständigen EU-Naturschutzfonds stark machen, um die Unterfinanzierung endlich zu beenden.“
Die Bundesregierung hat nun drei Monate Zeit, auf das Mahnschreiben zu antworten. Bei unzureichenden Maßnahmen droht die rechtlich begründete Stellungnahme. Erfolgt auch hierauf keine zufriedenstellende Antwort, kann die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
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