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Neue Naturschutzklage der EU gegen Deutschland



Plötzenseefließ: NABU-Renaturierungsfläche im Moorgebiet Biesenthaler Becken
18. Februar 2021 - Deutschland setzt laut Einschätzung der Europäischen Kommission die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie nur unzureichend um. Die Klage kommt nicht unerwartet: Bereits im letzten Jahr hat die EU-Kommission einen Warnschuss abgegeben. In der sogenannten begründeten Stellungnahme hatte sie auf die Missstände bei der Umsetzung der FFH-Richtlinien und damit dem Schutz von Natura-2000-Gebieten hingewiesen. Doch diesen Warnschuss scheinen Bund und Länder nicht gehört zu haben, meint Präsident Jörg-Andreas Krüger. „Jetzt drohen eine weitere Verurteilung durch die Richter in Luxemburg und bei weiterem Nichtstun unter Umständen sogar Strafzahlungen. Die Länder und der Bund müssen endlich tätig werden.“
Der schwerwiegendste Vorwurf aus NABU-Sicht ist, dass Deutschland bisher keine gebietsspezifischen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt und umgesetzt hat. „Es ist ein Unding, dass dies auch sieben Jahre nach Einleitung dieses Vertragsverletzungsverfahrens und fast drei Jahrzehnte nach Inkrafttreten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie noch erstritten werden muss.“ beschreibt Raphael Weyland, NABU-EU-Umweltrechtsexperte, das Verhalten Deutschlands. Dabei geht es hier um das Umsetzen von Vorgaben, zu denen sich Deutschland bereits 1992 verpflichtet hat, und nicht etwa um das Ausweisen neuer Schutzgebiete.
Die Konsequenzen der mangelhaften Natura-2000-Umsetzung sind auch in Nord- und Ostsee nicht zu übersehen. Zuletzt dokumentierten Wissenschaftler*innen einen Rückgang des streng geschützten Schweinswals in seiner Kinderstube im Sylter Außenriff um jährlich fast vier Prozent in den vergangenen zwei Jahrzehnten. „Weder in Schutzgebieten noch in wichtigen Wanderkorridoren wird Deutschlands einziger heimischer Wal wirksam vor den Auswirkungen von Fischerei, Schifffahrt oder Offshorewind geschützt“, kritisiert NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff.
Bundesländer und Bundesregierung müssen nachbessern
Im weiteren Vorgehen sind vor vor allem die Bundesländer zunächst am Zug. Sie müssen die Vorgaben der FFH-Richtilinie systematisch umsetzen, ebenso muss die Bundesregierung dies für die marinen Gebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee tun. „Damit in den Gebieten aber tatsächlich Arten und Lebensräume geschützt werden, ist eine ausreichende Finanzierung notwendig. Wer nicht mit Verboten und Vorgaben arbeiten will, muss Landwirten und Waldbesitzern attraktive Anreize für Naturschutzmaßnahmen bieten“, so Weyland. Basierend auf Zahlen der Bundesregierung schätzt der NABU, dass hierfür 1,4 Milliarden Euro im Jahr notwendig sind. Diese müssen und können durch Umschichtung von bisher pauschal fließenden Agrarzahlungen mobilisiert werden. Doch die derzeitigen Pläne des Bundeslandwirtschaftsministeriums ignorieren dies völlig und riskieren so weiter schmerzhafte Urteile des Europäischen Gerichtshofs.
Historie des EU-verfahrens
In den deutschen Schutzgebieten sind 18.000 Hektar Mähwiesen verschwunden. Deshalb hat die EU-Kommission nun angekündigt, dass Deutschland sich dafür vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten muss. Das Verfahren geht auf eine NABU-Beschwerde zurück. Mehr →
Blogartikel zum EU-Verfahren
EU-Kommission leitet weitere Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Deutschland setzt Vorgaben der FFH-Richtlinie zum Schutz von Natura 2000 nicht ausreichend um. mehr →