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Jetzt NABU-Mitglied werden!Beschleunigung für natürlichen Klimaschutz und biologische Vielfalt
NABU-Gutachten bietet Vorschläge für nötige Rechtsänderungen
16. Februar 2023 – Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung für den Ausbau der erneuerbaren Energien ist derzeit in aller Munde. Dabei unterstützt der NABU die Bemühungen um eine schnelle Energiewende. Diese ist dringend geboten, um dem Klimawandel entgegenzutreten. Allerdings hat es im vergangenen Jahr viele, teils gravierende Gesetzesänderungen im Bereich von Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung gegeben – viele von ihnen gingen einseitig zulasten der Biodiversität. Der NABU fordert daher, dass auch für natürlichen Klimaschutz und Biodiversität eine Beschleunigungsoffensive gestartet wird. Vorschläge, welche Rechtsänderungen dazu beitragen können, liefert ein neues NABU-Gutachten.
„Wir müssen uns endlich um unsere natürlichen Lebensgrundlagen kümmern. Durch die neuen Gesetze wurden immer wieder Umweltstandards abgeschwächt, ohne zeitgleich für funktionierenden Ausgleich zu sorgen“, betont NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Zwar machen das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des Bundesministeriums oder der Entwurf einer Wiederherstellungsverordnung der EU-Kommission Hoffnung. Aber, „solange diese nicht von entsprechenden Gesetzen flankiert werden, besteht die Gefahr, dass sie zahnlose Papiertiger bleiben.“
Das NABU-Gutachten adressiert unter anderem die folgenden Aspekte zur Sicherung von Renaturierungsflächen:
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Zielführend ist eine Anpassung des Raumordnungsgesetzes, indem das überragende Gewicht des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen aus Art. 20a Grundgesetz stärker betont und in konkrete Zielvorstellungen überführt wird.
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Denkbar ist auch ein Bedarfsgesetz mit landes- und regionalplanerischen Planungsvorgaben für Wiederherstellungsflächen, etwa ein „Renaturierungsbedarfsgesetz“. Dies könnte sich an der Struktur des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) orientieren, das die Bundesländer zur Ausweisung von zwei Prozent der Landesfläche für den Ausbau der Windenergie anhält.
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Auch der durch den beschleunigten Ausbau der Windenergie erhöhte Bedarf an Kompensationsflächen könnte in die Struktur des WindBG integriert werden. So würde der Zugriff auf großflächige Räume ermöglicht, die wiederum für Artenhilfsprogramme zum Schutz windenergiesensibler Arten zur Verfügung stünden. Eine solche Flächensicherung für Artenhilfsprogramme ist gerechtfertigt, weil nur funktionierende Programme die Ausnahmen vom Artenschutz rechtfertigen, die durch die Beschleunigungsgesetzgebung ermöglicht werden.
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Die Festsetzung großer „Ökokontoflächen” kann zu einer konzeptionellen Gesamtplanung beitragen, die Renaturierung erleichtern würde.
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Eine gesetzliche Klarstellung zur Schutzwürdigkeit von Gebieten, die an die Ziele des Aktionsprogramms natürlicher Klimaschutz oder der EU-Wiederherstellungsverordnung anknüpft, kann die Festsetzung von Renaturierungsflächen als Schutzgebiete erleichtern.
Das Gutachten wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und vom Umweltbundesamt gefördert und ist im Rahmen des Verbändeprojekts „Umweltstandards sichern, erforderliche Beschleunigung ermöglichen – für ein modernes und zukunftsfähiges Umweltrecht auf dem Weg zur Klimaneutralität“ entstanden.
Nabu-Gutachten zum Download
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