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NABU-Position zum Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
6. September 2019 - Der NABU begrüßt, dass der Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Abfallvermeidung, Produzentenverantwortung und nachhaltige öffentliche Beschaffung stärker aufgreift. Insgesamt fehlt es allerdings an einer Gesamtstrategie, welche als politischer Rahmen den Weg zu einer umfassenden Kreislaufwirtschaft ebnet. Der Entwurf setzt die Vorgaben der europäischen Abfallrahmenrichtlinie um, verpasst es jedoch, darüber hinaus ambitionierte Ziele und Maßnahmen zu formulieren. Von seiner ehemaligen Vorreiterrolle ist Deutschland somit weit entfernt.
Wir brauchen klare und verbindliche Abfallvermeidungsziele
Die europäische Abfallhierarchie gibt klar vor: Vermeiden ist besser als Recyceln ist besser als Verbrennen. Auch wenn die Bundesregierung die europäischen Vorgaben formal umsetzt, fehlt der Anspruch, ein möglichst abfallarmes Leben in unserer Gesellschaft zu gestalten. Der NABU fordert, dass die Menge der Siedlungsabfälle pro Einwohner um jährlich fünf Prozent sinken soll. An diesem Ziel müssen sich alle anderen Maßnahmen für eine umweltfreundliche Abfallwirtschaft orientieren. Das Gesetz verschriftlicht zum ersten Mal viele Abfallvermeidungsmaßnahmen, was der NABU begrüßt. Diese Maßnahmen sind aber nicht verbindlich und bleiben vage.
Die (Vorbereitung zur) Wiederverwendung muss gestärkt werden
Reparatur und ReUse beschäftigen immer mehr Verbraucher*innen in der EU und in Deutschland. Sie sehen nicht länger ein, dass funktionsfähige Geräte und Möbel im Container landen und dass es keine rechtliche Handhabe gibt, diese getrennt zu sammeln und wieder aufzubereiten. Es bleibt ein großer Hemmschuh, dass Reparatur teuer und umständlich ist. Der NABU fordert, dass die Recyclinghöfe den Zugang für Wiederverwender und Reparaturnetzwerke erleichtern und alle gebrauchsfähigen „Abfälle“ getrennt gesammelt werden müssen.
Wir müssen bis 2035 90 Prozent unserer Siedlungsabfälle recyceln
Nehmen wir den Anspruch ernst, von der linearen Wirtschaft zur Kreislaufwirtschaft zu kommen, müssen wir unsere Quotenvorgaben entsprechend ausgestalten. Neue Kalkulationsmethoden machen hohe Quoten schwerer, jedoch hat man über Jahre hinweg auf striktere Vorgaben verzichtet, so dass kaum in Sortier- und Recyclinganlagen investiert wurde. Ein Ausbau der Produzentenverantwortung, recyclingfreundliches Verpackungsdesign, strengere Rücknahmepflichten und bessere Abfallberatungen sind für mehr Recycling unumgänglich. In 16 Jahren sollten nur noch problematische Abfälle, zum Beispiel gefährliche Abfälle, für die Verbrennung übrig bleiben. So ist die Einhaltung einer 90-prozentigen Recyclingquote für alle unsere Siedlungsabfälle möglich.
Rezyklateinsatzquoten einführen
Recyclingquoten ohne Begleitmaßnahmen sind nicht ausreichend, um den Einsatz von Recyclingmaterialien (Rezyklaten) in neuen Produkten und Verpackungen sicherzustellen. Eine Vorgabe, die Hersteller verpflichtet, einen bestimmten Anteil an Rezyklaten in ihren Waren und Verpackungen einzusetzen, würde das Recycling erheblich stärken. Bei Kunststoffen ist das besonders wichtig, da es hier noch die größten (technischen) Herausforderungen im Rezyklateinsatz gibt. Der NABU fordert daher eine Rezyklateinsatzquote für Kunststoffe in Verpackungen und Einwegprodukten von 25 Prozent, die schrittweise erhöht werden muss. Der verbleibende Primärmaterialanteil sollte mit einer Abgabe belegt werden.
Eine flächendeckende Biotonne in ganz Deutschland
Seit 2015 ist die Getrenntsammlung für Bioabfälle Pflicht. Weil sich jedoch viele Kreise einer Einführung verweigern und andere kein flächendeckendes Tonnenangebot haben, fordert der NABU striktere Vorgaben für die öffentlich-rechtlichen Entsorger. Haushalte ohne Biotonne darf es dann nur noch in wenigen begründeten Ausnahmefällen geben. So könnten fast vier Millionen Tonnen organischer Abfälle der Verbrennung entzogen und der umweltfreundlichen Vergärung und Kompostierung zugeführt werden.
Produktverantwortung der Unternehmen rechtssicher ausbauen
Die Bundesregierung macht mit den geplanten Regeln zur Produktverantwortung einen weiten Sprung nach vorne. Das begrüßt der NABU ausdrücklich. Es bedarf aber klarer Definitionen, was die Pflichten der Unternehmen umfassen und wie sie Anwendung finden. In Kreisläufen zu wirtschaften muss für Unternehmen bedeuten, dass sie nur noch Produkte auf den Markt bringen dürfen, die mindestens recycelbar, bestenfalls wiederverwendbar sind. Außerdem muss Unternehmen und Händlern verboten werden, gebrauchsfähige Artikel (Retouren und unverkaufte Waren) zu vernichten. Unternehmen, deren Produkte sich besonders häufig in der Natur wiederfinden (etwa Zigarettenstummel oder To-Go-Verpackungen in der Gastronomie) müssen sich an den Kosten der Säuberung beteiligen.
Mehr Abfallvermeidung durch bessere Abfallberatung
Das Beratungsangebot der Kreise und Städte muss ausgebaut werden. Die Bürger*innen müssen über Abfallvermeidung und Mülltrennung besser aufgeklärt werden. Eine bundesweite Plattform sollte Mindeststandards für die Abfallberatung entwickeln, die verpflichtend für alle zuständigen Behörden gelten. Außerdem müssen Abfallberater regelmäßig prüfen, ob sie die Bürger*innen mit ihrem Beratungsangebot auch erreichen.
Die Stellungnahme des NABU zum Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Download:
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