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Umweltziele im Gesetz sind zu schwach
Um welchen Abfall geht es?
Die deutschen Haushalte sammeln derzeit Verpackungsmüll über die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack getrennt vom Restmüll. So kamen im Jahr 2015 etwa 2,6 Millionen Tonnen Abfälle zusammen. Die Müllmengen nehmen seit Jahren zu. Für die Entsorgung zahlen die Hersteller Entgelte an die Dualen Systeme, die Sammel-, Sortier- und Recyclingunternehmen beauftragen. Die Recyclingvorgaben für die Verpackungsabfälle schreibt die Verpackungsverordnung vor: So müssen nur 36 Prozent der Kunststoffverpackungen stofflich verwertet werden.
Unter Verpackungsabfälle fallen auch verbrauchte Getränkeverpackungen. Für bestimmte Getränkearten gibt es ein Zwangspfand von 0,25 Euro auf Einwegverpackungen wie PET-Flaschen und Dosen. Trotz des Pfands und einer gesetzlichen Zielquote von 80 Prozent für Mehrweggetränke und ökologisch vorteilhafte Einweggetränke, nahm der Anteil von Einweg stetig zu. Mehr als 52 Prozent der Getränke werden heute in Einwegflaschen und Dosen abgefüllt. Eine riesige Ressourcenverschwendung.
Für Verbraucher als auch aus Umweltsicht schwer nachvollziehbar ist, dass für andere wertstoffhaltige Abfälle aus Kunststoffen und Metallen, die keine Verpackungen sind (gebrauchte Pfannen, Plastikeimer oder altes Plastikspielzeug), keine bundesweite Trennpflicht gilt. Einzelne Landkreise haben aber die Wertstofftonne eingeführt und sammeln damit wesentlich mehr Müll für das spätere Recycling. Gäbe es eine einheitliche Wertstofftonne in ganz Deutschland könnten zusätzlich 450.000 Tonnen Wertstoffe recycelt werden.
Welche politischen Pläne gibt es für Verpackungsabfälle?
Seit Jahren versucht die Bundespolitik, ein Wertstoffgesetz auf den Weg zu bringen. Ziel: Die Erweiterung der Produktverantwortung auf die stoffgleichen Nicht-Verpackungen und deren Sammlung in einer einheitlichen Tonne, höhere Recyclingquoten und eine bessere Kontrolle der Dualen Systeme durch eine Zentrale Stelle. Von dem ersten Ziel (Wertstofftonne) hat man sich nach langem Streit zwischen öffentlicher und privater Entsorgungswirtschaft sowie zwischen Bund und Ländern wieder verabschiedet. Im Dezember 2016 hat das Bundeskabinett einen Entwurf des Gesetzs veröffentlicht, am 10. Februar hat der Bundesrat dazu Stellung genommen. Er hat den Gesetzestext an verschiedenen Stellen kritisiert, aber nicht fundamental abgewehrt, so dass das Gesetz aller Wahrscheinlichkeit nach noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.
Was steht im geplanten Verpackungsgesetz…?
Im aktuellen Entwurf des Verpackungsgesetzes finden sich viele Vorgaben, die für den Umwelt- und Ressourcenschutz sehr wichtig sind. Seit dem ersten Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums sind viele Richtlinien aber wieder verschwunden oder wurden stark geschwächt. Die wohl schlechteste Nachricht ist, dass die Mehrwegquote für Getränkeverpackungen aus dem Gesetzesentwurf gestrichen wurde und es keine wirkungsvollen politischen Instrumente gibt, um die Einwegflut von Plastikflaschen und Dosen zu stoppen.
Das Gesetz soll erst 2019 in Krafttreten und die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen ab 2022 63 Prozent betragen. In der Erstfassung des Gesetzesentwurfs war das Umweltministerium noch davon überzeugt, dass 72 Prozent der Kunststoffe dem Recycling zugeführt werden sollten. Die Recyclingbranche hielt dies für ambitioniert aber machbar. Durchgesetzt haben sich bis jetzt Hersteller- und Kunststoffverbände, die für niedrigere Quoten lobbyiert hatten.
Im Gesetz ist auch vorgesehen, dass die Dualen Systeme ihre Lizenzentgelte stärker nach Kriterien wie Recyclingfähigkeit und dem Einsatz von Rezyklaten berechnen sollen. Dafür gibt es aber keine konkreten Vorgaben und eine öffentliche Kontrolle der Lizenzentgeltbemessung ist auch nicht vorgesehen.
Schließlich soll eine neue Zentrale Stelle dafür sorgen, dass die Dualen Systeme besser kontrolliert werden, richtige Mengenangaben machen und die Angaben zum Recycling korrekt ablaufen. Diese Stelle ist allerdings als beliehene Stiftung vorgesehen, in der Händler und Hersteller von Verpackungen, also diejenigen, die am Verkauf von Verpackungen profitieren, das Sagen haben.
Einen Überblick über die wichtigsten Umweltvorgaben und deren Entwicklung in den verschiedenen Gesetzesentwürfen finden Sie hier .
...und was fordert der NABU?
- Das Gesetz soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die betroffenen Branchen bereiten sich seit Jahren auf neue Vorgaben vor, Technologien und Logistik zur Umsetzung stehen bereit s heute zur Verfügung.
- Das Gesetz soll hohe und dynamische Recyclingquoten beinhalten. Die bisher für 2022 vorgeschlagenen Quoten sollen ab Inkrafttreten gelten. Die Quoten für Verbundverpackungen sollen auf 80 Prozent, für Kunststoffe auf 72 Prozent erhöht werden. Diese Quoten sollen sich wie ursprünglich vorgesehen nach drei Jahren um jeweils fünf Prozent erhöhen.
- Das Gesetz soll eine einheitliche Mindestsammelmenge für getrennt gesammelte Leichtverpackungsabfälle vorschreiben.
- Das Gesetz muss stärkere finanzielle Anreize für ein hochwertiges Recycling und den Einsatz von Sekundärrohstoffen setzen. Die Dualen Systeme müssen ihre Berichte zur Berechnung der Lizenzentgelte nach ökologischen Kriterien der Allgemeinheit verpflichtend zur Verfügung stellen. Das Gesetz muss explizit weitere Anreizmechanismen jenseits des Lizenzentgeltsystems in Aussicht stellen.
- Das Gesetz soll Mehrweggetränke durch eine Zielquote von 70 Prozent ab 2019 fördern.
- Die Zentrale Stelle muss als staatliche Behörde, die dem Allgemeinwohl verpflichtet ist, angelegt werden.
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