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Hilfe bei Aufklärung illegaler Wolfstötung soll belohnt werden
24. Februar 2016 - Bereits am 27. November wurde in Sachsen-Anhalt ein weiblicher Wolf mit einer tödlichen Schussverletzung gefunden – entdeckt hatte ihn ein Jagdpächter an der Verbindungsstraße zwischen Loburg und Lübars im Landkreis Jerichower Land. Nun setzt der NABU 5.000 Euro Belohnung für Hinweise an die Polizei aus, die zur Ermittlung des Täters führen, um die Arbeit der Ermittlungsbehörden unterstützen. Denn grundsätzlich sieht der NABU große Schwierigkeiten bei der Verfolgung in Fällen von Umweltkriminalität.
Der Wolf wurde Ende November zur Untersuchung ins Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin gebracht. Hier sollen neben der Todesursache auch Informationen über die verwendete Munition sichergestellt werden. Wenn der Täter gefasst wird, kann einiges auf ihn zukommen: „Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Wolf eine streng geschützte Tierart. Seine illegale Tötung kann mit bis zu fünf Jahren Haft und 50.000 Euro Geldstrafe geahndet werden“, erklärt NABU-Wolfsexperte Markus Bathen.
NABU fordert konsequente Strafverfolgung bei illegalen Wolfstötungen
Bestehende Konflikte zwischen Mensch und Wildtier werden durch das Wolfsmanagement der Bundesländer im Einvernehmen aller betroffenen Interessengruppen getroffen. „Wer aber eigenmächtig und dazu noch mit einer Schusswaffe versucht, vollendete Tatsachen zu schaffen, handelt kriminell. Dies ist eine Straftat, die nicht der Konfliktlösung dient, sondern dem Dialog schadet. Der NABU fordert eine konsequente Verfolgung bei Umweltkriminalität. Wir wollen die Ermittlungsarbeit mit dieser Belohnung fördern“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
„In Sachsen-Anhalt wurde zuletzt vor sechs Jahren ein illegal geschossener Wolf gefunden. Dieser Fall ereignete sich ebenfalls im Landkreis Jerichower Land“, so Annette Leipelt, NABU-Landesgeschäftsführerin Sachsen-Anhalt. Seit 2000 wurden in Deutschland insgesamt 16 illegal erschossene Wölfe gefunden. Bei weiteren vier Tieren, die an einer natürlichen Todesursache starben, wurden bei der Autopsie ausgeheilte Schussverletzungen entdeckt. Bis heute ist es nur in einem Fall aus dem Jahr 2012 in Hachenburg (Rheinland Pfalz) zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen. Damals hatte sich der Täter freiwillig gestellt.
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