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NABU unterstützt schnelle Novellierung der Verpackungsverordnung
03. März 2014 - Endlich bewegt sich mal etwas in der Politik in Sachen gelbe Tonne. Seit 26. Februar ist der siebte Entwurf zur Änderung der Verpackungsverordnung online und bis zum 14. März kann Stellung genommen werden. Das Ziel ist klar und einfach: Die Finanzierung der Leerung von gelben Tonnen und Säcken muss auf sichere Füße gestellt werden. Denn von immer mehr Unternehmen werden immer weniger Lizenzentgelte gezahlt, die die Sammlung finanzieren müssen. Diese Lizenzentgelte sind in die Preise für Endverbraucher eingepreist. Günstiger sind die Produkte im Einzelhandel nicht geworden. Die Kosten der in Verkehr bringenden Unternehmen sind jedoch gesunken. Das führt zu überschaubaren Profiten bei Einzelhändlern und Herstellern und dazu, dass die sogenannte haushaltsnahe Wertstoffsammlung offenkundig unterfinanziert ist.
Bund und Länder müssen sich daher auf eine Gesetzesänderung einigen, und zwar rasch. Dazu haben sie mittlerweile zwei Möglichkeiten, weil zeitgleich zwei Novellierungen der Verpackungsverordnung im Gesetzgebungsprozess sind. Für den NABU ist dabei unwichtig, welche Änderung schnelle Abhilfe schafft. Inhaltlich ist das Ziel, die sogenannten Branchenlösungen bzw. Eigenrücknahmen an der Verkaufsstelle stark einzuschränken bzw. abzuschaffen. Mit Hilfe der beiden genannten Instrumente wollte man ursprünglich gewisse Ausnahmen ermöglichen. Der NABU hatte schon 2007 zur fünften Novelle und 2009 in einem Anwenderfaltblatt vor dem möglichen Missbrauch der Branchenlösung und der Eigenrücknahme gewarnt. Diese Befürchtungen sind nun eingetreten.
NABU für Sicherung der Finanzierung
Mittlerweile ist die Ausnahme zur Regel geworden. Eine ganze Reihe von Einzelhandelsunternehmen, Warenherstellern und Importeuren entziehen sich damit faktisch ihrer Produktverantwortung. Das Prinzip der Produktverantwortung ist es, diese Vertreiber von Verpackungen zu verpflichten, Verpackungen zu vermeiden und ihre hochwertige Verwertung zu finanzieren. Da nicht jeder Inverkehrbringer Abfälle einsammeln kann und möchte, übernehmen diese Aufgabe die beauftragten dualen Systeme. Durch geschickte juristisch-kaufmännische Winkelzüge vermeiden einige Unternehmen die Lizenzentgelte, die die Arbeit der dualen Systeme finanzieren. Das geschieht jüngsten Zahlen nach zu urteilen immer häufiger: Von 1,5 Millionen Tonnen Verkaufsverpackungen sind über 700.000 mittlerweile nicht mehr lizenziert.
Ermöglicht wird das Ganze ausgerechnet von einzelnen dualen Systemen, also Unternehmen, die eigentlich die sogenannte haushaltsnahe Wertstofferfassung organisieren. Sie bieten den gesetzlich verpflichteten Inverkehrbringern das sich selbst kannibalisierende Geschäftsmodell an. Nur wenige von den neun zugelassenen dualen Systeme agieren allerdings so widersprüchlich. Für den NABU steht fest, dass die Politik mit einer kurzfristigen Novellierung der Verpackungsverordnung jetzt für ein lückenloses und damit sicheres Finanzierungssystem sorgen muss, das die Inverkehrbringer von Verpackungen und Entsorgungsdienstleister in die Verantwortung nimmt. Bund und Länder sollten dabei jedoch ihre umweltpolitischen Aufgaben nicht aus den Augen verlieren.
Wertstoffgesetz noch 2014 anschieben
Die Erfahrung zeigt leider, dass die umweltpolitische Verbesserung mittlerweile in der Abfallpolitik und gerade bei Verpackungsabfällen und anderen Wertstoffen eine untergeordnete Rolle spielt. So wurden seit 15 Jahren die Recyclingquoten nicht erhöht, obwohl Verwertungstechnologien dies seit langem erlauben und gleichzeitig ein Arbeitsplatz sichernder grüner Recyclingmarkt geschaffen werden könnte. In den letzten Jahren wurde die Wertstofftonne zur gemeinsamen Sammlung von Plastik, Metall und Verbundstoffen zwar viel diskutiert, aber nicht eingeführt. Eine umwelt- und bürgerfreundliche Abfallsammelsystematik ist nach wie vor nur durch ein Wertstoffgesetz zu erreichen, weil dann die Bürgerinnen und Bürger vollständig nach Stoffströmen den Müll trennen können, welcher am Ende seiner Verwertung wieder als neuer Rohstoff zur Verfügung steht.
Wenn sich Politik und Verwaltung innerhalb des kommenden Jahres nicht erneut diesem Ziel annähern, wird wohl die fehlende Bürgerakzeptanz Mülltrennung und Recycling vor die Wand fahren. Sollten sich Hersteller, Einzelhandel, Gastronomen, Entsorgungswirtschaft, Kommunen oder andere wichtige Interessengruppen in ihrer Lobbyarbeit gegen ein Wertstoffgesetz und die Recyclingquotenerhöhung aussprechen, sollten sie sich nicht länger als Kämpfer für den Umweltschutz gerieren, sondern offen erklären, warum sie sich gegen mehr Klimaschutz, Ressourcenschonung, Produktverantwortung und letztendlich Arbeitsplätze in der Kreislaufwirtschaft aussprechen. Auch Verzögerungstaktiken, wie in der letzten Legislaturperiode angewandt, werden wohl in der Öffentlichkeit und Politik als ein solcher Lobbytrick entlarvt werden.
Weiterführende Informationen unter:
BMUB: Anhörung zum Entwurf einer 7. Änderung der Verpackungsverordnung (VerpackV)