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Jetzt NABU-Mitglied werden!NABU engagiert sich als Anwalt der Natur
Unsere Position zu Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Natur
15. März 2013 - Umweltverbände werden gelegentlich kritisiert, wenn sie gegen Planungen für eine Industrieansiedlung oder ein Verkehrsprojekt einschreiten, die den Lebensraum von gefährdeten Tierarten bedrohen, etwa beim Feldhamster, seltenen Fledermäusen oder Amphibien. Oft sind es Fehler im Planungsverfahren, die die Natur- und Umweltschützer veranlassen, gerichtlich gegen das Vorhaben vorzugehen. Auf der anderen Seite werden Umweltverbände öffentlich aber auch dafür kritisiert, dass sie sich bei solchen Planungen auf Vergleiche einlassen, statt vor Gericht bis zum Ende zu klagen.
Der NABU engagiert sich als Anwalt der Natur. Jeder Bau eines Gewerbegebiets, eines Windparks oder einer Straße führt zu einer Beeinträchtigung von Natur und Landschaft. Ziel des NABU ist es, Eingriffe in die Natur zu vermeiden. Manchmal sind diese jedoch unvermeidbar. Dann gilt es, durch eine Kompensation dieser Eingriffe, das Beste für den Naturschutz herauszuholen. Dieses Leitprinzip ist auch im Bundesnaturschutzgesetz verankert: Wenn es einen unvermeidbaren Eingriff in die Natur gibt, muss dafür an anderer Stelle eine Kompensation erfolgen.
Der NABU bringt sich von Beginn an mit fachlichen Stellungnahmen in die einzelnen Verfahren ein. Zum Ende des entsprechenden Verwaltungsverfahrens (etwa durch einen Planfeststellungsbeschluss) wird durch den Verband analysiert, ob die Eingriffe in Natur und Landschaft richtig bewertet und umfassend kompensiert werden. Ist dies nicht der Fall, wird abgewogen, ob eine Klage gegen das Vorhaben sinnvoll ist oder nicht. Hin und wieder wird deshalb der Klageweg beschritten. Trotzdem sind nicht alle Klagen erfolgreich.
Denn auch mit einer gewonnenen Klage wird ein geplantes Vorhaben oftmals nicht dauerhaft verhindert. Soweit im Vorfeld oder im Laufe eines Klageverfahrens erkennbar ist, dass die Klage nicht gewonnen werden kann, kann es deshalb im Einzelfall zu Mediationsverfahren beziehungsweise Vergleichsverhandlungen kommen.
Leitlinie für solche Verhandlungen für den NABU ist, dass mehr Schutz von Natur und Landschaft erreicht wird. Ein Ergebnis solcher Verhandlungen kann auch die Einrichtung von Stiftungen sein, aus deren Erträgen dauerhaft Naturschutzziele gefördert werden. Allerdings gibt es nur eine sehr geringe Zahl von Verfahren, die auf diese Art abgeschlossen werden.
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