Kümmern wir uns gemeinsam darum, die faszinierende Vielfalt in unseren letzten lebendigen Wäldern zu bewahren.
Jetzt Informieren!Das Bundeswaldgesetz ins 21. Jahrhundert heben
Umweltverbände legen gemeinsamen Entwurf vor




Der Wald Grumsin (Brandenburg) ist Teil der UNESCO-Welterbestätten „Alte Buchenwälder Deutschlands“ - Foto: NABU/Klemens Karkow
Das aktuelle Bundeswaldgesetz (BWaldG) von 1975 kennt keine Klimakrise und kein Artensterben. Es schafft nicht den notwendigen Rahmen, deutsche Wälder gegen die zunehmenden Extremwetter anzupassen und gegen die steigende Holznachfrage zu wappnen. Deshalb soll das dringend reformbedürftige Gesetz vollständig novelliert werden. NABU, Deutscher Naturschutzring, Deutsche Umwelthilfe und WWF zeigen nun, wie das neue Gesetz konkret ausgestaltet werden sollte, um den Anforderungen an den Wald gerecht zu werden. Auf einer Pressekonferenz am 11. Oktober 2023 legten sie der Bundesregierung ihre Vorstellungen vor.
Widerstandsfähigkeit der Wälder gegen Klimafolgen stärken
Demnach soll das neue Gesetz den Erhalt und die Stärkung des Ökosystems Wald ins Zentrum rücken. Nur so können die natürliche Widerstandskraft und Anpassungsfähigkeit der deutschen Wälder gegen Klimafolgen gestärkt werden. Auch wichtige Funktionen des Waldes, etwa die Versorgung mit sauberem Wasser und reiner Luft, der Schutz vor Erosion und Fluten sowie seine Funktion als Kohlenstoffspeicher, Naherholungsort und Lebensraum unzähliger Arten werden so gesichert.
Die forstliche Waldbewirtschaftung würde damit, mit dem in der Verfassung gesicherten Erhalt der Lebensgrundlagen, befriedet und in Zeiten hoher naturräumlicher Risiken langfristig gesichert. Insbesondere der schwammige Begriff der „guten fachlichen Praxis“ muss durch zeitgemäße, konkrete und rechtssicher formulierte Anforderungen für die private und öffentliche Waldbewirtschaftung ersetzt werden. Erforderlich sind unmissverständliche Anforderungen an ein zukunftsfähiges Waldmanagement, klare Definitionen erklärter Ziele und erwünschter „guter Zustände“ des Waldes sowie wirksame Regelungen für den Vollzug des neuen Gesetzes.
Das Fundament der anpassungsfähigen forstlichen Governance bilden die zwingend erforderlichen, sanktionsbewährten rechtlichen Mindeststandards der Waldbewirtschaftung, die sich aus der Gemeinwohlverpflichtung des Eigentums ergeben.
Wissenschaftlicher Beirat für Waldpolitik 2022
Die Forderungen der Umweltverbände:
- Ein dreistufiges Anforderungsniveau für die Waldbewirtschaftung mit klaren und grundgesetzkonformen forstlichen Grundpflichten für alle Waldbesitzenden, mit gehobenen Pflichten für eine besonders verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Wälder in öffentlicher Hand sowie zusätzlichen Anforderungen für eine an den Schutzzielen orientierte Bewirtschaftung von Wäldern in Schutzgebieten, insbesondere auch Natura-2000-Gebieten.
- Schädliche Praktiken wie die Entwässerung von Wäldern, die flächige Befahrung oder die kahlschlagartige Behandlung aus der forstlichen Förderung verbannen und beenden.
- Stärkung natürlicher Prozesse wie der Naturverjüngung anstelle kostspieliger und risikoreicher flächiger Eingriffe wie der Aufforstung mit gebietsfremden Baumarten.
- Neuordnung der staatlichen Förderung hin zu einer Finanzierung des Walderhalts im gemeinsamen Interesse der Allgemeinheit und des Waldbesitzes, über effiziente Honorierungssysteme und Anreize, welche zielgerichtet zur Stärkung der ökosystemaren Stabilität und des Klimaschutzes beitragen.
- Aus- und Weiterbildungsangebote sowie kostenlose Beratung für Waldbesitzende im Gegenzug für gestaffelte neue Anforderungen an eine Sachkunde.
- Verbessertes Monitoring, welches sich neben den bewährten Methoden zusätzlich auf flächige Echtzeiterfassung per Fernerkundung, die systematische Erfassung der Waldbiodiversität sowie eine objektive Einschätzung der Wirkung des Wildes auf den Waldzustand und seine Fähigkeit sich selbst zu erhalten, stützt.
- Schärfere Sanktionen bei absichtlichen oder schwerwiegenden Verstößen gegen geltendes Recht. Die Schädigung von Waldökosystemen darf sich nicht mehr lohnen.
Download: Verbände-Papier und Gesetzentwurf
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