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Am 5. September 1996 vereinbart – auch 2013 noch aktuell
Die Elbe-Erklärung im Wortlaut
- vereinbart am 5. September 1996 -
Gemeinsame Erklärung zur weiteren Entwicklung der Elbe und des Elbe-Seitenkanals der Naturschutzverbände und des Bundesverkehrsministeriums (BMV)
BMV und Naturschutzverbände stimmen in der Einschätzung überein, dass die Zukunft der Binnenschifffahrt auf der Strecke Hamburg-Magdeburg-Tschechien in der Benutzung des Elbe-Seitenkanals (ESK) und der Oststrecke des Mittellandkanals (Teilabschnitt des VPDE 17) liegt. Der ESK soll die deutlich bessere Alternative im Vergleich zur Elbe für die Schifffahrt darstellen, so dass er grundsätzlich den gesamten Verkehr zwischen den genannten Zielhäfen (beziehungsweise Hamburg-Berlin) übernehmen kann. Der ESK soll damit einen Ausbauzustand erhalten, der dem des Mittellandkanals vergleichbar ist und damit dem Standard für Containerverkehre entspricht.
Gemeinsames Ziel des BMV und der Naturschutzverbände ist es, diesen Ausbauzustand zum frühestmöglichen Zeitpunkt erreicht zu haben. Die Investitionen für die Wasserstraßenverbindung zwischen Hamburg und Magdeburg sollen künftig auf die Verbesserung des ESK und die Oststrecke des Mittellandkanals konzentriert werden.
Die untere Mittelelbe bleibt bis zur Anpassung des ESK grundsätzlich für Binnenschiffe in dem verkehrlich notwendigen und ökologisch verträglichen Rahmen befahrbar. Alle Unterhaltungs-/Ausbaumaßnahmen sollen berücksichtigen, dass der ESK künftig als bessere Alternative für die Schifffahrt entwickelt wird; sie beschränken sich daher auf unumgängliche, reversible Eingriffe. BMV und Umweltverbände verhandeln in der bestehenden Arbeitsgruppe, wie diese möglichst naturschonend realisiert werden können; dazu wird das BMV den Verbänden alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass das derzeitige ökologische Potential der unteren Mittelelbe erhalten bleibt. Nach Ausbau des ESK werden weitere ökologische Verbesserungen im Strombett der Elbe angestrebt.
Im einzelnen wurden folgende Vereinbarungen getroffen:
- Zur Sicherung des verkehrlichen Potentials wird ein Gesamtkonzept für den Ausbau/die Unterhaltung der Elbe (inklusive Entwicklung der Wasserstände und des Feststofftransportes, Erhaltung der Tiefenvarianz, der Erneuerungsfähigkeit von Transportkörpern wie Kies- und Sandbänken) erarbeitet, das die ökologischen Erfordernisse berücksichtigt.
- Die Verbesserung der Elbschifffahrt oberstrom von Magdeburg wird ohne Staustufen sichergestellt. Maßnahmen gegen das Fortschreiten der Sohlenerosion werden vom BMV und den Umweltverbänden als unverzichtbar angesehen.
- Innerhalb der Laufzeit des derzeit verabschiedeten Verkehrswegeplans wird eine zusätzliche Schleuse bei Uelzen gebaut.
- Der Ausbau des Schiffshebewerkes Scharnebeck/Lüneburg soll in den nächsten Bundesverkehrswegeplan als „Vordringlicher Bedarf“ eingestellt werden.
- Über die Notwendigkeit einer Einschränkung der Nachtschifffahrt unter Berücksichtigung der Rastzeiten der Zugvögel wird nach Prüfung befunden.
- Das BMV unterstützt im Rahmen seiner Zuständigkeit weitergehende Planungen zur großflächigen Renaturierung in und an der Elbe.
- Die Untere-Havel-Wasserstraße von Brandenburg (Wehr Bahnitz) bis zur Havelmündung soll aufgegeben werden. Das BMV unterstützt im Rahmen seiner Zuständigkeit Renaturierungsvorhaben des Landes Brandenburg.
Am 5. September 1996 vor der Bundespressekonferenz Berlin unterzeichnet von Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann, Carl-Albrecht von Treuenfels für den WWF und Jochen Flasbarth für den NABU. Wenige Tage später ebenfalls unterzeichnet von Gerhard Thielcke für Euronatur und Hubert Weinzierl für den BUND.