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Biodiversität und Ökosystemleistungen systematisch in den Blick nehmen
Wenn Sie die Unternehmensberichterstattungspflicht (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) ambitioniert umsetzen wollen oder Fragen zu einzelnen Umweltaspekten haben, insbesondere für den Teilbereich Biodiversität, können Sie uns gerne kontaktieren.
Wir stehen mit praktischem Wissen rund um die Umsetzung, vorallem im Bereich der naturnahen Gestaltung von Firmengeländen zur Verfügung.
Hier gehts zur NABU-UmfeldberatungGerne kontaktieren sie uns auch, wenn sie ein Coaching wünschen: Wir stehen mit theoretischer Expertise bereit.
NABU-Coaching: Biodiversität und CSRD-BerichterstattungDie Transparenz von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit zu erhöhen, darauf zielt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ab. Die Bedeutung der Biodiversität ist erheblich gestiegen, seit Unternehmen die Pflicht haben, über ihre Auswirkungen auf die Ökosysteme zu berichten. Hierzu gehört ebenfalls eine Überprüfung der Risiken für die Unternehmen: Welche Folgen hätte ein Verlust an Biodiversität für das Unternehmen und inwiefern ist es von natürlichen Ressourcen abhängig?
Der NABU steht für jahrzehntelange Erfahrung in der praktischen Umsetzung des Naturschutzes, der Biodiversitätspolitik sowie den Dialog mit Unternehmen unterschiedlicher Größe. Wir bieten einen Coaching-Ansatz, der auf die Ertüchtigung und Ergänzung der Kompetenzen und Ressourcen im Unternehmen abzielt, so dass künftige Berichterstattung ohne weitere Unterstützung als Routine erfolgen kann.
Die Arbeit erfolgt daher interaktiv und integriert in ein Team des jeweiligen Unternehmens (je nach Aufstellung sind erfahrungsgemäß Mitarbeiter*innen aus Finanzabteilung/Controlling, Nachhaltigkeitsteam und ggf. aus der IT einzubinden). Genauere Informationen hierzu im nachfolgenden Informationsblatt.
Finanz- und Nachhaltigkeitsbericht auf einer Stufe
Die Einführung verbindlicher Berichtsstandards sollen die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf das Niveau der Finanzberichterstattung heben . Die CSRD erweitert den Anwendungsbereich und die Berichtspflichten der bereits existierenden Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) um verpflichtende Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, auch bekannt als „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS).
Eine Neuerung besteht darin, dass es nun einen umfassenden Berichtsstandard zu Biodiversität und Ökosystemen gibt, den ESRS E4. Daher werden betroffene Unternehmen zukünftig verpflichtet sein, ihre Auswirkungen auf die Biodiversität sowie ihre Abhängigkeiten von ihr zu analysieren und gegebenenfalls darüber zu berichten.
Der ESRS-Standard E4 enthält spezifische Offenlegungsanforderungen zu Auswirkungen und Wechselwirkungen in Bezug auf aquatische und terrestrische Ökosysteme, Arten und die Vielfalt zwischen und innerhalb von Ökosystemen und Arten. Die Unternehmen sind verpflichtet, über Risiken und Chancen (IROs - Impacts, Risks, and Opportunities) sowie über die damit verbundenen Strategien und Maßnahmen zu berichten. Der Standard gliedert sich in eine Chancen- und Risikoanalyse, Unternehmensstrategie und Geschäftsmodelle, Parameter und Kennzahlen (genauere Infos hier).
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