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Ernüchterung: Pariser Klimaziele werden so nicht erreicht
29. Januar 2019 - Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch in Berlin das Kohleausstiegsgesetz beschlossen. Ist das ein Grund zur Freude? Schließlich wird damit das Ende von der Verbrennung fossiler Kohle eingeläutet. Der grundlegende Wandel zu einem natur- und klimaverträglichen Energiesystem ist in jedem Fall besiegelt, doch für Paris reicht das überfällige Gesetz noch lange nicht.
Ernüchterung: Datteln 4 bleibt
Entgegen den Verabredungen in der Kohlekommission wurde sich nicht auf einen stetigen Ausstieg aus der Braunkohle verständigt. Stattdessen sollen erst Ende der 20er Jahre größere Braunkohleleistungen vom Netz gehen. Auch das umstrittene Kraftwerk Datteln 4 soll – entgegen der Empfehlungen der Kommission – weiterhin ans Netz gehen. Diese Entscheidungen werden das verbleibende CO2-Budget schmerzlich verringern und eigentlich ist schon jetzt klar, dass nachgesteuert werden muss. Denn auch dadurch steigt der Druck auf Wälder, Moore und Meere. Ihr Schutz wird nun noch wichtiger, da sie große Mengen an Kohlendioxid aufnehmen können.
Weder Klimaschutzziele noch Planungssicherheit werden erreicht
Das Kohleausstiegsgesetz wird von vielen Seiten kritisiert. Bundeswirtschaftsminister Altmaier hätte sich an die Empfehlungen der Kohlekommission halten sollen. Fraglich ist, wofür die Vertreter der Kommission überhaupt monatelang gerungen haben, wenn ihre Beschlüsse dann nicht umgesetzt werden. Ein Teilerfolg ist der Erhalt des Hambacher Waldes. Kohlekraftwerks-Betreiber werden für Klimaschutzmaßnahmen „entschädigt“. Dieser Kompromiss geht auf Rechnung der Steuerzahler*innen – mit mehr als vier Milliarden Euro allein für die Energiekonzerne RWE und Leag. Das überzeugt außerhalb der Kohlesparte sicherlich niemanden.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss beschleunigt werden, damit der Umbau des Energiesystems zu naturverträglichen erneuerbaren Energien – trotz vermurkstem Kohleausstiegsgesetz – noch gelingen kann. Es ist zu hoffen, dass die Union hierbei nicht nur auf den Abstand von Windenergieanlagen zu Siedlungsflächen verweist, sondern auch konstruktive Vorschläge einbringt oder zumindest mitträgt.
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