Am Unteren Niederrhein ist ein wichtiges Brutgebiet für den stark gefährdeten Kiebitz – doch auch hier lauern viele Gefahren. Bitte helfen Sie dabei, die Kinderstuben des kleinen Vogels zu schützen!
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Strandschnecken (Littorinidae spp.)
Strandschnecken sind prägende Bewohner der küstennahen Gewässer. Mindestens vier Arten kommen regelmäßig in der Ostsee vor, die nach dem wissenschaftlichen Namen der Schneckenfamilie erdgeschichtlich auch „Littorinameer“ genannt wird.
Während die erwachsenen Tiere auf großen Algen und Steinen leben, halten sich die Jungtiere gern in den dichten Seegraswiesen auf. Hier leben sie in einer spannenden Wechselbeziehung. Sie weiden mit ihrer Raspelzunge mikroskopisch kleine Algen von Seegrasblättern ab. Diese „Reinigung“ hilft den Seegräsern beim Wachstum, da sie auf diese Weise mehr Licht erhalten. Die ganz und gar nicht so gewöhnlichen Strandschnecken sind also so etwas wie die Putzkolonne für Seegräser und große Algen.
Merkmale und Lebensraum
Die Gewöhnliche Strandschnecke besitzt ein bis zu vier Zentimeter hohes, stumpf kegelförmiges Gehäuse. Die Farbe des Gehäuses ist grau bis dunkelbraun, seltener rot, und kann mit Hilfe eines Horndeckels, dem Operculum, bei Gefahr verschlossen werden. Die Oberseite der Tiere selbst ist dunkelbraun, die Kriechsohle weiß.
Die Gewöhnliche Strandschnecke lebt im Bereich der Gezeitenzone, dem Bereich zwischen Ebbe und Flut, meist nahe der Hochwasserlinie. Die Tiere bevorzugen festen Untergrund wie Steine, da schlickige Untergründe die Gefahr bieten, mit der Strömung davongetragen zu werden. Sie halten sich auch außerhalb des Wassers auf, in einem Bereich, wo nur noch die Wellen und Spritzwasser für Feuchtigkeit sorgen. Bei anhaltender Trockenheit verschließt nämlich die Strandschnecke ihr Gehäuse und bezieht durch einen winzigen Spalt Sauerstoff aus der Luft. So kann die Strandschnecke bis zu vier Wochen ohne Wasserbedeckung überleben.
Die in unseren heimischen Meeren vorkommenden Strandschnecken sind äußerlich nur schwer von einander zu unterscheiden, können aber anhand ihres Lebensraumes bestimmt werden. So lebt die Flache Strandschnecke (Littorina obtusata) in der mittleren und unteren Gezeitenzone, die Rauhe Strandschnecke (Littorina saxatilis) hingegen besiedelt den Bereich der Spritzwasser- und oberen Gezeitenzone.
Das ist besonders an Strandschnecken
Die Gewöhnliche Strandschnecke ist ein sogenanntes Leitfossil der Ostsee. Nach ihr ist das „Littorinameer“ benannt, welches sich etwa 7000 v. Chr. im Bereich der heutigen Ostsee bildete.
Eine Anpassung ihrer Atemorgane ermöglicht es ihr, den Bereich zwischen Land und Wasser zu besiedeln, in dem es fast keine Konkurrenten gibt.
Im Durchschnitt bewegt sich eine Strandschnecke mit 0,5 Milimeter pro Sekunde vorwärts. Mit einer Geschwindigkeit von etwa 0,002 Stundenkilometer also ein wahres Schneckentempo. Strandschnecken gelten in einigen Ländern als Delikatesse und werden zum Beispiel in Frankreich und den Britischen Inseln auch zum Verzehr angeboten.
Ernährung und Fortpflanzung
Die Strandschnecken ernähren sich vor allem von Kieselalgen und anderen organischen Partikeln, sind aber in ihrer Nahrung nicht wählerisch. Die Schnecke raspelt die Nahrung mit Hilfe ihrer Raspelzunge, der Radula, von Steinen, Weichböden, Pflanzen und Muschelschalen ab. Diese „Reinigung“ hilft Seegräsern und anderen Makrophyten beim Wachstum, da sie auf diese mehr Licht erhalten. Die Strandschnecke weidet auch junge Keimlinge der Großalgen und Seepockenlarven ab und hat dadurch einen großen Einfluss auf die Besiedlungsmuster in ihrer direkten Umgebung.
Die Gewöhnliche Strandschnecke ist getrenntgeschlechtlich und in ihrer Fortpflanzung eng ans Meer gebunden. Nach der Begattung kommt es zur inneren Befruchtung der Eier, die ins Meerwasser abgegeben werden. Dort schlüpfen dann die typischen Veliger-Larven, welche als Plankton im Wasser umhertreiben. Nach einigen Wochen beginnt die Metamorphose zur Schnecke, wobei die Larvenmerkmale abgebaut und die endgültige (Schnecken-)Form angenommen wird.
Gefährdungs- und Schutzstatus
Die Art steht nicht auf der IUCN-Liste für gefährdete Arten (Rote Liste) und wird auch nicht als Anhang der FFH-Richtlinie geführt. Es ist bekannt, dass die Art durch die Verwendung von TBT (Tributylzinnhydrid) als Schiffsanstrich (Stichwort: Antifouling) fortpflanzungsunfähig werden kann. TBT greift dabei in den Hormonhaushalt der Tiere ein und führt dazu, dass diese nicht mehr eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden können.