Großer Erfolg für die Streifenhyäne bei CITES
NABU zieht positive Bilanz nach den Artenschutz-Verhandlungen in Usbekistan
Die seltene und in Tadschikistan beinahe ausgestorbene Streifenhyäne weckt Begehrlichkeiten. Körperteile wie Haut und Fell werden illegal gehandelt und für traditionelle Medizin eingesetzt. Das Schicksal der Streifenhyäne ist eines unter vielen und zeigt: Das weltweite Artensterben lässt sich nur aufhalten, wenn wir wilde Tier- und Pflanzenarten besser vor illegalem Handel schützen. Dafür steht das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora).
Vom 24. November bis 5. Dezember fand die CITES-CoP20 statt. Mehr als 180 Vertragsstaaten kamen in Samarkand in Usbekistan zusammen und haben über mehr als 50 Anträge zu bedrohten Arten verhandelt. Gemeinsam mit anderen NGOs hat der NABU die Verhandlungen vor Ort beobachtet und sich mit Forderungen für einen wirksamen Artenschutz stark gemacht. Denn für viele Tier- und Pflanzenarten sind die CITES-Wochen wahre Schicksalswochen, so auch für die Streifenhyäne.
+++ Streifenhyänen-Krimi mit Happy End +++
Verhandlungen in Samarkand: Wir ziehen eine positive Bilanz
5. Dezember 2025 - Ab jetzt wird die Streifenhyäne besser vor Ausbeutung geschützt! Nach einem langen Krimi wurde die seltene Art auf den letzten Verhandlungsmetern in Anhang II des CITES-Artenschutzabkommens hochgestuft – dafür haben alle Länder gestimmt. Damit bleibt der internationale Handel zwar möglich, wird aber strenger reguliert als bisher. Das ist ein großer Erfolg für die weniger als 10.000 wild lebenden Streifenhyänen. Das gemeinsame Ringen mit unserem Partner Tajikistan Nature Foundation (TNF) vor Ort hat sich gelohnt.
Bedauerlich ist, dass der Antrag auf den stärksten Schutz durch Anhang I knapp gescheitert ist. Verantwortlich waren die Gegenstimmen der EU. Die CITES-CoP20 gibt dennoch Rückenwind dafür, den internationalen kommerziellen Handel mit Haut, Knochen und anderen Körperteilen der Streifenhyäne in Zukunft ganz zu verhindern.
Auch für Afrikanische Elefanten und Saiga-Antilopen gibt es gute Nachrichten aus Usbekistan. So konnte eine Lockerung des Elfenbeinhandels abgewendet werden. Außerdem wurde der enorme Erfolg Kasachstans beim Schutz der Saiga-Antilope anerkannt: Die Vertragsstaaten haben wichtige Schritte beschlossen, um Mensch-Wildtier-Konflikte zu reduzieren und mehr Akzeptanz für die Saiga zu fördern. Trotz dieser positiven Ergebnisse gibt es einen großen Wermutstropfen: Bei der CITES-CoP20 wurde für den Europäischen Aal und weitere Aalarten eine Chance verspielt. Hier wären bessere Schutzbedingungen nötig gewesen.
Die Konferenz-Ergebnisse machen Mut und sind zugleich ein Weckruf für mehr Artenschutz, den wir gemeinsam mit unseren Partnern international vorantreiben.
Forderungen und Bilanz zur CITES-CoP20 in Usbekistan
Bei der CoP20 haben wir uns für einen wirksamen CITES-Schutzstatus dieser vier Arten eingesetzt: Streifenhyäne, Afrikanischer Elefant, Saiga-Antilope und Europäischer Aal.
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Wir haben den Antrag Tadschikistans unterstützt, die Streifenhyäne auf Anhang I hochzustufen – das hätte den strengsten Schutz bei CITES bedeutet - Foto: yash - stock.adobe.com
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Bei CITES haben wir uns für den Antrag Kasachstans ausgesprochen, das Verbot für den internationalen Saiga-Handel zu lockern - Foto: Botafago-dentro
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Auf der CITES-CoP20 wurde über die Hochstufung aller Aalarten auf Anhang II verhandelt: leider erfolglos - Foto: Rostislav - stock.adobe.com
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Wir haben jede Lockerung des Handels mit Elfenbein, Elefantenprodukten und lebenden Elefanten bei der CITES CoP20 abgelehnt - Foto: michelle - stock.adobe.com
Streifenhyänen besser schützen!
Streifenhyänen (Hyaena hyaena) sind zwischen Haien und Elefanten so etwas wie die Underdogs bei den CITES-Verhandlungen.
Im Auge der Kamerafalle: Eine von nur wenigen Streifenhyänen in Tadschikistan - Foto: TNF
Die Verhandlungen in Samarkand markierten jedoch eine Wende für die oft übersehenen, seltenen Streifenhyänen. Dafür hat sich der NABU gemeinsam mit seinem Partner TNF in Usbekistan eingesetzt: Wir haben den Antrag aus Tadschikistan unterstützt, die Streifenhyäne von Anhang III auf Anhang I hochzustufen und damit den internationalen kommerziellen Handel zu verhindern.
Denn die bisherige Listung der Streifenhyäne in Anhang III bot nur begrenzten, länderspezifischen Schutz. Sie konnte den illegalen Handel mit Haut, Knochen und anderen Körperteilen der Hyäne nicht wirksam eindämmen. Die Import- und Exportbestimmungen waren zu locker.
Nachdem die Hochstufung auf Anhang I Ende November durch nur sechs Gegenstimmen gescheitert war, haben wir uns beim CITES-Abschlussplenum für die Hochstufung auf Anhang II stark gemacht. Mit Erfolg! Gemeinsam mit unserem Partner TNF und vielen Streifenhyänen-Expert*innen konnten wir alle Vertragsstaaten von dieser Hochstufung überzeugen. Das CITES-Abkommen schützt die seltene Art künftig besser vor Ausbeutung.
Das emotionale und ökologische Ausmaß des Artensterbens verlangt nach entschlossenem Handeln, besonders, wenn eine ‚verloren geglaubte‘ Art wie die Streifenhyäne in Tadschikistan wiederentdeckt wird.
Mirzonazar Mirzoev
Direktor unseres tadschikischen Partners TNF
Über die Streifenhyäne und den Wildtierhandel
Streifenhyänen sind weniger populär als Haie oder Elefanten und wirken mysteriös – schließlich begegnen wir Menschen den nachtaktiven, scheuen Tieren nur selten. Doch die Streifenhyäne hält in ihren Verbreitungsgebieten in Nord- und Ostafrika sowie Zentralasien ganze Ökosysteme zusammen, indem sie zum Beispiel die Ausbreitung von Krankheiten verhindert. Auch in Tadschikistan ist die Streifenhyäne wieder heimisch.
Der Wildtierhandel stellt jedoch eine große Bedrohung für die Streifenhyäne dar. Sie wird gejagt und Körperteile wie Haut, Knochen und Organe für traditionelle Medizin und als Aphrodisiakum – also vermeintlich potenzsteigernde Mittel – eingesetzt und gehandelt. Es kommt auch vor, dass Jungtiere aus der Wildnis gefangen werden. Sie werden dann als sogenannte exotische Haustiere auf Online-Plattformen angeboten.
Die NABU-Position zur Streifenhyäne im Detail
Unsere Forderung bei der CITES-CoP20 lautete, die Streifenhyäne in Anhang I aufzunehmen. Dies hätte den höchsten internationalen Schutz gewährleistet, etwa durch:
- strenge Genehmigungs- und Kontrollverfahren für wirksamere Überwachung
- engere internationale Zusammenarbeit durch bessere Koordinierung der Vertragsstaaten
- die Verhinderung von Missbrauch und Ausbeutung durch regulierten Handel
Eine Listung in Anhang I würde den Schutz der Streifenhyäne nachhaltig stärken, sodass sich die Bestände erholen können. Für die Hochstufung auf Anhang I werden wir uns auch weiterhin stark machen. Das Ergebnis der CTES-CoP20 hat dafür den entscheidenden Grundstein gelegt.
Elefanten schützen, Elfenbeinhandel verhindern
Elefanten sind lebende Ikonen der Savannen und Wälder Afrikas. Zugleich stehen sie für die fatalen Folgen des internationalen illegalen Wildtierhandels.
Elefanten sind bedroht – durch Wilderei, Konflikte mit Menschen und Lebensraumverlust - Foto: Alberto Ghizzi Panizza - stock.adobe.com
In Usbekistan wurde über Namibias Antrag (Nr. 13) verhandelt, den kommerziellen internationalen Handel mit Elfenbein für das Land erneut zu legalisieren. Der internationale Handel mit Elfenbein aus namibischen Lagerbeständen wäre dann erlaubt. Ein Ansatz, den die Mehrzahl der Elefanten-Verbreitungsländer, darunter unser Projektland Kenia und Indien, kategorisch ablehnen. Auch der NABU hat sich gegen Namibias Antrag positioniert. Zu groß wäre das Risiko gewesen, dass der legale Handel die Nachfrage nach Elfenbein erneut steigern, Wilderei verstärken und den illegalen Handel befeuern könnte. Mit einer überwältigenden Mehrheit wurde dieser Antrag und damit eine Lockerung des Elfenbeinhandels für Namibia auf der CITES-CoP20 nun abgelehnt. Das weltweite Verbot des kommerziellen Elfenbeinhandels bleibt damit bestehen. Das ist eine gute Nachricht für den Artenschutz, die deutlich macht: Wer Elefanten schützen will, darf beim Elfenbeinhandel nicht lockerlassen!
Zusätzlich haben Botswana, Namibia, Südafrika sowie Simbabwe unter anderem beantragt, den kommerziellen Handel mit Elefantenleder für alle vier Staaten zu ermöglichen (Nr. 14) – also nun auch für Simbabwe. In der aktuellen Regelung (Annotation) ist Simbabwe vom kommerziellen Lederhandel ausgeschlossen. Der NABU hat sich gegen diesen Antrag ausgesprochen. Denn auch diese Lockerung der Handelsbestimmungen würde die Nachfrage nach Elefantenprodukten und in der Folge Wilderei und illegalen Handel begünstigen. Die Erfahrung zeigt: Weltweite Handelsverbote, begleitet durch Schutzmaßnahmen mit lokalen Partnern und Gemeinden, tragen zum Rückgang von Wilderei und zu Erholung der Elefantenbestände bei.
Der Antrag wurde nun auf der CITES-CoP20 angenommen, jedoch in angepasster Form. So konnten die von den vier Ländern angestrebten Lockerungen des Elfenbeinhandels abgewendet werden: Alle Verweise für den Export von Elfenbein und Elfenbeinvorräten wurden gestrichen. Nicht angetastet wurden hingegen Regularien, die den Export von Elefantenhaut, Lederwaren und weiteren Elefantenprodukten unter bestimmten Bedingungen ermöglichen. Die Gefahr für eine Öffnung des kommerziellen Handels bleibt damit bestehen. Dem treten wir weiterhin entgegen!
Populationsentwicklung des Afrikanischen Elefanten
Elefanten stehen wie kaum eine andere Art für die fatalen Folgen des internationalen illegalen Wildtierhandels. Seit Mitte der 1960er Jahre sind die Bestände Afrikanischer Savannenelefanten (Loxodonta africana) um rund 60 Prozent zurückgegangen. Sie sind heute auf der Roten Liste als stark gefährdet aufgeführt. Noch dramatischer ist der Schwund bei Afrikanischen Waldelefanten (Loxodonta cyclotis): Ihr Bestand ist in den letzten Jahrzehnten um mehr als 80 Prozent eingebrochen. Heute sind Waldelefanten daher vom Aussterben bedroht.
In Botswana, Namibia, Südafrika und Simbabwe sind die Elefantenpopulationen größer als in vielen Verbreitungsländern: Konkret sind einige Elefantenpopulationen im südlichen Afrika vor allem dank strenger Schutzmaßnahmen im Land gewachsen, jedoch nicht aufgrund des Elfenbeinhandels. Aus gutem Grund ist diesen Ländern daher auch der internationale kommerzielle Handel speziell mit Elfenbein untersagt.
Denn wissenschaftliche Studien zeigen, dass auch streng kontrollierte Elfenbeinverkäufe die weltweite Nachfrage insgesamt ankurbeln. Die über viele Jahrzehnte zu beobachtenden Bemühungen, Handelsbestimmungen für Elfenbein sowie andere Elefantenprodukte bei CITES zu lockern, sind ein Problem: Denn die Zulassung des Handels in einzelnen Regionen führt zu regulatorischen Unsicherheiten, verstärkt Wilderei und gefährdet Elefanten überall. Die CITES-Listen müssen das Risiko für die gesamte Art widerspiegeln.
Internationaler Handel mit Elfenbein: Das sagen die CITES-Vertragsstaaten
Der illegale Handel mit Elfenbein und die damit verbundene Wilderei zählt zu den Hauptbedrohungen und Treibern des Elefantensterbens. Seit fast zwei Jahrzehnten haben sich die CITES-Vertragsstaaten und die Mehrheit der afrikanischen Verbreitungsländer daher immer wieder gegen Vorschläge zur erneuten Aufnahme des internationalen Handels mit Elfenbein entschieden.
Gleichzeitig haben Verbrauchermärkte wie z.B. China, Europa und die USA den Handel entweder verboten oder stark eingeschränkt. Diese Regelung stand im Rahmen der CITES-CoP20 für ein Land auf dem Prüfstand.
Die NABU-Position zum Afrikanischen Elefanten im Detail
Bei der CITES-CoP20 stand bei den Afrikanischen Elefanten viel auf dem Spiel. Der NABU hat sich dafür eingesetzt, dass die eingereichten Anträge von den Vertragsstaaten abgelehnt werden. Davon profitiert die Population des Afrikanischen Elefanten, indem:
- das Risiko für Wilderei sinkt: Denn auch Versuche eines kontrollierten Handels führen nachweislich zu einem Anstieg von Wilderei und mehr Nachfrage, zum Beispiel wenn illegales Elfenbein in legale Kanäle eingeschleust wird.
- wir eine positive Signalwirkung für den Artenschutz und den Afrikanischen und Asiatischen Elefanten senden
Wir haben uns gegen jede Lockerung des Handels mit Elfenbein, aber auch Elefantenprodukten und lebenden Elefanten bei der CITES-CoP20 ausgesprochen.
Saiga-Antilope: Kasachstans Erfolg fortschreiben
Die Wiederkehr der einst fast ausgestorbenen Saiga-Antilope (Saiga tatarica) ist eine Erfolgsgeschichte.
Saiga-Antilopenherde im Ural-Gebiet: Die Art bevorzugt winterkalte Steppen und Halbwüsten - Foto: Till Dieterich
Auf der CITES-CoP20 hat der NABU daher den Antrag Kasachstans unterstützt, das aktuell geltende Verbot für den internationalen Handel mit aus der Natur stammenden Saigas und Saiga-Derivaten für Kasachstan zu lockern. Mit der Annahme des Antrags darf Kasachstan unter bestimmten Bedingungen Handel mit Saiga-Produkten wie Hörnern treiben.
Der Antrag wurde angenommen, jedenfalls teilweise! Die große Mehrheit der Vertragsstaaten hat bei der CITES-CoP20 für den Antrag Kasachstans und die Lockerung gestimmt. Damit werden die jahrelangen Schutzbemühungen für Saiga-Antilopen in Kasachstan – unter anderem des NABU – gewürdigt. Die Population hat nun bessere Chancen, sich nachhaltig zu stabilisieren. Zu kurz kommt in dem deutlich angepassten Beschlusstext jedoch die lokale Bevölkerung: Es fehlt weiterhin ein Mechanismus, durch den Menschen vor Ort finanziell profitieren. Auch Marktmechanismen werden zu wenig berücksichtigt. Hier muss in den kommenden Jahren dringend nachgeschärft werden.
War das nicht für den Naturschutz der falsche Ansatz? Nein und das hat gute Gründe. Entscheidend für den langfristigen Erhalt der Saiga-Population ist, die enorme Bestandszunahme – von wenigen Zehntausend nach der Jahrtausendwende auf heute rund vier Millionen Tiere – und die Folgen für Mensch und Natur anzuerkennen. Die Aufhebung des Handelsverbots für Kasachstan kann Einnahmen generieren, Mensch-Wildtier-Konflikte entschärfen und die dringend nötige Akzeptanz für die Saiga bei Landnutzer*innen fördern. Langfristig profitiert die Saiga-Antilope von diesem Pfad.
In der Ural-Steppe haben wir bis zu 100.000 Saiga-Antilopen in einer einzigen Herde gesehen. Wo solche Herden Tage oder Wochen auf Heuwiesen verbringen, ist für Nutztiere der betroffenen Landwirt*innen das Winterfutter gefährdet. Diese Menschen fordern nun, die Saigas abzuschießen. Würden sie dagegen finanziell von den Saigas profitieren, so wären sie bereit, diese auf ihrem Land zu akzeptieren.
Aibat Muzbay
Experte der NABU-Partnerorganisation CINEST
Populationsentwicklung der Saiga-Antilope in Kasachstan
Seit Mitte der 2000er Jahre hat vor allem Kasachstan mit Unterstützung internationaler Partner wie dem NABU nachhaltig in den Artenschutz investiert. Heute leben wieder rund 4 Millionen Saiga-Antilopen in den Steppen Kasachstans. Auch in der Mongolei und in Russland erholen sich die Bestände.
Aktuell ist die Saiga-Antilope im CITES-Anhang II gelistet. Zusätzlich ist seit 2019 der internationale kommerzielle Handel mit Saiga-Antilopen aus der freien Natur und deren Teilen allen Verbreitungsländern untersagt – ohne Ausnahme. Passt das noch zu der aktuellen Populationsentwicklung in Kasachstan?
Das steckt hinter den Mensch-Wildtier-Konflikten
Da Saigas in großen Herden auftreten und in ihrem Verbreitungsgebiet zunehmend Weidewirtschaft und lokal Ackerbau betrieben wird, kommt es vermehrt zu Konflikten mit Landnutzer*innen. Bei Herden von zehntausenden Saigas auf dem Land einzelner Farmer wird immer deutlicher: Die Akzeptanz für die Saiga sinkt, während die Forderung nach Reduktion der Bestände und Begrenzung der Verbreitung lauter wird.
Im schlimmsten Fall könnte aus dieser Stimmung ein massenhafter Abschuss folgen, Wilderei wieder toleriert werden und illegaler Handel mit Hörnern neu aufleben. Ein Szenario, das es jetzt zu verhindern gilt! Die nachhaltige Bejagung der Saiga bei sorgfältiger Quotensetzung und fundiertem Monitoring ist gut möglich. Wenn die Saiga-Antilope eine Zukunft haben soll, müssen wir mit den Menschen in Kasachstan und anderen Verbreitungsländern vertrauensvoll zusammenarbeiten. Nur so werden sie die Saiga weiterhin effektiv gegen Wilderei und illegalen Handel schützen.
Die NABU-Position zur Saiga-Antilope im Detail
Die Ermöglichung des streng kontrollierten legalen Handels sollte:
- weiterhin den staatlichen Schutz der Saiga politisch und ökonomisch ermöglichen
- Landnutzer*innen in den Saiga-Gebieten durch Ausgleichszahlungen und andere Mechanismen finanziell stützen
- die Toleranz für Saiga-Antilopen in der Bevölkerung stärken
- durch ein legales, streng kontrolliertes sowie zertifiziertes Angebot an Hörnern den illegalen Handel und damit Wilderei unattraktiv machen
Entscheidend ist, dass Kasachstan die Entnahmequoten zurückhaltend festsetzt und eine übermäßige Bejagung von Böcken vermeidet. Hörner sollten auch aus natürlicher Mortalität gesammelt werden. Zudem muss der Handel grenzübergreifend kontrolliert werden. Eingenommene Gelder müssen der Bevölkerung im Saiga-Verbreitungsgebiet zugutekommen und in Schutzmaßnahmen fließen.
Alle für Aale: Europäischen Aal besser schützen!
Langstrecke, das kann der Europäische Aal! Auf seinen weiteren Reisen ist er jedoch vielen Gefahren ausgesetzt. Der Europäische Aal ist akut vom Aussterben bedroht, auch durch illegalen Handel.
Werden alle Aalarten in Anhang II aufgenommen? Das wurde bei der CITES-CoP20 in Usbekistan entschieden - Foto: Sven Koschinski
Der NABU hat sich für den Antrag der Europäischen Union, Honduras‘ und Panamas ausgesprochen, alle Aalarten in Anhang II von CITES aufzunehmen. Mehr Transparenz beim internationalen Handel mit Aalarten würde auch dem Europäischen Aal zugutekommen. Gleichzeitig wäre auch dieser eingereichte Antrag nur ein Anfang gewesen.
Um dem dramatischen Bestandsschwund gerecht zu werden, fordert der NABU zusätzlich eine Hochstufung des Europäischen Aals in Anhang I, also den strengsten Schutz. Es ist außerdem die Aufgabe der EU, ein Handels- und Fangverbot – wie vom internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) gefordert – innerhalb der EU auf den Weg zu bringen.
Bei den Verhandlungen in Usbekistan wurde eine große Chance vertan! Nur ein Viertel der CITES-Vertragsstaaten hat dem Antrag zugestimmt, alle Aalarten in Anhang II aufzunehmen: Der Antrag wurde damit abgelehnt. Dabei wären verbesserte Handelskontrollen und verbindliche Ein- und Ausfuhrgenehmigungen wichtige Schritte gewesen, um die Ausbeutung von Aalen zu stoppen. Das Abstimmungsergebnis enttäuscht: Jetzt muss die EU den Schutz von Aalen zur Priorität machen.
Über den Europäischen Aal und warum er bedroht ist
Mehr als 10.000 Kilometer wandert der Europäische Aal im Laufe seines Lebens. Doch in seinem Verbreitungsgebiet zwischen den Küsten- und Binnengewässern Europas sowie auf seiner langen Reise von Europa Richtung Westatlantik lebt es sich gefährlich. Seit den 1980er Jahren ist der Bestand des Europäischen Aals um mehr als 90 Prozent eingebrochen: Zu den Hauptbedrohungen gehört der illegale Handel mit Glasaalen, also den nur wenige Zentimeter großen Aalen im Jungstadium. Glasaale gelten als Delikatessen und erzielen hohe Preise. Aber auch der legale Fang für Besatzmaßnahmen innerhalb der EU setzt den Beständen zu. Mit Wehren, Staustufen und Wasserkraftwerken verbaute Gewässer tun ihr übriges.
Seit 2009 ist der Europäische Aal im CITES-Anhang II gelistet. Außerdem hat die EU 2010 ein Handelsverbot für die Art mit Ländern außerhalb der EU verabschiedet: erste wichtige Schritte, die jedoch nicht ausreichen. Damit der Europäische Aal überlebt und weitere Aal-Bestände nicht weiter zurückgehen, hätten die CITES-Vertragsstaaten bei der CITES-CoP20 umdenken und Aal-in gehen müssen.
Die NABU-Position zum Europäischen Aal im Detail
Die Aufnahme aller Aalarten in Anhang II wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem besseren Schutz der Gattung Aal. Für die Rettung des Europäischen Aals bräuchte es sogar noch mehr - eine Hochstufung auf Anhang I:
- Die Aufnahme aller Aalarten in Anhang II würde den freien Handel mit Aal insgesamt beschränken und zu strengeren Kontrollen führen
- Erhöhte Aufmerksamkeit und Transparenz durch die Aufnahme aller Aalarten stärken auch den Europäischen Aal: illegaler Glasaalhandel könnte so leichter aufgedeckt werden
- Ein Verbot des kommerziellen Handels durch die Hochstufung des Europäischen Aals auf Anhang I, kombiniert mit einem kompletten Fangverbot, bleiben überfällig
Hintergründe zum CITES-Artenschutzabkommen
Was leistet CITES für den Artenschutz?
Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) reguliert seit 1975 den internationalen Handel mit wilden Tier- und Pflanzenarten.
CITES ist eines der wichtigsten und wirksamsten Instrumente im internationalen Artenschutz. So ermöglicht das Abkommen, bei Verstößen einzelner Vertragsstaaten gegen Handelsbeschränkungen, Sanktionen zu verhängen.
Das bedeuten die Anhänge bei CITES
Anhang I - der strengste Schutz
Anhang I zielt auf den strengsten Schutzstatus bei CITES: Hier sind Tierarten und Pflanzenarten gelistet, die vom Aussterben bedroht sind. Jeder kommerzielle Handel mit diesen Arten ist verboten. Dazu gehört auch der Schneeleopard. In Anhang I sind insgesamt die wenigsten Arten gelistet.
Anhang II - der nachhaltige Schutz
Tier- und Pflanzenarten, die noch nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht, aber durch unkontrollierten Handel gefährdet sind, werden in Anhang II aufgenommen. Mit dieser Listung soll eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen erreicht werden.
Für den Handel mit Anhang-II-Arten sind Aus- und Einfuhrgenehmigungen notwendig, die auf Basis von Nachhaltigkeitsprüfungen (Non-Detriment-Findings) erstellt werden müssen. Die meisten bei CITES gelisteten Arten befinden sich in Anhang II.
Anhang III - der lokale Schutz
In diesem Anhang sind Arten gelistet, bei denen der Handel in einzelnen Staaten lokal reguliert ist. Der Export aus dem Herkunftsland dieser Art wird kontrolliert. Die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten ist auch hier entscheidend, damit dieses Artenschutzinstrument wirken kann.
unsere Artenschutzarbeit
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