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Jetzt spenden!Die Berner Konvention
Erhaltung der europäischen Pflanzen, Tiere und Lebensräume
Nur wenige Monate nach Verabschiedung der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (23. Juni 1979) wurde am 19. September 1979 in Bern das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) verabschiedet, welche am 1. Juli 1982 in Kraft trat. Damit wurde erstmalig auf europäischer Ebene der Schutz biologischer Vielfalt vertraglich festgehalten.
Wesentliche Ziele dieses Übereinkommens sind der Schutz von wildlebender Flora und Fauna und deren Habitate, mit besonderer Beachtung gefährdeter Arten. Diese werden in den Anhängen (Appendices) der Konvention aufgelistet. Ein weiterer Anhang informiert über verbotene Techniken zur Nutzung, Haltung oder Tötung von Tieren. Mittlerweile sind 45 Staaten Europas und Afrikas Mitglied des Übereinkommens, während weitere Staaten wie Algerien, Bosnien-Herzegowina oder Russland der jährlichen Zusammenkunft des Ständigen Ausschusses (Standing Committee) als "Beobachter" beiwohnen.
Nicht-Regierungsorganisationen wie BirdLife International spielen zur Umsetzung der Ziele der Berner Konvention eine tragende Rolle, da sie oft die treibende Kraft zur Planung und Implementierung entsprechender Schutzmaßnahmen sind. Doch auch die Europäische Union hat in diesem Zusammenhang einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der Konvention geleistet: Mit der einstimmigen Verabschiedung der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) im Jahr 1992 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) viele Bestimmungen der Konvention in geltendes EU-Recht übernommen. Die FFH-Richtlinie (92/43/EWG) regelt den Schutz besonders schützenswerter Arten und Lebensräume und hat zudem die länderübergreifende Vernetzung ausgewiesener Schutzgebiete (Natura-2000-Gebiete) zum Ziel, um sowohl Arten als auch ökologischen Prozessen Raum zur Erhaltung und Entwicklung zu geben.
Wichtige Forderungen der Berner Konvention betreffen auch den (kommerziellen) Handel mit wildlebenden Tieren oder Pflanzen und die Einfuhr nicht-heimischer Arten. Nicht zuletzt soll die Berner Konvention aber auch ein stärkeres Bewusstsein der Bevölkerung über die Notwendigkeit des Schutzes von Arten und ihren Habitaten fördern.
Weiterführende Links:
Die 1979 in Bonn vereinbarte Convention on the Conservation of Migratory Species (CMS) – bekannt geworden unter der Bezeichnung „Bonner Konvention“ – gilt als eines der bedeutendsten Übereinkommen des internationalen Artenschutzes. Mehr →
Natura 2000 ist ein Netzwerk von Schutzgebieten, zu dem innerhalb der Europäischen Union mittlerweile über 27.000 Flächen zählen. Erfahren Sie mehr über das wichtige Netzwerk und die NABU-Aktivitäten zu dem Thema. Mehr →