In diesen Zeiten schöpfen wir besonders viel Kraft in der Natur. Werden Sie NABU-Mitglied und helfen Sie mit, damit wir die Natur auch in Zukunft genießen können.
Jetzt NABU-Mitglied werden!Ampelregierung vertagt Klimaschutz
Neues Klimaschutzgesetz verwässert Sektorziele
24. April 2024 – Monatelang verhandelten die Parteien der Ampelkoalition, um sich auf ein neues Klimaschutzgesetz für Deutschland zu verständigen. Knackpunkt waren unter anderem die sogenannten Sektorziele: Bereiche wie Verkehr, Energie und Landwirtschaft sollten ursprünglich jährliche, verbindliche Einsparungsziele für CO₂-Emissionen haben.
Die Ampel stiehlt sich aus der Verantwortung. Bis zur Bundestagswahl 2025 könnte sie beim Klimaschutz faktisch die Hände in den Schoß legen.
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger
Klimaschutz wird weiter verzögert
Der jetzige Reformvorschlag der Bundesregierung sieht allerdings keine Klimaziele mehr für einzelne Bereiche vor, sondern setzt ein Gesamtziel fest – sektorübergreifend und auf mehrere Jahre ausgerichtet. Am Freitag hat der Deutsche Bundestag die Novellierung des Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Damit droht ein Riesen-Rückschritt für den Klimaschutz.
Bisher galt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO₂-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern.
Die Änderung des Klimaschutzgesetzes bedeutet auch, dass die Ampel bis zur Bundestagswahl 2025 keine weiteren Maßnahmen vorlegen muss, wenn die Klimaziele wieder verfehlt werden. Klimaschutz wird – wie schon zuvor – wieder einmal auf die nächste Bundesregierung verschoben.
Gesamtziel erschwert Beteiligung der Bürger*innen
Vor allem der Verkehrssektor hatte die CO₂-Vorgaben zuletzt mehrfach verfehlt. Diese nicht erreichten Ziele könnten nun mit dem neuen Gesetz von anderen Bereichen ausgeglichen werden. Durch ein mehrjähriges, sektorübergreifendes Gesamtziel werden auch die Möglichkeiten deutlich eingeschränkt, das Einhalten der Ziele einzufordern und einzuklagen.
Es liegt jetzt bei den Umweltverbänden und der gesamten Zivilgesellschaft, das zu verhindern. Auch wenn es nun schwieriger wird, Klimaschutz bei einer Zielverfehlung einzuklagen. Wie schon bei der Planungsbeschleunigung droht ein weiterer faktischer Abbau demokratischer Beteiligungsrechte.
CDU legt Beschwerde ein
Bevor das Klimaschutzgesetz am kommenden Freitag, 26. April 2024, beschlossen werden soll, hat der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann allerdings eine einstweilige Anordnung zum Stopp des Gesetzes beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Begründet hat er diesen Schritt mit dem aus seiner Sicht zu schnellen Gesetzgebungsverfahren. Zudem befürchtet er, dass der Klimaschutz dadurch geschwächt würde.
Die Natur leidet noch mehr als wir unter der Klimakrise. Gleichzeitig brauchen wir sie, um die Krise zu bekämpfen. Ihre Wiederherstellung ist möglich und dringend nötig. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz stellt nun vier Milliarden Euro dafür bereit. Mehr →
Deutschlands Verkehrsinfrastruktur muss in Einklang mit Natur- und Umweltschutz gebracht werden: zukunftsfest und zielorientiert. Der NABU fordert mit anderen Verbänden einen Richtungswechsel im Zuge der Bedarfsplanüberprüfung. Mehr →
Moore, Flussauen, Wälder und Grünland: Intakte Ökosysteme bieten Lebensräume für viele Arten, binden langfristig Kohlenstoff und können Dürren oder Hochwasser abmildern. Mehr als 20 Prozent Fläche stehen dafür – verteilt in ganz Deutschland – zur Verfügung, über die Hälfte davon Wälder. Das hat eine Studie im Auftrag des NABU ergeben. Mehr →