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Jetzt NABU-Mitglied werden!Entscheidungen zu Windpark Butendiek
Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht
Update 20. Mai - Im Vogelschutzgebiet Östliche Deutsche Bucht verlieren streng geschützte Seetaucher durch den Windpark Butendiek über acht Prozent ihres Lebensraums. Dennoch hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am 12. März die NABU-Klage auf Sanierung dieses Umweltschadens abgewiesen und auch die Revision nicht zugelassen. Dagegen hat der NABU nun eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht, um zur Revision am Bundesverwaltungsgericht zugelassen zu werden.
Die Nichtzulassungsbeschwerde betont, dass das Münsteraner Urteil eine sogenannte Überraschungsentscheidung war. Denn das Gericht bemängelte völlig unerwartet, dass der NABU einen Umweltschaden nicht angemessen glaubhaft gemacht hätte, obwohl das weder beteiligte Behörden, noch Vorinstanzen kritisiert hatten. Zudem wirft das Urteil grundsätzliche Rechtsfragen auf, denn es verkennt die enge Verknüpfung zwischen den europäischen Naturschutzrichtlinien einerseits und der Umwelthaftungsrichtlinie andererseits.
Während das beklagte Bundesamt für Naturschutz längst nach geeigneten Maßnahmen zur Schadenssanierung sucht, führt das Urteil des OVG die Anwendung des Umweltschadensrechts für den Schutz von Arten und Lebensräumen in die Sackgasse. Denn es verneint, dass die massive Beeinträchtigung eines Schutzgebiets einen Umweltschaden darstellt. Der NABU sieht daher gute Chancen für die Revision am Bundesverwaltungsgericht.
Update 30. April - Die Verpflichtung zum Einschreiten der Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), auf Grundlage der Seeanlagenverordnung müsse neu bewertet werden. Das Hamburger Gericht meinte noch, eine zeitweise Abschaltung der Windkraftanlagen sei nicht möglich, da die Legalisierungswirkung der Ursprungsgenehmigung aus dem Jahr 2002 dem entgegenstehe. Diese Auffassung sahen die Leipziger Richter als nicht vereinbar mit dem Bundesrecht und verwiesen auf die dynamischen Betreiberpflichten.
„Das Urteil ist ein wichtiger Etappensieg in einem komplizierten Rechtsstreit um einen Windpark am falschen Ort. Wir begrüßen, die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich, hilft sie doch, das andauernde ‚Schwarze-Peter-Spiel‘ um Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu beenden. Der Schaden im Vogelschutzgebiet ist heute unstrittig. Die Entscheidung macht den Weg für effektive Maßnahmen zum Schutz der Seetaucher frei. Dringend notwendig ist eine Teilabschaltung der Windenergieanlagen in den Monaten März und April, um jährlich wiederkehrende Lebensraumverluste im Vogelschutzgebiet zu verringern.“
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger
Seit 2014 ist der NABU gezwungen, gleich zwei Umweltschadensklagen gegen den Windpark Butendiek zu führen. Während das BSH allein für die Abwehr von Umweltschäden verantwortlich sein soll, ist nach aktueller Rechtsprechung das Bundesamt für Naturschutz (BfN) für die Schadenssanierung zuständig. Eine Zersplitterung in der Umsetzung der europäischen Umwelthaftungsrichtlinie, die nicht nur den Klageweg des NABU verkompliziert, sondern insbesondere die Entwicklung von Schutzmaßnahmen erschwert. Durch den Windpark Butendiek haben die streng geschützten Stern- und Prachttaucher mindestens 265 Quadratkilometer des für sie ausgewiesen Schutzgebiets verloren. Die Vögel meiden die sich drehenden Turbinen bis in einer Entfernung von 16 Kilometern. Auch das BfN befürchtet einen Rückgang der lokalen Seetaucher-Population und hat jüngst räumliche Schutzmaßnahmen eingeleitet, die nach NABU-Meinung unzureichend sind.
12. März 2021 – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am 11. März über die Klage des NABU zur Sanierung des Umweltschadens durch den Offshore-Windpark Butendiek entschieden. Durch den Windpark gehen streng geschützten Seevögeln mehr als acht Prozent des für sie ausgewiesenen Vogelschutzgebiets verloren - ein unersetzbarer Lebensraum entlang des fischreichen Jütlandstroms westlich von Sylt. Die Richter lehnten dennoch die Berufungsklage des NABU in zweiter Instanz mit der Begründung ab, es gebe Lücken in den sehr umfangreichen frühen Anträgen des NABU auf Untersagung des Baus und Betriebs von Butendiek aus den Jahren 2014/15. Diese angeblichen Defizite wurden von der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln ebenso wenig bemängelt wie von dem verantwortlichen Bundesamt für Naturschutz (BfN).
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:
„Das Urteil setzt die Anwendung des Umweltschadensrechts im Sinne des Biodiversitätsschutzes außer Kraft: Es formuliert für den Nachweis eines Umweltschadens extrem hohe Anforderungen, die praktisch nicht erfüllbar sind. Hier ist der Maßstab verrutscht. Nach Auffassung der Münsteraner Richter ist die Definition eines Umweltschadens nicht erfüllt, wenn eine geschützte Art in einem für sie ausgewiesenen Schutzgebiet weiträumig Lebensraum verliert. So führen wir die Anwendung europäischen Naturschutzrechts ad absurdum. Wenn dann noch der Vorwurf folgt, der NABU hätte in seinen frühen Anträgen trotz vorgelegter Rechts- und Fachgutachten den Umweltschaden nicht in ausreichender Tiefe glaubhaft gemacht, stellt sich tatsächlich die Frage, ob hier nicht das Umweltschadensrecht unbrauchbar und die Verbandsklage unmöglich gemacht werden soll.“
Das OVG hat sogar die Revision am Bundesverwaltungsgericht abgelehnt. Dagegen wird der NABU mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen und versuchen, die Frage der Glaubhaftmachung eines Umweltschadens auch dem Europäischen Gerichtshof vorlegen zu lassen.
Aus NABU-Sicht besonders irritierend ist der Vorwurf, veraltete Daten am Beispiel des einzig verfügbaren Standard-Datenbogens des Vogelschutzgebiets aus dem Jahr 2004 und keine eigenen und aktuellen Monitoringdaten zur Verfügung gestellt zu haben. Den Aufwand, ein schiffs- oder fluggestütztes Monitoring durchzuführen, können und müssen Behörden und Betreiber leisten. Das kann nicht Aufgabe eines Naturschutzverbandes sein. Doch eben diese Monitoringdaten müsses der NABU seit Jahren in einem Parallelverfahren erstreiten. Viele Windparkbetreiber blockieren die Herausgabe mit Verweis auf Urheberrechte der Gutachter. Ganz offensichtlich habe das OVG Münster nach einem Weg gesucht, nicht über die komplexe Frage des Verschuldens und der Sanierung entscheiden zu müssen, kritisierte NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff.
Auf Aufforderung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) hat die Betreibergesellschaft wpd eine Ausnahmenprüfung für den Offshore-Windpark Butendiek beantragt. Nach Ansicht des NABU ist das ein fragwürdiger Winkelzug auf Kosten streng geschützter Seevögel. Mehr →
Offshore-Windkraft gilt als wichtige regenerative Energiequelle. Doch Bau, Betrieb und Wartung der Anlagen gefährden Meeressäuger, Vögel, Fische erheblich. Wie viel Windkraft vertragen Nord- und Ostsee? Mehr →