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Jetzt NABU-Mitglied werden!Maßnahmen zur Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie
Strategisches Arbeitspapier von NABU und Bündnis 90/Die Grünen
5. Dezember 2020 - Zur Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie haben sich der NABU und Die Grünen auf Maßnahmen geeinigt und diese in einem gemeinsamen Papier abgestimmt. Dies geschah in einem mehrmonatigen Prozess unter Federführung des NABU-Präsidenten Jörg-Andreas Krüger und des Grünen-Bundesvorsitzenden Robert Habeck mit dem stellvertretenden Bundestags-Fraktionsvorsitzenden Oliver Krischer. Veröffentlicht wurde das Papier Anfang Dezember 2020.
Sowohl der NABU als auch die Grünen sehen die Notwendigkeit, den Ausbau der Windenergie für einen besseren Klimaschutz zu beschleunigen. Gleichwohl ist ihnen der Schutz der Natur ein wichtiges Anliegen. In der Praxis kommt es jedoch oft zu einem Konflikt zwischen Artenschutz und Klimaschutz, langen Planungs- und Genehmigungsverfahren und Rechtsstreitigkeiten. Um diese Konflikte zu entschärfen, Windenergieanlagen insgesamt schneller auszubauen und gleichzeitig dem Artenschutz einen hohen Stellenwert zukommen zu lassen, wurden konkrete und weitreichende Punkte verabredet.
„Wir haben einen doppelten Schutzauftrag: Die Erde vor zu großer Erhitzung zu schützen und gleichzeitig den Artenverlust zu stoppen. Mit unserem Vorschlag schaffen wir beides. Wir beschleunigen den Windenergieausbau und wahren den Artenschutz. Die politischen Entscheidungsträger sind gut beraten, sich an dieser Leitlinie zu orientieren.“
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger
Dem Strategiepapier vorangegangen war ein im Januar 2020 veröffentlichtes Thesenpapier des NABU mit den anderen großen Umweltverbänden. Die Thesen wurden nun in acht Punkten ausformuliert, deren Umsetzung die entscheidenden Schritte zur Überwindung kritischer Blockaden für den notwendigen weiteren Ausbau der klimaneutralen Energietechnik darstellt. Dabei sollen sie für eine Entspannung des Konflikts zwischen Windenergieausbau und Artenschutz sorgen, ohne dabei das bestehende Artenschutzrecht zu schwächen.
Konsistente übergeordnete Planung
Wichtiger Ausgangspunkt sind verbindliche Ziele für den Bund und die einzelnen Bundesländer im Hinblick auf die benötigten Strommengen, die durch erneuerbare Energieträger produziert werden sollen. Die Länder müssen diese Ziele dann in einer übergeordneten Raumplanung mindestens auf Regionsebene in der Fläche abbilden. Windenergieanlagen sollten ausschließlich in ausgewiesenen Eignungsgebieten errichtet werden. Bei der Ausweisung solcher Gebiete sollen insbesondere Dichtezentren von besonders windenergiesensiblen Vogelarten ausgeschlossen werden.
Ausnahmegenehmigungen und Artenhilfsprogramme
Im Gegenzug ermöglichen die vorgeschlagenen Maßnahmen, artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen innerhalb ausgewiesener Eignungsgebiete anzuwenden, sollte die Gefährdung einzelner Individuen betroffener Arten doch nicht vermieden werden können. Damit entsprechende Ausnahmen nicht zu einer Verschlechterung des Zustands dieser Arten führen, müssen sie über koordinierte Schutzprogramme, sogenannte Artenhilfsprogramme, kompensiert werden.
Altanlagen an unkritischen Standorten ersetzen
Über die Ausweisung von Eignungsgebieten ist es auch möglich, das anstehende Repowering älterer Windparks so zu steuern, dass für den Artenschutz kritische Altanlagen stillgelegt werden und dafür an unproblematischen Standorten bevorzugt neu errichtet werden können. Der NABU und Bündnis 90/Die Grünen befürworten außerdem ausdrücklich die weitere Erforschung und Anwendung neuer technischer Möglichkeiten zur Vermeidung von Vogelkollisionen, bei der Kamera- oder Radarsysteme bei Vogelannäherung automatisch die Abschaltung von Windrädern einleiten. Erste entsprechende Systeme stehen bereits kurz vor der Markteinführung.
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