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NABU kritisiert die erste Entscheidung einer Wolfstötung aufgrund von wirtschaftlichen Schäden
6. November 2017 - Die Entscheidung zur Entnahme eines Wolfes des „Rosenthaler Rudels“ steht nach Ansicht des NABU ganz klar im Widerspruch zur Rechtslage des Bundesnaturschutzgesetzes. Denn bevor ein streng geschützes Tier getötet werden darf, müssen einserseits alle möglichen Alternativen ausgeschöpft sein. Nach den vorliegenden Informationen sind aber im Fall des Rosenthaler Rudels nicht alle erfolgversprechenden Herdenschutzmaßnahmen eingesetzt worden. In vergleichbaren Fällen wurden beispielsweise betroffene Herden nachhaltig durch den Einsatz von Herdenschutzhunden vor Übergriffen geschützt. Entsprechende Hilfs- und Unterstützungsangebote sowohl des zeitnahen als auch kostenneutralen Einsatzes von Herdenschutzhunden lagen von mehreren Seiten vor.
Zudem bestehen beim NABU sehr große Bedenken hinsichtlich der Form der Entnahme. Der beauftragte Schütze kann innerhalb wenig konkreter Vorgaben nach eigenem Ermessen einen Wolf seiner Wahl erschießen. Die rechtlichen Vorgaben sehen jedoch vor, dass sich eine Entnahme nur auf ein bestimmtes und zuvor definiertes Tier beziehen muss – eben jenes, das für die wiederholten Übergriffe nachweislich verantwortlich ist. Nach den vorliegenden Informationen ist ein solches Individuum im Falle des Rosenthaler Rudels nicht einmal genetisch identifiziert. Diese Erkennungsmaßnahme ist aber eine übliche Praxis im Wolfsmanagement.
Der NABU sieht aus diesen genannten Gründen die Notwendigkeit, Widerspruch gegen die Genehmigung des Landratsamtes Bautzen zu erheben und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht zu stellen. Diese Schritte wurden bereits durch die Grüne Liga umgesetzt. Ein paralleles Vorgehen des NABU würde zu keinen zusätzlichen Erkenntnissen führen und stattdessen unnötige Verwaltungsarbeit verursachen – daher wird der NABU auf einen weiteren Widerspruch verzichten. Der Protest der Naturschützer war bereits erfolgreich: Das Verwaltungsgericht Dresden teilte kürzlich mit, dass die Untere Jagdbehörde im Landkreis Bautzen den Antrag auf Tötung bis zur Entscheidung des Gerichts aussetzt.
Der aktuelle Vorgang im Landkreis Bautzen wirft auch die Frage auf, ob der Managementplan Sachsen in seiner jetzigen Form einen ausreichenden Rahmen für einen fachgerechten Umgang mit Wiederholungsfällen von Übergriffen auf Weidetiere bietet. Daher steht die Frage, ob es dazu weitere juristische oder gutachterliche Bewertungen bedarf, aktuell im Zentrum der Arbeit des NABU-Wolfsprojekts. Eine Strafanzeige gegen den Umweltminister und den Landrat, wie sie von anderen Personen offenbar eingereicht wurde, ist nach der gegenwärtigen Einschätzung des NABU nicht geeeignet, etwaige Rechtsverstöße im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes zeitnah zu klären.
Für den NABU steht an erster Stelle, dass professionelle Herdenschutzmaßnahmen gemäß des Managementsplans angewandt werden. Diese Maßnahmen sind passiv und werden auf den Weideflächen umgesetzt, damit sie gegenüber allen Wölfen in einem Territorium wirksam sind. Die Tötung eines Wolfes ist nicht zielführend, da von ihr keinerlei Lerneffekt auf das restliche Rudel ausgeht.
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Seit dem Jahr 2005 engagiert sich der NABU, um die Akzeptanz für das Wildtier in der Bevölkerung zu erhöhen. Unterstützen Sie uns dabei: Mit einer Patenschaft, einer Spende oder informieren Sie über den Wolf als Wolfsbotschafter. Mehr →