Am Unteren Niederrhein ist ein wichtiges Brutgebiet für den stark gefährdeten Kiebitz – doch auch hier lauern viele Gefahren. Bitte helfen Sie dabei, die Kinderstuben des kleinen Vogels zu schützen!
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NABU fordert Verbot von privatem Silvesterfeuerwerk
Bunte Feuerräder, zischende Raketen und krachende Böller: Feuerwerk gehört für viele Menschen an Silvester und anderen Festen dazu – allerdings ist es in jüngster Zeit zunehmend umstritten. Denn Feuerwerk bringt vor allem an Silvester jedes Jahr starke Feinstaubbelastung und enorme Müllmengen mit sich. Zudem hat es schädliche Auswirkungen auf Wildtiere. Der NABU fordert darum ein Verbot privater Silvesterknallerei und eine Beschränkung auf zentral organisierte Feuerwerke.
Vögel reagieren stark auf Feuerwerk
Pyrotechnik wird vor allem zum Jahreswechsel an Silvester gezündet, aber auch über das Jahr verteilt bei Großveranstaltungen oder zu besonderen privaten Anlässen. Kleinfeuerwerke dürfen von jedem*r über 18 Jahren abgefeuert werden. Das führt dazu, dass insbesondere an Silvester durch den flächendeckenden Einsatz eine zwanzigmal höhere Feinstaubbelastung entsteht als die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegten 50 Mikrogramm. Neben dieser und anderen gesundheitlichen Effekten, Sachschäden, enormen Müllmengen und erhöhter Waldbrandgefahr in trockenen Sommern stört das laute und farbenfrohe Spektakel auch Haus- und Wildtiere.
Eine umfangreiche Studienlage belegt, dass insbesondere Vögel stark auf Feuerwerk reagieren. Sie fliehen in viel größere Höhen, landen für lange Zeit nicht und verlassen oft für mehrere Tage ihre Rast- und Schlafgebiete. Wasservögel reagieren sogar noch in zwei bis sieben Kilometern Entfernung auf Feuerwerk. Damit – und auch im Zusammenhang mit physischem Stress, wie er etwa an schlafenden Kohlmeisen nachgewiesen wurde – geht ein hoher Energieverbrauch einher. Dieser kann vor allem im Winter lebensbedrohlich sein.
Es braucht Abstände zu Schutzgebieten
Daher fordert der NABU ein Verbot privater Silvesterknallerei und eine Beschränkung auf zentral organisierte Feuerwerke. Außerdem braucht es ein grundsätzliches Verbot von Feuerwerken in der Brutzeit von März bis August, für das nur durch über ein fachliches Gutachten Ausnahmen erteilt werden dürfen. Zudem sollten Abstände von mindestens zwei Kilometern zu Schutzgebieten und vier Kilometern zu Kranich- und Gänseschlafplätzen eingehalten werden.
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