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Rabenvögel: Vorurteile und Fakten
Die Position des NABU
Eichelhäher - Foto: Jörg Blaschke/www.naturgucker.de
Rabenvögel ernähren sich sehr abwechslungsreich, helfen dem Wald und der Landwirtschaft und haben, wie alle Arten, einen natürlichen „Vermehrungsstopp“. Dennoch sind sie oft wenig beliebt, die krächzenden Rufe klingen nicht sehr attraktiv. Rabenvögel treten oft scharenweise auf, was auf einige etwas unheimlich wirkt. Es gibt eine Reihe landläufiger Vorurteile gegenüber Rabenvögeln. Die allermeisten davon sind ungerechtfertigt, wie wissenschaftliche Untersuchungen belegen.
Bestandsentwicklung der Rabenvögel
Immer wieder wird behauptet oder befürchtet Rabenvögel, würden sich übervermehren. Das ist nachweislich ein Mythos. Rabenvögel weisen in vielen Untersuchungen stabile oder sogar sinkende Bestände auf, die keineswegs „in den Himmel wachsen“. Dies können sie auch nicht, denn jeder Lebensraum kann nur einer begrenzten Zahl an Tieren Quartiere, Brutplätze und Nahrung bieten.
Was erweckt dann den Schein, Rabenvögel würden häufiger werden? Sie suchen in den letzten Jahrzehnten immer mehr Zuflucht innerhalb von Städten und an Siedlungsrändern. Dort werden sie dann leichter und häufiger beobachtet als in der Offen- und Kulturlandschaft. Ihr ursprünglicher Lebensraum in der Feldflur wurde durch einschneidende Entwicklungen durch den Menschen – intensive Landwirtschaft, Rodung von Hecken und Baumgruppen, Bejagung – immer weniger lebenswert. Siedlungen bieten ein gutes Nahrungsangebot durch Abfälle oder Komposthaufen und mehr Schutz vor Feinden wie dem Habicht oder menschlichen Jägern. Doch auch in den neu besiedelten Gebieten kann der Bestand der Rabenvögel nur so stark anwachsen, wie es die Verfügbarkeit von Nahrung und Brutplätzen erlauben.
Rabenkrähe - Foto: Angelika Nijhoff/www.naturgucker.de
Rabenvögel ernähren sich in der Feldflur überwiegend von Sämereien und Kleingetier. Wenn zur Brutzeit Eier und Jungvögel anderer Arten erreichbar sind, nehmen sie auch diese Nahrungsquelle wahr. Allerdings machen sie nur einen geringen Anteil im breiten Nahrungsspektrum aus. Obwohl der Anblick eines geräuberten Nestes für uns Menschen kein schöner ist, rotten Rabenvögel keine anderen Vogelarten aus. Viele Nester in Gärten und Anlagen werden zudem auch von Eichhörnchen, Mardern und Katzen geplündert.
Die meisten der geräuberten Arten haben eine hohe Nachwuchsrate, die natürliche Fressverluste einplant und ausgleicht. Eine verlorene Brut kann außerdem oft durch ein Nachgelege ersetzt werden. Dass die Bestände vieler Vogelarten abnehmen, liegt an Veränderungen des Lebensraumes und der Lebensbedingungen. Naturnahe Gärten werden seltener, Grünflächen verschwinden und die Anzahl sowie Menge von Insekten und anderen Kleintieren nimmt rapide ab. Wer Singvögeln etwas Gutes tun möchte, sorgt über naturnahes Gärtnern für ein reiches Angebot an Nistmöglichkeiten und Nahrungsquellen.
Bejagung von Rabenvögeln?
Schnell ist der Ruf nach „Regulierung“ der Rabenvögel, wenn Elstern oder Rabenkrähen ein Vogelnest geleert haben. Doch gegen die Bejagung sprechen einige Argumente.
- Grundsätzlich hat jedes Lebewesen ein Existenzrecht, auch wenn es sich von anderen Tieren ernährt – zu Leben bedeutet zu fressen und gefressen zu werden. Das machen wir Menschen ja auch nicht anders.
- Eine Bejagung ist ökologisch unsinnig, da sie die Mechanismen aushebeln, mittels derer sich die Population der Rabenvögel selbst reguliert. Bei vielen Rabenvogelarten sorgen vor allem große Schwärme von Nichtbrütern dafür, dass brütende Paare oft nur wenige Junge großziehen.
- Häufige, weitverbreitete Tierarten können nicht mit der Flinte reguliert werden. Um Bestandsdezimierungen zu erreichen, müsste beständig ein immenser Jagddruck aufrechterhalten werden, das heißt Zehn- bis Hunderttausende jedes Jahr erlegt werden. Das ist nicht nur ökologisch fatal, sondern auch moralisch fragwürdig.
- Untersuchungen zeigen, dass Rabenvögel in Gebieten, in denen die Jagd verboten wurde, nicht zunehmen. In Revieren mit intensiver Verfolgung werden dagegen die jagdbedingten Verluste durch mehr Nachkommen ausgeglichen.
- Eine Bejagung in bewohnten Bereichen ist aus rechtlichen und Sicherheitsgründen nicht möglich.
Überall zu viele Rabenvögel?
Rabenkrähe und Nebelkrähe - Foto: Andreas Schäfferling/www.naturgucker.de
Rabenvögel erwecken durch ihr natürliches Verhalten den Eindruck einer Überbevölkerung, wenn man die genauen biologischen Hintergründe nicht kennt:
- Elstern bauen immer mehrere Nester, brüten aber nur in einem davon. Also nicht jedes Elsternnest wird zur Brut benutzt. Beispielsweise liegt das Verhältnis von belegten zu vorhandenen Nestern im Großraum Stuttgart bei 1:10!
- Im Herbst kommen vor allem Saatkrähen in großer Zahl aus ihren nordöstlichen Brutgebieten zu uns, um hier zu überwintern. Die winterlichen Vogelscharen entsprechen also keinesfalls dem heimischen Bestand.
- Viele Rabenvogelarten bilden vom Herbst bis ins Frühjahr Massenschlafplätze, an denen sich viele Individuen aus einem großen Einzugsgebiet treffen. Gemeinsames Übernachten hat nämlich Vorteile: Die Vögel sind sicherer, sie erfahren von guten Nahrungsplätzen und können Partner finden. Auf keinen Fall entsprechen die hohen Zahlen am Schlafplatz dem örtlichen Bestand.
- Rabenvögel ohne Brutrevier ziehen als Nichtbrütertrupps umher. Diese „Reservetruppe“ kann sofort Lücken schließen, wenn ein Revierinhaber stirbt oder abgeschossen wird. Sie sind auffällig, tragen aber nicht zur Erhöhung der Population bei.
Sind Rabenvögel blutrünstige Mörder?
Menschliche Bewertungen wie „blutrünstig“ oder „mörderisch“ haben im Tierreich nichts zu suchen. Es gibt einfach Tiere, die sich von anderen Tieren ernähren. Das tun Rabenvögel – oft aber kümmern sie sich im Naturhaushalt um die Beseitigung von Aas. Deshalb kamen sie bereits im Mittelalter als Galgenvögel in Verruf. Finden sich heute Raben, Elstern oder Krähen an einem Kadaver ein, wird ihnen sehr schnell unterstellt, den Tod des Tieres herbeigeführt zu haben.
Das ist vor allem bei Kolkraben und Rabenkrähen so, die immer wieder in Verdacht geraten, Jungtiere gezielt zu töten. Dies war lange nicht belegt. Studien zeigten, dass Rabenvögel vor allem Jungtieren in schlechtem Gesundheitszustand belästigen und auch den Tod herbeiführen können, wenn diese zu schwach sind, um aufzustehen.
Zunehmend deuten Beobachtungen aber darauf hin, dass Kolkraben auch lebensfähige Lämmer, Ferkel oder Gänse tödlich verletzen können. Zwar zeigen Kolkraben nicht flächendeckend solch ein aktives Verfolgungsverhalten, es kann aber unter für sie günstigen Umwelt- und Haltungsbedingungen jederzeit neu entstehen: Finden die sehr lern- und anpassungsfähigen Raben auf einer Weide viele geschwächte Tiere, Nach- und Totgeburten vor, weil die Betreuung und Fürsorge nicht ausreichend gewährleistet ist, ist es für innovative Vögel nur ein kleiner Schritt, auch bei gesunden Jungtieren ihr Glück zu versuchen. Andere Artgenossen lernen dann durch Beobachtung und Nachahmung, die neue attraktive Nahrungsquelle effektiv zu nutzen.
Das Wichtigste ist also die Vorbeugung: Geburten sollten so geplant werden, dass sie bei warmer, trockener Witterung und am besten in einem Stall oder Unterstand stattfinden können. Halter*innen müssen regelmäßig nach dem Rechten sehen und kranke Tiere sofort behandeln und bei schweren Geburten unterstützen. Studien zeigen, dass gute Betreuung leider in vielen Betrieben aufgrund des hohen Kostendrucks nicht mehr der Standard ist und dass auch ganz ohne Einwirkungen von Rabenvögeln im Durchschnitt zehn bis 15 Prozent der Jungtiere sterben – das ist eingepreist. Die Kolkraben werden dann oft zu Sündenböcken.
Sind Rabenvögel auch „nützlich“?
Tannenhäher - Foto: Horst Engler/www.naturgucker.de
Das Leben und die Natur kennen keine Kategorien wie „nützlich“ oder „schädlich“. Aus Menschensicht bewertet sind Rabenvögel aber durchaus „nützlich“. Hier einige Beispiele:
- Eichelhäher und Tannenhäher begründen und verjüngen neue Wälder, indem sie Eicheln, Bucheckern und andere Baumsamen im Boden verstecken. Aus den vergessenen Nahrungsdepots sprießen neue Waldbäume.
- Rabenvögel verwerten Aas und üben mit der Beseitigung toter Tiere eine wichtige ökologische Funktion aus.
- Erbeuten sie lebende Tiere, beteiligen sie sich an der natürlichen Auslese.
- Elstern bauen mehr Nester als sie zum Brüten benötigen. Die leerstehenden Elsternnester nutzen dann gern andere Arten wie Turmfalke und Waldohreule, die selbst keine Nester bauen.
- Rabenvögel fressen Raupen, Mäuse, Maikäfer und Drahtwürmer. Sie trugen damit in der Zeit vor chemischen Pflanzenschutzmitteln zur natürlichen Schädlingsbekämpfung in der Land- und Forstwirtschaft bei.
Rabenvögel im Recht
Der Kolkrabe (Corvus corax) unterliegt bereits seit Inkrafttreten des Reichsjagdgesetzes (RJG 1935 dem Jagdrecht; er wurde in Fortführung des RJG in die Liste der jagdbaren Arten gemäß § 2, Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) von 1976 aufgenommen. Er hat aber eine ganzjährige Schonzeit, es ist also verboten, ihn zu bejagen – eigentlich.
Die Europäische Union stellte mit der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) von 1979 alle Singvogelarten, und damit auch Elster, Rabenkrähe und Eichelhäher, unter Schutz. Die Unterschutzstellung von Elster, Rabenkrähe und Eichelhäher im deutschen Recht wurde erst 1987 in Anpassung an die EG-Vogelschutzrichtlinie vollzogen.
Trotz dieser klaren Rechtslage bezüglich der Rabenvögel und ihres Schutzes werden die heftigen Diskussionen zwischen Naturschutz, Tierschutz und Jagd weitergeführt.
Im Jahr 1994 wurden Elster, Rabenkrähe und Eichelhäher auf massiven Druck aus der Jägerschaft in Anhang II/2 der EG-Vogelschutzrichtlinie aufgenommen. In diesem Anhang sind Arten erfasst, die in bestimmten Ländern, die dies beantragt haben, jagdbar sind. In Deutschland können seither, wie in den anderen EU-Mitgliedstaaten, für die Arten Eichelhäher, Elster und Raben- und Nebelkrähe Jagdzeiten erlassen werden. Im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedstaaten hat Deutschland auf der Bundesebene von dieser Möglichkeit bislang keinen Gebrauch gemacht. Die Landesjagdgesetzte der meisten Bundesländer erlauben aber die Jagd auf Elstern, Raben- und Nebelkrähen, in Bayern auch auf den Eichelhäher und haben hier konkrete Jagdzeiten festgelegt. So werden jedes Jahr tausende Vögel erschossen. Für die ebenfalls im Anhang II/2 erfassten Rabenvogelarten Dohle und Saatkrähe wurde die Jagd von Deutschland nicht beantragt. Sie sind deshalb grundsätzlich ganzjährig geschont.
Die Rabenvogelarten unterliegen damit in Deutschland nach wie vor dem Bundesnaturschutz- und nicht dem Bundesjagdrecht (Sonderfall: Kolkrabe). Neben den ohnehin in Deutschland mit Jagdzeiten versehenen drei Rabenvogelarten, sind aber die übrigen vorkommenden Rabenvogelarten vor jagdlichen Eingriffen nicht generell geschützt. Die Naturschutzbehörden können gemäß Art. 9 der EG-Vogelschutzrichtlinie, im Interesse der Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit, zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen, Viehbeständen, Wäldern, Fischereigebieten und Gewässern sowie zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt von Artikel 7 der Richtlinie abweichen, sofern es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt.
Diese Ausnahmeregelung trifft leider immer häufiger die Saatkrähe, wobei es seit Jahren auch politische Bestrebungen gibt, ihren Schutzstatus generell abzusenken, um sie ähnlich wie Rabenkrähe, Elster und Eichhäher regulär in Deutschland bejagen zu dürfen.
Aktuelle Situation
In der derzeitigen Praxis können also alle Rabenvogelarten Opfer von regulärer Jagd oder sogenannten „letalen Vergrämungen“ werden. Jedes Jahr wird schätzungsweise eine halbe Million Rabenvögel in Deutschland getötet. Das wird in der Regel meist pauschal mit dem Schutz der heimischen Tierwelt und der Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher Schäden begründet. Die angeblichen Schäden werden aber so gut wie nie objektiv beziffert oder gar wissenschaftlich nachgewiesen.
Hingegen belegen verschiedene Untersuchungen, dass eine Bejagung zur Abwendung von landwirtschaftlichen Schäden oder zur Unterstützung der Artenvielfalt ungeeignet ist.
Gemäß Art. 7 der EG-Vogelschutzrichtlinie wären zumindest der Zeitraum und der Umfang eingeschränkt, innerhalb dessen geschossen werden darf: Die Arten dürfen durch Fang oder Abschuss nicht in ihrem Bestand gefährdet werden, die Jagd darf nicht in der Brutzeit ausgeübt werden. Auch davon gibt es aber immer wieder Ausnahmen. Wenn es um letale Vergrämungen geht, können also auch Rabenvogeleltern geschossen werden, deren Jungvögel dann im Nest verhungern. Und das, obwohl grundsätzlich, das Töten eines Tiers gemäß § 1 und § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) nur aus einem vernünftigen Grund erfolgen darf.
Das gilt allerdings wenig angesichts wachsenden Drucks aus der Landwirtschaft und von Kommunen, die gegen Expertenrat Unsummen von Steuergeldern in die Vergrämung von Saatkrähenkolonien versenkt haben, oder von Landwirt*innen, die sich ängstigen, von Rabenkrähen arm gefressen zu werden – und trotz unblutiger Alternativen nur noch den Ausweg wissen, die unliebsamen Vögel abzuschießen.
Damit nicht genug: Derzeit wird der Einsatz der eigentlich EU-weit verbotenen Massenlebendfalle „Nordischer Krähenfang“, die nicht nur völlig unselektiv Vögel fängt, hochgradig tierschutzrelevant und für Bestandsreduzierungen ungeeignet ist, zunehmend auf Landes- und kommunaler Ebene politisch gefordert. Aktuell ist geplant, diese Fallentyp in „Pilotprojekten“ zu testen. Schlechte Aussichten für Rabenvögel und für Menschen, die ihnen vorurteilsfrei begegnen.
Gute Vögel, schlechte Vögel? - Zum NABU-Hintergrundpapier
Aktualisiert März 2026
Einzelne Arten im Porträt
Das Gefieder der Rabenkrähe ist vollständig schwarz und im Gegensatz zu den Saatkrähen weniger glänzend und auch der Schnabelansatz ist schwarz befiedert. Östlich der Elbe kommt als Zwillingsart die grau-schwarze Nebelkrähe vor. Mehr →
Man muss genau hinsehen, um die Saatkrähe nicht mit der nah verwandten Rabenkrähe zu verwechseln, die sich ebenfalls zu größeren Trupps zusammenschließen kann. Saatkrähen sind etwas schlanker und haben ein metallisch glänzendes Gefieder. Mehr →
Viele Begegnungen mit dem Eichelhäher beginnen mit einer Überraschung: Hat da nicht ein Mäusebussard gerufen, oder ein Graureiher? Tatsächlich ist der Eichelhäher ein Meister der Imitation, dem selbst Vogelexperten auf den Leim gehen können. Mehr →
Bei Gartenbesitzern sind Elstern meist unbeliebt. Sie gelten als Singvogelkiller, obwohl diese nur 15 bis 20 Prozent der Nahrung ausmachen, und obwohl viele Kleinvögel in Nachbarschaft von Elstern trotzdem höchste Siedlungsdichten erreichen. Mehr →
Die silbrig-schwarzen Rabenvögel machen meist durch ein kräftiges „kjakk“ auf sich aufmerksam. Zu Gesicht bekommt man Dohlen entweder in stattlicheren Baumkronen, auf höheren Gebäuden, oder aber am Boden, wo sie bevorzugt nach Insekten suchen. Mehr →
