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Jetzt NABU-Mitglied werden!Enttäuschende GAP-Gesetze
Schwaches Gesetzespaket mit wenig Verbesserungen
11. Juni 2021 - Es ist ein herber, wenn auch erwarteter, Schlag gegen den Klima- und Naturschutz. Am gestrigen Abend haben die Mitglieder des Bundestags darüber entschieden, wie die auf EU-Ebene beschlossene Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) national – also in diesem Falle in Deutschland – umgesetzt werden sollen. Die Vorschläge für diese nationale Umsetzung lieferte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL). Im Vergleich zu den ursprünglichen Vorschlägen des BMEL hat sich das Gesetzespaket aus Sicht des Natur- und Klimaschutzes zwar etwas verbessert. Es bleibt aber weit hinter dem zurück, was notwendig gewesen wäre, um die Arten- und Klimakrise zu bremsen.
Daher fordern wir Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf, sich aktiver in die festgefahrenen Agrarverhandlungen in Brüssel einzubringen. Sie muss verhindern, dass die Mitgliedsstaaten dort noch schlechtere Standards vereinbaren. Andernfalls kommt die europäische Natur genauso unter die Räder wie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Agrarbetriebe.
„Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik sollte die Landwirtschaft zukunftsfähig und naturverträglich gestaltet werden. In Deutschland ist davon nur ein schwaches Gesetzespaket übriggeblieben, das kaum Verbesserungen für Klima und Artenvielfalt in der Agrarlandschaft bewirken wird. Auch für die Landwirtinnen und Landwirte fehlt es an Planungssicherheit und eine Perspektive für die Zukunft ihres Betriebs. Das Artensterben wird sich so weiter ungebremst fortsetzen. Schon jetzt wird jede zweite Bienenart auf der Roten Liste als bedroht geführt. Fast jeder zweite Feldvogel ist seit 1980 aus unserer Agrarlandschaft verschwunden. Eine Umkehr dieser besorgniserregenden Entwicklungen ist mit den beschlossenen Gesetzen in den nächsten fünf Jahren nicht zu erwarten.“
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger
Enttäuschung für Naturschutz, Klima und Landwirtschaft
Im Gesetzespaket wird der Schutz von Grünland vernachlässigt und es werden zu wenig nicht-bewirtschaftete Flächen für die Natur bereitgestellt. So werden nur drei statt der notwendigen zehn Prozent Agrarflächen reserviert, um die Biodiversität zu erhalten, und das nur auf die Ackerflächen bezogen. Darüber hinaus werden landwirtschaftlichen Betriebe auch zukünftig zu wenig für Naturschutzmaßnahmen entlohnt.
Das letzte Wort ist jedoch noch nicht gesprochen: “Die verabschiedeten Gesetze sind aus unserer Sicht nicht genehmigungsfähig. Die EU-Kommission wird sie 2022 ablehnen müssen, da sie in keiner Weise dem EU-Green-Deal entsprechen.” so Konstantin Kreiser, Leiter Agrarpolitik im NABU.
Hintergrund
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in Europa legt fest, nach welchen Regeln EU-Fördergelder bis 2027 an landwirtschaftliche Betriebe verteilt werden. Jeder EU-Mitgliedsstaat muss bis 2022 einen Plan vorlegen, wie die Gelder konkret verteilt werden sollen. Während auf europäischer Ebene im sog. Trilog noch über die GAP-Rahmenbedingungen verhandelt wird, hat die Bundesregierung sich bereits auf ein Gesetzespaket geeinigt hat. Hierüber stimmt nun der Bundestag ab.
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