Aktion beendet: Das EU-Renaturierungsgesetz ist angenommen
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Auf der Donau-Insel Belene (Bulgarien) wurde bereits ein international bedeutsames Feuchtbiotop wiederhergestellt: Es beherbergt 170 Arten seltener Wasservögel.
Das EU-Parlament hat am 12. Juli für das Gesetz zu Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) gestimmt. Dieses Gesetz verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten, zerstörte Natur wieder in einen guten ökologischen Zustand zu bringen und so den Bestand von Bestäubern, natürlichen Ressourcen, sauberer Luft und sauberem Wasser zu sichern. Diese Entscheidung ist auch dem beispiellosen öffentlichen Engagement der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und Wirtschaft zu verdanken, die ein starkes Renaturierungsgesetz gefordert haben.
Im nächsten Schritt wird im sogenannten Trilogverfahren zwischen Parlament, Rat und Kommission über die endgültige Ausgestaltung des Gesetzes verhandelt.

Diesen Erfolg verdanken wir auch einem beispiellosen zivilgesellschaftlichen Engagement für ein starkes Renaturierungsgesetz. – Foto: Klemens Karkow
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