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Gesetze, Verordnungen und Pläne

Die rechtliche Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland

Mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt (Amtsblatt L Nr. 327) am 22.12.2000 trat die EG-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) in Kraft: (PDF-Download der Wasserrahmenrichtlinie, 908 KB).

Damit fiel der Startschuss für eine zusammenhängende Gewässerschutzpolitik in Europa, die auch über Staats- und Ländergrenzen hinweg eine koordinierte Bewirtschaftung der Gewässer innerhalb der Flusseinzugsgebiete zum Ziel hat. Die Gewässerbewirtschaftung wird mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zum ersten Mal europaweit auf einheitliche ökologische und sozial verträgliche Grundlagen gestellt.

Umsetzung in nationales Recht
Da es bei der WRRL um eine Rahmenrichtlinie handelt, muss sie in die nationale Gesetzgebung umgesetzt werden. Für Deutschland bedeutet dies den Erlass von 33 Rechtsakten (WHG, 16 Landeswassergesetze und 16 Verordnungen). Dies hat laut WRRL bis zum 22. Dezember 2003 zu erfolgen.

Flussgebietseinheiten

Flussgebietseinheiten Deutschlands

Die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist am 25. Juni 2002 in Kraft getreten. (WHG als PDF-Download, 247 KB), NABU-Stellungnahme als PDF-Download, 152 KB). Damit konnte die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Bundesrecht zügig abgeschlossen werden.

Das WHG ordnet in Paragraf 1 b die Gewässer in Flussgebietseinheiten. Flussgebietseinheiten fassen die Einzugsgebiete von Flüssen zusammen, deren Hauptstrom ins offene Meer entwässert. (Vergrößerung der nebenstehenden Karte...)

Da der Bund in Wasserfragen nur die Rahmengesetzgebungskompetenz hat, müssen nun die Bundesländer ihre Landeswassergesetze (LWG) fristgerecht bis Ende 2003 den europäischen Regelungen anpassen. Das WHG gibt Regelungsaufträge an die Bundesländer weiter, die im wesentlichen verfahrenrechtliche Fragen betreffen. Dazu gehören Verfahren zur Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, Öffentlichkeitsbeteiligung und Vorgaben zur Überwachung des Gewässerzustandes. Die Anhänge II und IV müssen in Form in Verordnungen ebenfalls auf der Länderebene erlassen werden.

Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser, kurz LAWA, hat als Hilfestellung eine Musterverordnung erarbeitet. Diese sowie die dazugehörige Stellungnahme der Umweltverbände und die LAWA-Arbeitshilfe sind unter www.wrrl-info.de abrufbar.

Wie weit die einzelnen Bundesländer bei der Umsetzung der Landeswassergesetze sind kann an gleicher Stelle unter Überblick Umsetzung Landeswassergesetze abgerufen werden. Dort liegen auch die Stellungnahmen der Natur- und Umweltschutzverbände zu den jeweiligen Bundesländern vor.

PDF-Download der Wasserrahmenrichtlinie, 908 KB...)
WHG als Download, 247 KB
NABU-Stellungnahme zum WHG als Download, 152 KB
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