NABU.de Themen Streuobst Hintergrund
Was ist Streuobstbau?
Was ist Streuobstbau?
Streuobstbau ist eine Form des Obstbaus, bei welchem mit umweltverträglichen Bewirtschaftungsmethoden Obst auf hochstämmigen Baumformen erzeugt wird. Die Bäume stehen im Gegensatz zu niederstämmigen Plantagenobstanlagen häufig "verstreut" in der Landschaft.
Streuobstbeständen gemeinsam ist die regelmäßige Nutzung sowohl der Hochstamm-Obstbäume (Obernutzung) als auch der Flächen unter den Bäumen (Unternutzung). Die umweltverträgliche Nutzung eines Streuobstbestandes schließt die Anwendung synthetischer Behandlungsmittel wie Pestizide und Dünger aus.
Die häufigste Anlageform ist die Streuobstwiese, bei der hochstämmige Obstbäume auf Wiesen, Weiden oder Mähweiden stehen. Nach NABU-Schätzungen existieren bundesweit rund 400.000 Hektar Streuobstbestände, davon über 95 Prozent Streuobstwiesen. Andere Streuobstbestände sind flächenhafte Anpflanzungen von Hochstamm-Obstbäumen auf ackerbaulich oder gärtnerisch genutzten Flächen, sogenannte Streuobstäcker. Diese waren Anfang des 20. Jahrhunderts insbesondere auf ehemaligen Weinbaulagen weit verbreitete und kommen heute nur noch im südlichen Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Franken und Südbaden vor. Auch hochstämmige Obstalleen an Feld- und Fahrwegen (Straßenobst), in Hausgärten oder hochstämmige Einzelbäume in der freien Landschaft gehören zum Streuobstbau.
In ihrer Vielfalt der Anbauformen sind Streuobstbestände prägender Bestandteil der mitteleuropäischen Kulturlandschaften, vergleichbar agroforstwirtschaftlichen Anbausystemen Südeuropas wie die iberischen Dehesas, Oliven- oder Mandelhainen. Für die mitteleuropäische Biodiversität spielen Streuobstbestände mit über 5.000 Tier- und Pflanzenarten sowie über 3.000 Obstsorten eine herausragende Rolle. Charakterarten sind Steinkauz, Wendehals und Grünspecht.
Mehr über Obstsorten
In Europa existieren großflächige, landschaftsprägende Streuobstbestände insbesondere in Nordspanien, Frankreich, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Österreich und Slowenien.
So genannte "Legaldefinitionen" für Streuobst-Lebensräume in den Landesnaturschutzgesetzen von Brandenburg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen listen auf, welche Lebensraumtypen als schützenswert im Sinne des Gesetzes gelten. Die darin verwendeten Kriterien wie beispielsweise eine Anzahl von mindestens 10 oder 20 zusammenstehenden Hochstämmen oder die Einbeziehung von landschaftsprägenden Gemischtbeständen von Hoch- und Halbstämmen wie die Aprikosenbestände am Süßen See in Sachsen-Anhalt sind daher nicht mit der korrekten Definition von Streuobst zu verwechseln.
Gefährdet waren Streuobstbestände in den 1950er bis 1970er Jahren durch teils öffentlich geförderte Rodungen, die meist die Umwandlung in niederstämmige Monokulturen zum Ziel hatten. Heutzutage sind Streuobstbestände direkt am stärksten durch Bebauung, in Ballungsräumen durch Intensivierung in Gartengrundstücke mit englischem Rasen, Zäunen, Hütten und Nadelbäumen sowie in ländlichen Räumen durch Nutzungsaufgabe und Verbrachung gefährdet. Ursache hierfür ist die häufig mangelnde Rentabilität des Streuobstbaus im Vergleich zu den rationeller zu bewirtschaftenden Niederstamm-Anlagen. Dies gilt insbesondere für den Tafelobstbau. Bei der Direktvermarktung von Saft und der Kleinbrennerei war und ist die Streuobst-Bewirtschaftung vergleichsweise rentabel.
Seit Anfang der 1980er Jahre bemühen sich Naturschützer, Landwirte, öffentliche Hand und Keltereien vermehrt um Schutz und Förderung der Streuobstbestände in Deutschland. Motivation hierfür sind die Bedeutung des Streuobstbaus für Landschaftspflege und Naturschutz, als Kulturgut und als Erwerbszweig sowie für Naherholung und Tourismus. Die getrennte Erfassung und Vermarktung von Streuobstprodukten bringt einen Marktwert von über 15 Millionen Euro mit sich (2004).
Mehr zur Aufpreisvermarktung
Die Mechanisierung der Ernte mit Lese- und Schüttelmaschinen, insbesondere in der Schweiz und zunehmend auch in Deutschland verbreitet, eröffnet der rentableren Bewirtschaftung neue Möglichkeiten.
Text: Markus Rösler & NABU-Bundesfachausschuss Streuobst
Beitrag erstellt am 30. Dezember 2004.

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