NABU.de Aktionen & Projekte Willkommen Wolf! News Rechtsgutachten zum Schutz des Wolfes

Bei Tötung droht Freiheitsstrafe

Tötung ist Verstoß gegen Artenschutz

NABU legt Rechtsgutachten zum Schutzstatus des Wolfes in Deutschland vor

Erschossener Wolf

Wer einen Wolf tötet, verstößt gegen den Artenschutz. Dies ist streng zu ahnden.

08. September 2009 - Der NABU hat erstmals ein umfassendes Rechtsgutachten zum Schutzstatus des Wolfes in Deutschland vorgelegt. „Der Wolf ist mit circa 50 Tieren noch eines der seltensten Säugetiere Deutschlands. Seine Tötung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen den Artenschutz dar und ist streng zu ahnden“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Das Gutachten ist vor allem auch mit Blick auf die Debatte um das rechtliche Strafmaß und Vorgehen bei illegalen Wolfsabschüssen erstellt worden.

Im dem in Berlin präsentierten, 102 Seiten umfassenden Rechtsgutachten der Kanzlei Caspers & Mock wurde untersucht, in welchem Maße die vorhandenen nationalen und internationalen rechtlichen Vorgaben den Schutz der Wölfe in Deutschland aktuell gewährleisten. Dabei wurden neben den strafrechtlichen, auch die Konsequenzen im Jagd- und Waffenrecht beleuchtet. Die naturschutzrechtliche Vorschrift des Bundesnaturschutzgesetzes (§66 BNatSchG) sieht bei „Zugriffen“ Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.

Eine Strafbarkeit ist auch schon bei Vorbereitungshandlungen wie dem Nachstellen, Fallen aufstellen oder dem bewaffneten Durchstreifen des Reviers mit der Absicht einen Wolf zu erlegen gegeben. Zudem kann die „Sammelleidenschaft“ bestraft werden, wenn das Tier als „Trophäe“ dienen soll. Sowohl der Schutz des Wolfes als auch die Koexistenz mit dem Menschen ist durch das bestehende Recht gewährleistet, so das Ergebnis. Auch das Jagdrecht bietet keine bessere Unterstützung für Wolf und Mensch.

Wölfe sind kein jagdbares Wild
Die Erklärung der heimischen Wölfe zu jagdbarem Wild ist nach Auffassung der Rechtsexperten derzeit ein nicht gerechtfertigter Eingriff in ihren Schutzstatus nach nationalem und internationalem Recht. „Die bislang erfreulichen Nachrichten über den Wolfsnachwuchs in der Lausitz können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich hier lediglich um fünf sich fortpflanzende Paare handelt. Damit ist der Wolf in Deutschland immer noch akut vom Aussterben bedroht“, betonte NABU- Artenschutzexperte Magnus Herrmann.

Wölfin trägt Welpen

Zuletzt ist vor allem in Sachsen über die rechtliche Zukunft und Stellung des Wolfes spekuliert worden. Der NABU hatte bereits mehrfach an alle Beteiligten appelliert, die Bemühungen zum Schutz des Wolfes auf eine konstruktive Mitarbeit in den Gremien des sächsischen Wolfsmanagements zu konzentrieren und den gegenwärtigen rechtlichen Status des Wolfes unverändert zu lassen.

„Ich möchte daran erinnern, dass auch die Jagdverbände als anerkannte Naturschutzverbände den Auftrag haben, alle Maßnahmen zum Artenschutz des Wolfes aktiv zu unterstützen. Eine jagdrechtliche Regelung ist daher gar nicht notwendig, um sich beim Schutz der streng geschützten Tierart Wolf einzubringen“, so NABU-Präsident Tschimpke.

Für Rückfragen:
Magnus Wessel
NABU-Referent für Natur- und Artenschutz
Tel. 030-28 49 84-16 18
Magnus.Wessel@NABU.de

Rechtsanwalt Roland Schmidt
Rechtsanwalt Simon Lüders, LL.M.
Tel. 02 61-4 04 99 24
schmidt@caspers-mock.de

Download:

Rechtsgutachten zum Schutz des Wolfs
Rechtsgutachten zum Schutz des Wolfs - Kurzversion


Olaf Tschimpke und Magnus Herrmann bei Deutschlandradio (08.09.2009)

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