Allein in Deutschland sterben jedes Jahr schätzungsweise 100 Millionen Vögel durch den Aufprall gegen Glasscheiben. Das ergaben Hochrechnungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW). Denn Vögel erkennen Glasflächen nicht als Hindernis. Sie sehen nur die Landschaft, die durch das Glas scheint oder sich darin spiegelt. Dann prallen sie mit hoher Geschwindigkeit gegen die gläsernen Fronten, brechen sich das Genick oder ziehen sich eine tödliche Gehirnerschütterung zu. Da immer mehr Glas verbaut wird, steigt die Zahl der verunglückten Vögel höchstwahrscheinlich weiter.
Tödliche Eigenschaften von Glas
Zwei optische Eigenschaften von Glas können Vögeln zum Verhängnis werden:
- Die Durchsicht oder Transparenz gaukelt einem Vogel einen scheinbar freien Flugweg vor. Der Vogel erkennt hinter der Scheibe den freien Himmel oder den nächsten Baum und möchte sein Ziel auf direktem Wege anfliegen. Beispiele für diese Gefahrensituationen sind Verglasungen über Eck, wie beispielsweise bei Wintergärten oder verglasten Bushaltestellen, Lärmschutzwänden, Verbindungsgängen oder Treppenhäusern.
- Die Spiegelung oder Reflexion von Glasscheiben täuscht dem Vogel die Fortsetzung einer Landschaft oder des wolkigen Himmels vor. Er erkennt lediglich die sich im Glas spiegelnde Umgebung und setzt zum Flug in den vermeintlich nächsten Baum an.
Nicht jede Glasscheibe ist gleich gefährlich. Generell gilt: Je größer die Glasflächen, desto größer das damit verbundene Risiko für Vogelanprall. Besonders heikel sind blank geputzte Glasfronten und solche in der Nähe von Gärten, Waldrändern und Flüssen – dort, wo sich besonders viele Vögel aufhalten und sich attraktive Vegetation in den Scheiben spiegeln kann.
Vogelsterben beenden
100 Millionen Vögel sterben allein in Deutschland jedes Jahr durch Kollisionen mit Glasscheiben. Damit ist der Glastod die größte menschengemachte Todesursache für Vögel. Hilf mit, das sinnlose Vogelsterben zu beenden.
Beleuchtung bringt Vögel vom Weg ab
Abends und nachts sind vor allem zur Zugzeit von innen beleuchtete Glasscheiben eine Gefahr. Vögel orientieren sich auf ihren Zugwegen an Mond und Sternen sowie am Erdmagnetfeld, welches sie mithilfe ihrer Augen wahrnehmen. Gerade nachts ziehende Vögel können durch künstliche Lichtquellen und die starken Lichtemissionen großer Städte ihre Orientierung verlieren und von ihren Zugwegen abkommen.
Sie fühlen sich vom Lichtkegel angezogen und fliegen in den Städten umher. Auf diese Weise steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie mit Glasscheiben kollidieren. Unnötige Lichtemissionen sollten deshalb zum Schutz der Vögel reduziert werden. Insekten profitieren ebenfalls von deutlich weniger Lichtquellen. Und angesichts steigender Energiekosten schont man damit auch den eigenen Geldbeutel.

Dunkelziffer wahrscheinlich noch höher
Die Dunkelziffer der an Glas verunglückten Vögel ist vermutlich noch höher, als die Hochrechnung der LAG VSW ergeben hat. Denn Katzen, Marder, Krähen oder Füchse machen sich schnell über die verunglückten Vögel her, sodass kaum Spuren zurückbleiben.
Außerdem wirken nicht alle Kollisionen direkt tödlich. Manche Vögel sterben erst dann an inneren Verletzungen oder Schädel-Hirn-Traumata, wenn sie den unmittelbaren Fensterbereich bereits verlassen haben. Gelegentlich zeugt noch ein Puderabdruck des Federkleids oder hängengebliebene Federn auf den Scheiben von einer Vogelkollision.

Glasklares Gesetz? Fehlanzeige!
Tatsächlich gibt es bislang keine Rechtsvorschriften, die eine vogelsichere Gestaltung von Glasflächen regeln. Das Tötungsverbot nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) besagt immerhin, dass alle besonders geschützten Arten, zu denen auch heimische Vogelarten zählen, nicht getötet oder verletzt werden dürfen. Dieses Tötungsverbot umfasst auch Handlungen, die das Töten wissentlich billigen, wie im Straßenverkehr oder an Glasflächen.
Jedoch wird Vögeln ein „allgemeines Lebensrisiko“ zugeschrieben, wodurch Vogelopfer bis zu einem bestimmten Schwellenwert, nämlich dem „signifikant erhöhten Tötungsrisiko“, quasi als Kollateralschaden verbucht werden. Das Tötungsverbot kann also nur greifen, wenn eine solche signifikante Erhöhung vorliegt. Außerdem darf keine Ausnahmeregelung greifen, wenn etwa das öffentliche Interesse überwiegt oder es keine zumutbaren Alternativen gibt.
Um eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos nachzuweisen, braucht es stichhaltige Nachweise, zum Beispiel durch ein Monitoring: Ist über einen bestimmten Zeitraum an einem Gebäude festzustellen, dass das normale Lebensrisiko für Vögel signifikant erhöht ist, liegt ein Tötungsverbot und somit rechtlicher Handlungsbedarf nach § 44 BNatschG vor.
Dieses Verfahren übersieht allerdings erstens vogelgefährliche Neubauten, da ein Monitoring immer erst im Nachhinein stattfinden kann. Zweitens setzt es voraus, dass jede bereits bestehende Glasscheibe von Gebäuden, Lärmschutzwänden und Co. von aufmerksamen Vogelfreund*innen entdeckt und das jeweilige Tötungsrisiko ermittelt werden muss. Das ist jedoch eindeutig Aufgabe der Politik und eine entsprechende Rechtsvorschrift ist längst überfällig.
Die passende Folge „Reingezwitschert“
Bis zu 100 Millionen Vögel sterben jährlich durch die Kollision mit Fensterscheiben, alleine in den USA gehen Studien von bis zu einer Milliarde Vögel aus! Um bei diesem wichtigen Thema den Durchblick zu bewahren, geben euch eure transparenten Hosts Fabian und Martin Fakten zum Thema Glastod. Natürlich erfahrt ihr auch, wie wir ihr eure Scheiben zuhause vogelsicher machen könnt. Jetzt reinhören:
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