Deutschlands Weg zur Wiederherstellung der Natur
Vom Gesetz in die Praxis
Die W-VO, auf Englisch das „Nature Restoration Law“ (NRL), sieht vor, dass bis 2030 auf 20 Prozent der Land- und Meeresflächen in jedem Mitgliedsstaat Wiederherstellungsmaßnahmen begonnen werden. Bis 2050 soll dies für alle geschädigten Ökosysteme gelten, um sie in einen guten Zustand zu bringen.
Umsetzung in Deutschland: Wo stehen wir?
Um die Ziele der Wiederherstellungsverordnung zu erreichen, legen alle EU-Mitgliedstaaten bis 1. September 2026 einen nationalen Wiederherstellungsplan vor, der Flächenkartierung, konkrete Maßnahmen, Zeitpläne und Finanzierungsquellen enthalten soll. Der Entwurf des deutschen Nationalen Wiederherstellungsplans ist Ende April 2026 veröffentlicht worden. Aus unserer Sicht braucht es im Anschluss verbindliche Ziele, Tempo und ausreichende Finanzierung, um zerstörte Natur wiederherzustellen.
Die EU-Verordnung ist verbindlich – doch erste Bundesländer und andere Interessenvertretungen versuchen die Vorgaben abzuschwächen oder Fristen hinauszuzögern. Dabei wäre eine ambitionierte Umsetzung der WVO nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll: Intakte Natur spart enorme Folgekosten bei Hochwasserschäden, Erosionsschutz oder Trinkwasseraufbereitung.
Blockaden der EU-Wiederherstellungsverordnung
Wir lehnen die Blockaden der EU-Wiederherstellungsverordnung entschieden ab. Statt zu bremsen, braucht es wirksame Maßnahmen, um Moore wiederzuvernässen, Flüsse zu renaturieren, artenreiche Wiesen zu schützen und Lebensräume für Insekten und Vögel zu schaffen.
Aus NABU-Sicht ist die gemeinschaftliche Wiederherstellungsverordnung eine große Chance, der Natur wieder mehr Raum zu geben. Jetzt kommt es darauf an, dass Bund und Länder den notwendigen politischen Willen zeigen. Gemeinsam mit 34 weiteren Verbänden fordert der NABU Bund und Länder auf, die Verordnung entschieden umzusetzen.
Verbändeappell im Download
Datei-Pfad aus Imperia:
Download-Beschreibung: Verbändeappell an Bund und Länder: Wiederherstellungsverordnung (07/2025)
Download-Link: /imperia/md/content/2025-07-15-verbaendeappell_wvo.pdf
Die Schritte im Überblick:
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Frühjahr 2025: offizielle Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des deutschen Wiederherstellungsplans
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April 2026: Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans liegt vor
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Bis September 2026: Erstellung & Einreichung des nationalen Wiederherstellungsplans, der Deutsche
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Bis März 2027: EU-Kommission prüft und begutachtet den Plan
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Bis September 2027: Finalisierung der Wiederherstellungspläne durch die EU-Mitgliedstaaten
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In 2032 wird der Plan das erste Mal aktualisiert