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Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur sieht vor, dass bis 2030 auf den ersten 30 Prozent der entwässerten Moorböden Maßnahmen begonnen werden - Foto: Erhard Nerger
27. April 2026 - Ein richtiger und wichtiger Schritt: Der Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans liegt vor. Damit setzen Bund und Länder ein wichtiges Signal für den Schutz und die Wiederherstellung der Natur in Deutschland. Allerdings sieht der NABU noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. „Ein Plan allein stellt noch keine Moore wieder her und bringt keine Arten zurück“, sagt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Entscheidend sei, wie verbindlich und ambitioniert er umgesetzt wird.
Seit 2024 gilt die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, die verbindliche Ziele zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in den Mitgliedsstaaten festlegt. Der Wiederherstellungsplan ist das zentrale Instrument zur Umsetzung.
Die Wiederherstellung der Natur sichert sauberes Wasser, stabile Landschaften und schützt vor den Folgen von Dürre, Hitze und Hochwasser. Intakte Ökosysteme sind eine zentrale Grundlage für Lebensqualität, wirtschaftliche Stabilität und resiliente Regionen.
Ziel ist es unter anderem, bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen wirksame Wiederherstellungsmaßnahmen umzusetzen und so eine Trendwende beim Naturverlust einzuleiten. Der vorliegende Entwurf legt dafür wichtige Grundlagen, bleibt jedoch in weiten Teilen noch zu unkonkret.
Es braucht deutliche und überprüfbare Maßnahmen und eine eindeutige Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern.
„Jetzt kommt es darauf an, aus diesem Plan ein echtes Arbeitsprogramm zu machen: mit klaren Maßnahmen, ausreichend Geld und dem politischen Willen, Naturzerstörung wirksam zu stoppen“, sagt Krüger.
Denn Wiederherstellung kann nur gelingen, wenn weitere Naturzerstörung gestoppt wird und die Finanzierung ausreicht.
Rückendeckung kommt dabei auch von der Bevölkerung in Deutschland: Eine große Mehrheit befürwortet das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur und wünscht sich einen stärkeren politischen Umsetzungswillen, wie eine repräsentative Civey-Umfrage im Auftrag des NABU im vergangenen Herbst zeigte.
Fast 85 Prozent der Befragten gaben demnach an, dass sie es gut finden, dass sich die EU-Mitgliedsländer auf das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur geeinigt hatten. Außerdem ist es einer großen und parteiübergreifenden Mehrheit wichtig, dass in Deutschland Maßnahmen ergriffen werden, um Natur langfristig zu erhalten beziehungsweise zerstörte Natur wiederherzustellen.
Bis September 2026: Erstellung & Einreichung des nationalen Wiederherstellungsplans
Bis März 2027: EU-Kommission prüft und begutachtet den Plan
Bis September 2027: Finalisierung der Wiederherstellungspläne durch die EU-Mitgliedstaaten
2032 wird der Plan das erste Mal aktualisiert
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