Natur reparieren, Lebensqualität steigern

Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

Knapp 80 Prozent der geschützten natürlichen Lebensräume in Europa sind geschädigt. Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur soll bedrohte Ökosysteme wie Moore, Wälder und Auen wieder in einen guten Zustand bringen. Das hilft auch uns Menschen.
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wieder angeschlossener Altarm der Unteren Havel
An der Unteren Havel wurde Natur im großen Maßstab wiederhergestellt - um die Naturkrise zu stoppen, müssen viele weitere Flächen folgen.© Foto: NABU/Boxfish, Alexander Draheim

Sicher wohnen? Braucht Hochwasserschutz. Gut wirtschaften? Braucht natürliche Ressourcen. Ernährungssicherheit? Braucht Bestäubung, gute Böden und Schutz vor Dürren. Wer leistet das alles?

Intakte Ökosysteme.

Was heißt Wiederherstellung konkret?

Die wenigsten unserer europäischen Ökosysteme sind intakt oder überhaupt noch vorhanden. Genau hier setzt das neue Gesetz an: Wenn wir unsere Natur langfristig erhalten wollen, müssen wir sie erst einmal heilen. Dazu gehört zum einen, schädliche Einflüsse zu reduzieren und die Nutzung von natürlichen Ressourcen nachhaltiger zu gestalten. Zum anderen müssen Ökosysteme aber auch aktiv repariert und teils sogar neu geschaffen werden. Dazu gehört zum Beispiel, Moore wieder zu vernässen oder Flüsse mit abgetrennten Altarmen zu verbinden.

All dies ist nicht neu. Wiederherstellung war schon immer ein integraler Bestandteil des Naturschutzes. Doch sie wurde häufig nur freiwillig, unverbindlich oder mit unklarer Zielsetzung angegangen. Genau diese Lücke schließt nun das „Nature Restoration Law“ der EU, das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur.

Gesetz zur Wiederherstellung von Natur

Sechs Gründe, warum es für uns wichtig ist

  1. Es hilft der biologischen Vielfalt, indem es konkrete, zeitgebundene und flächenspezifische Ziele für die Verbesserung und Neuschaffung seltener und besonderer Lebensräume an Land und im Meer setzt.
  2. Es bekämpft die Klimakrise: intakte Ökosysteme wie Moore, Wälder und Auen speichern Kohlenstoff.
  3. Es schützt uns vor Naturkatastrophen wie Hitzewellen, Dürren, Starkregen und Überschwemmungen. Intakte Ökosysteme wirken ausgleichend auf das Mikroklima.
  4. Es verbessert unsere Gesundheit: In der Natur können wir uns erholen. Das fördert unser Wohlbefinden.
  5. Es kurbelt die lokale Wirtschaft an, indem es die Nahrungsmittelversorgung langfristig sichert und nachhaltige Praktiken, wie etwa sanften Tourismus, stärkt.
  6. Es setzt auf wissenschaftsbasierte Wiederherstellungspläne und macht Ziele anhand von Indikatoren messbar.

Mitgliedstaaten müssen Pläne vorlegen

Indem das Gesetz vor allem die Ziele und nicht detaillierte Maßnahmen vorgibt, lässt es den Mitgliedsstaaten hinreichend Freiheiten. So können nationale und regionale wirtschaftliche, soziale und kulturelle Unterschiede bei der Umsetzung berücksichtigt werden.

Um diese Ziele zu erreichen, müssen die EU-Mitgliedsstaaten nun nationale Wiederherstellungspläne erstellen, in denen sie Maßnahmen formulieren und finanzielle Mittel definieren, um die Ziele des EU-Renaturierungsgesetzes zu erreichen. Diese Wiederherstellungspläne müssen innerhalb von zwei Jahren der EU-Kommission vorgelegt werden, und dann fortlaufend verbessert und weiterentwickelt werden.

Historische Chance

Dieses Gesetz ist eine einmalige Chance, um die Klima- und Naturkrise gemeinsam anzugehen. Es schafft gleiche Bedingungen in allen 27 Mitgliedstaaten. Das ist sinnvoll, da Tiere und Pflanzen keine Grenzen kennen. Somit sind Umweltprobleme meist grenzüberschreitend und ihre Lösung erfordert gemeinsames Handeln. Mit den Regelungen schafft die EU eine Grundlage für eine Zukunft, in der Menschen und Natur gemeinsam wachsen können.

Das Gesetz im Detail

Die Entstehung des EU-Gesetzes - und wie es weiter geht

Das EU-Parlament hat am 12. Juli 2023 grundsätzlich für das Gesetz gestimmt. Es verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten, zerstörte Natur wieder in einen guten ökologischen Zustand zu bringen und so den Bestand von Bestäubern, natürlichen Ressourcen, sauberer Luft und sauberem Wasser zu sichern. Diese Entscheidung ist auch dem beispiellosen öffentlichen Engagement der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und Wirtschaft zu verdanken, die ein starkes Renaturierungsgesetz gefordert haben.

Dennoch wurden im Verlauf der Parlamentsabstimmung wichtige Bestandteile des Gesetzesentwurfs empfindlich abgeschwächt. Dazu gehören zum Beispiel Verpflichtungen zur Wiederherstellung von Wäldern, Mooren und Agrarökosystemen. Damit unterschied sich die Position des EU-Parlaments deutlich von dem Vorschlag der EU-Kommission. Das hat das Trilogverfahren notwendig gemacht: Dabei finden Unterhändler der Mitgliedsstaaten, der Kommission und des Parlaments einen Kompromiss für den finalen Gesetzestext. Zuletzt musste der gefundene Kompromiss formell von den EU-Staaten und den dem Europaparlament bestätigt werden.

Nach intensiven Verhandlungen im Trilog wurde im März 2024 ein Kompromiss gefunden. Im Juni 2024 haben Europäisches Parlament und Rat der EU das Nature Restoration Law final verabschiedet. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist die Verordnung daraufhin im August 2024 in Kraft getreten – ein wichtiger Schritt zum Schutz unserer Lebensgrundlagen.

Ab diesem Zeitpunkt ist der Gesetzestext für alle Mitgliedsstaaten der EU rechtsverbindlich. Anders als bei EU-Richtlinien ist eine Übersetzung in nationales Recht formal nicht nötig.

So geht es weiter

Wie die Mitgliedsstaaten die darin festgelegten Ziele innerhalb der gegebenen Fristen erreichen wollen, sollen sie in einem Wiederherstellungsplan darlegen. Für dessen Entwurf haben sie zwei Jahre Zeit. Danach prüft die Kommission den Plan sechs Monate lang und der Mitgliedstaat hat weitere sechs Monate, um auf etwaige Anmerkungen zu reagieren. Im Jahre 2032 wird der Plan dann das erste Mal aktualisiert. 

Auch Deutschland ist verpflichtet, eine effektive Umsetzung zu gewährleisten. Der Großteil der Maßnahmen muss allerdings durch die Bundesländer realisiert werden. Sinnvoll ist daher vermutlich ein nationales Renaturierungsgesetz, das den Ländern einen klaren Handlungsauftrag gibt und ein einheitliches Ambitionsniveau festsetzt. Zudem sind weitere Anpassungen nötig, um die Maßnahmen vor Ort auch schnell umsetzen zu können. Eine solche Beschleunigungsoffensive ist übrigens auch schon im deutschen Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz vorgesehen.

NABU-Expert*innen

Foto Platzhalter Storch Mitarbeiterinnen
Stephan Piskol
Senior-Referent Politik und Strategie

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