Umsetzung der WVO im Wald

Unsere Wälder: Wiederherstellung als Chance

Die Wiederherstellungsverordnung ist ein Meilenstein des Naturschutzes. Sie birgt eine große Chance für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen sowie die wirtschaftliche Zukunft im ländlichen Raum und unserer Wälder.
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Wald und Wasser
Wälder können von Maßnahmen zum Wasserrückhalt profitieren.© Foto: NABU/CEWE/Lydia Conrath

Klimaschutz, Biodiversität und wirtschaftliche Nutzung treffen im Wald unmittelbar aufeinander. Um diese Funktionen in Einklang zu bringen, setzt die europäische Wiederherstellungsverordnung (W-VO) gemeinsame Naturschutz-Ziele für die EU. Gleichzeitig lässt sie den Mitgliedsstaaten große Spielräume bei der konkreten Umsetzung. Bei richtiger Ausgestaltung ergeben sich aus der W-VO große Chancen für Gesellschaft und Waldbewirtschaftende, wie ein vom NABU beauftragtes Rechtsgutachten belegt.

Warum braucht es die Wiederherstellungsverordnung?

Wälder sind weit mehr als Holzlieferanten. Sie speichern CO₂, regulieren den Wasserhaushalt und bieten Lebensraum für unzählige Tier-, Pilz- und Pflanzenarten. Doch viele Waldökosysteme stehen unter Druck: durch Klimawandel, Trockenheit, Schädlinge und den Verlust von Lebensräumen. Die Wiederherstellungsverordnung soll helfen, geschädigte Ökosysteme zu heilen und ihre Leistungen zu stärken, Schutzgebiete effektiver zu machen und unsere Wälder durch mehr Vielfalt und Naturnähe widerstandsfähiger gegen die Folgen der Klimakrise zu machen.

Viele dieser Ziele sind nicht neu. Oft sind sie bereits Teil europäischer Naturschutzregeln, wurden aber teils nur unzureichend verfolgt. Die W-VO sorgt nun dafür, dass der Schutz und die Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen besser planbar werden.

Was sagt die W-VO konkret zum Wald?

Für Wälder sind vor allem drei Aspekte wichtig:

  1. Wald-Schutzgebiete verbessern: Viele Ziele für Waldlebensräume in bestehenden Schutzgebieten sind bereits in der europäischen FFH-Richtlinie verankert. Artikel 4 der W-VO ergänzt diese Ziele um konkrete Zeitpläne für ihre Verbesserung.
  2. Wälder klimafester machen: Naturnahe und vielfältige Wälder sind im Klimawandel besser aufgestellt. Die Wiederherstellungsverordnung unterstützt diese Entwicklung. Eine Auswahl an Indikatoren (Artikel 12 W-VO) bewertet unter anderem das Vorkommen von Waldvögeln, die Baumartenvielfalt und Lebensraumvernetzung. Diese Indikatoren geben praxisnahe Hinweise, wie gut ein Waldökosystem funktioniert. Deswegen sollen sie sich auf der Gesamtwaldfläche bis zum Erreichen eines (von Deutschland noch zu definierenden) „zufriedenstellenden Niveaus" verbessern.
  3. Artensterben aufhalten: Für streng geschützte Arten wie Luchs, Schwarzstorch und Mopsfledermaus verpflichtet die EU-Wiederherstellungsverordnung die Mitgliedstaaten dazu, deren Lebensräume sowohl qualitativ als auch quantitativ in einen Zustand zu versetzen, der ihr langfristiges Überleben sichert.
ein Fließgewässer im Herbstwald
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Rechtsgutachten: Was bedeutet die W-VO wirklich?

In der Debatte über die Wiederherstellungsverordnung werden immer wieder Befürchtungen geäußert, etwa zu Bürokratie, Nutzungseinschränkungen oder zur Zukunft der Forstwirtschaft. Diese Sorgen und Fragen aus der Praxis nehmen wir ernst. Der NABU hat deshalb ein unabhängiges Rechtsgutachten beauftragt. Ziel ist es, bestehende Unsicherheiten zu klären und eine sachliche Grundlage für die weitere Diskussion zu schaffen.

Das Ergebnis: Viele der geäußerten Bedenken beruhen auf Missverständnissen oder lassen sich durch Ergänzungen auf nationaler Ebene klärend regeln.

Die Wiederherstellung ist ein wichtiger Schritt für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen und zu wichtig, um an Unklarheiten zu scheitern. Wie die Ziele der W-VO erreicht werden, legt Deutschland mit den Bundesländern im nationalen Wiederherstellungsplan fest. Dessen rechtlicher Rahmen und die Verteilung der Zuständigkeiten wird durch ein begleitendes nationales Durchführungsgesetz geregelt werden.

Dieser Prozess bietet jetzt die Chance, gemeinsam Lösungen für offene Fragen zu entwickeln und hohe Rechtssicherheit herzustellen. Bund und Bundesländer sollten nun die Möglichkeit nutzen, in der weiteren Ausgestaltung des nationalen Wiederherstellungsplans auf aktive Beteiligung aller Interessenträger zu setzen.

Fragen und Antworten

Wir beantworten häufig gestellte Fragen zur Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung (W-VO) im Wald. Zum Herunterladen gibt es das FAQ auch als PDF.

Schritt für Schritt ans Ziel

So soll Europas Natur wiederhergestellt werden

Die europäische Wiederherstellungsverordnung (W-VO) bzw. das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur („Nature Restoration Law“) ist ein Meilenstein für den Naturschutz in Europa. Sie soll dazu beitragen, dass unsere Lebensgrundlagen auch im Jahr 2050 noch gesichert sind und die dafür notwendigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen begleiten. Das Gesetz wurde Mitte 2024 von der EU verabschiedet und gilt wie alle EU-Verordnungen unmittelbar in den Mitgliedsstaaten.

Die W-VO beschreibt übergeordnetes Politikplanungsrecht, welches EU-weit relativ konkrete Ziele vorgibt, aber den Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung subsidiäre Freiheit lässt. Vergleichbar ist das mit der Architektur des EU-Klimaziels, welches das Pariser Klimaabkommen von 2015 aufnimmt, über das deutsche Klimaschutzgesetz und Klimaschutzprogramm nationale Bedeutung gewinnt und schließlich über Förderlinien und fachgesetzliche Anforderungen zur Realität wird.

Da Naturschutz und Landbewirtschaftung in Deutschland im Wesentlichen Sache der Bundesländer sind, entscheiden diese auch maßgeblich über die konkreten Strategien zur Umsetzung der W-VO. Auf Landkreisebene wird die Umsetzung schließlich konkret: Hier gestalten die Kreise die Maßnahmen der Länder als aktive Partner vor Ort und passen sie an den lokalen Bedarf an. Die Bundesrepublik tritt in diesem Gefüge vor allem koordinierend und unterstützend in Erscheinung. Dieser föderale Spielraum stellt sicher, dass die Renaturierung den ländlichen Raum stärkt und lokale wirtschaftliche Perspektiven, etwa beim Hochwasserschutz oder für den Tourismus mitdenkt.

Deutschland legt bis September 2027 seinen ersten nationalen Wiederherstellungsplan vor. Dieser soll aufzeigen, wie die langfristigen Ziele bis 2050 adressiert werden. Für die meisten Ziele gilt dabei lediglich die Pflicht sich zu bemühen und Maßnahmen zu beginnen, nur innerhalb der Schutzgebiete oder wenn dezidierte Wiederherstellungsmaßnahmen stattfanden, soll sich der Zustand später nicht mehr erheblich verschlechtern. Die Bundesländer spielen auch hier die wichtigste Rolle: Sie können entsprechend ihrer regionalen Gegebenheiten die Maßnahmen ausgestalten und Schwerpunkte setzen, während der Bund den Prozess koordiniert. Insgesamt geht es um einen schrittweisen Prozess, bei dem unter Einbeziehung aller Akteure kontinuierlich nachgebessert und gestaltet werden kann. Erst bis 2030 muss Deutschland die konkreten Zielgrößen, etwa für das „zufriedenstellende Niveau“ bei den Waldzustandsindikatoren (Art. 12 W-VO) final bestimmen.

Mehr Infos: Die EU-Wiederherstellungsverordnung

NABU-Expert*innen

Mitarbeitendenfoto Sven Selbert
Sven Selbert
Referent für Waldnaturschutz und nachhaltige Waldnutzung
+ 49 (0)172 2832 663
Sven.Selbert@NABU.de

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