Ausbau von Offshore-Windenergie gefährdet Meere

Flächenentwicklungsplan billigt erhebliche Lebensraumverluste

Der Flächenentwicklungsplan regelt den Ausbau der Offshore-Windenergie in der deutschen Nord- und Ostsee. Wir kritisieren, dass Lebensräume geschützter Seevögel und Meeressäuger bebaut werden sollen. Konflikte mit EU-Naturschutzrecht drohen.
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Windräder eines Offshore-Windparks in der Nordsee.
Offshore-Windpark in der Nordsee© Foto: imageBROKER/Holger Weitzel
  • Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) legt mit dem Flächenentwicklungsplan (FEP) den Ausbau von Windenergie auf See fest. 
  • Das Problem: Für das Ausbauziel von 70 Gigawatt Leistung (bis 2045) sind unsere Meere schlicht zu klein. Über ein Viertel der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee würde zu Windparks werden.
  • Selbst aus der Windenergiebranche gibt es Kritik am Ausbauziel: Die Windparks nehmen sich gegenseitig den Wind weg, das macht den Ausbau immer ineffizienter und teurer. 

Das BfN-geförderte NaMaRo-Projekt untersucht weitere Auswirkungen, doch schon jetzt ist klar: Dieser massive Ausbau ist nicht naturverträglich. Für einen naturverträglichen Ausbau muss die Bundesregierung das Ausbauziel deutlich reduzieren. Selbst bei 40 GW sind noch ergänzende Naturschutzmaßnahmen notwendig, um die Energiewende mit Naturschutzrecht in Einklang zu bringen.

Die von NaMaRo bereits 2024 identifizierten hochsensiblen Lebensräume von Seevögeln sollten von Offshore-Windparks freigehalten werden. Anders können die Lebensraumverluste nicht verhindert werden. Doch der FEP plant weiter in diese Gebiete hinein. 

Beispiel Trottellumme

Rechtliche Konflikte vorprogrammiert

Besonders bitter: Zwar erkennt das BSH in der Umweltprüfung des FEP, dass der Ausbau bestimmter Gebiete zu Konflikten mit dem Artenschutz führt, bagatellisiert den Schaden für die Trottellumme aber mit Verweis auf die gesamte Population des Ostatlantiks und rechtfertigt die Planung mit dem politisch definierten überragenden Interesse für Offshore-Wind. 

Damit spielt der FEP Klimaschutz und Naturschutz gegeneinander aus. Das ist rechtlich riskant. Denn der Europäische Gerichtshof betonte in einem Urteil zum Wolf, dass der nationale Erhaltungszustand maßgeblich sei. Deutschland darf sich auch beim Schutz der Seevogelpopulationen nicht aus der Verantwortung stehlen.

Massive Beschneidung von Umweltprüfungen

Eine zweite wichtige Neuerung des FEP ist die Darstellung der Beschleunigungsflächen nach Europäischer Erneuerbarer-Energien-Richtlinie (RED III).  In diesen Gebieten entfallen alle projektbezogenen Umweltprüfungen. Deshalb zieht die EU-Richtlinie enge Leitplanken damit Beschleunigung nicht auf Kosten des Naturschutzes geht. Diese Leitplanken hat Deutschland klar durchbrochen. Gleich 22 GW Beschleunigungsfläche werden im FEP zunächst festgelegt, weiträumig überlappend mit hochsensiblen Lebensräumen. Weitere Flächen sollen folgen. Doch eine Beschleunigung wird, auch aus Sicht der Offshore-Betreiber, gar nicht entstehen. 

ein Schwarm Alpenstrandläufer am Meer
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Mangelhafte Minderungsmaßnahmen, verbleibende Lebensraumverluste

Während die RED III EU-Richtlinie projektspezifische Minderungsmaßnahmen vorgibt, lässt der FEP diesbezüglich Ambitionsniveau vermissen. Die im FEP aufgeführten Maßnahmen entsprechen teils bereits existierenden Umsetzungsstandards, sind äußerst schwammig oder ordnen nur Untersuchungen ohne daraus folgende Schutzmaßnahmen an. Zumindest die Vorgaben zum Kollisionsmonitoring sind konkret und ambitioniert, sodass zukünftig Maßnahmen auf einem wachsenden Datensatz aufbauen können. Hinsichtlich großer Lebensraumverluste muss jedoch gelten: weniger und auf sorgfältig ausgewählten Flächen ausbauen! Denn der FEP zeigt: Es gibt keine Maßnahmen, um Lebensraumverluste geschützter Seevögel zu mindern. Die einzig wirksame Maßnahme ist deshalb, sensible Flächen nicht zu entwickeln. 

Fledermäuse, wie diese Rauhautfledermaus, queren Nord- und Ostsee auf dem Weg zischen Sommer- und Winterlebensräumen© Foto: NABU/Dietmar Nill

Potenziale des Nordseegipfels nutzen

Der NABU kritisiert den Plan, macht aber auch Vorschläge, wie die Umweltauswirkungen verringert werden können.  Aktuell bietet sich eine gute Gelegenheit, den Flächenbedarf für Offshore-Wind in deutschen Gewässern zu reduzieren. Der Nordseegipfel im Januar 2026 formulierte das deutliche Ziel, Kooperationen zwischen Nordseestaaten für die Energiewende im Meer zu stärken.

Offshore-Wind-Betreiber fordern ebenfalls, Anteile des 70 GW Ziels auszulagern, um Abschattungseffekte zu verringern. Dänemark signalisierte bereits Interesse. Den hier entstehenden Spielraum sollte der nächste FEP nutzen, um sensible Flächen ganz aus der Ausbaukulisse zu streichen. Dafür hat das NaMaRo-Projekt mit Sensitivitätskarten und Ausbauszenarien bereits eine gute Datengrundlage geschaffen.  

Daher fordert der NABU...

…vom BSH:

  • Einen ehrlichen FEP: Wenn die Ausbauziele offensichtlich an die Grenzen des Naturschutzes stoßen, braucht es ein klares Signal an die Politik. Denn auch Naturschutz ist gesamtstaatliche Aufgabe und Verpflichtung.
  • Einen naturverträglichen Ausbau: Die Offshore-Windenergie ist ein wichtiger Baustein der Energiewende, aber diese muss geschützte Arten und Lebensräume respektieren.
  • Schutz des Vogel- und Fledermauszugs, wie es die Meeresraumordnung vorsieht. Dafür braucht es Abschaltvorgaben nach dem Vorsorgeprinzip, bis eine verlässliche Datenlage besteht. Ambitioniertere Monitoringauflagen müssen verpflichtend und Schwellenwerte für Abschaltungen definiert werden. Ein pauschales Ein-Prozent-Kriterium wird dem nicht gerecht.

...von der Bundesregierung: 

  • Eine Perspektive für gesunde Meere: Dafür muss die Gesamtbelastung der Meere effektiv verringert werden. Parallel zum Ausbau der Offshore-Windenergie müssen Nutzungsauswirkungen reduziert und betroffene Arten und Lebensräume gezielt gefördert und wiederhergestellt werden.
  • Eine neue marine Raumordnung: Sie muss Naturschutz mit Energiegewinnung sowie allen anderen Nutzungen in eine Balance bringen.
  • Die Ausbauziele grundsätzlich auf den Prüfstand: 70 GW sind nach aktuellen Forschungsergebnissen nicht naturverträglich umsetzbar. 

Letzte Aktualisierung: 03/2026

Ansprechperson

Dr. Kim Cornelius Detloff
Leiter Meeresschutz
030-284984-1626
Kim.Detloff@NABU.de

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