Moorflächen nass bewirtschaften – ein Gewinn fü
Klimawirt*innen mit Moorflächen gesucht

Nasse Moore sind sowohl Lebensräume seltener Tiere und Pflanzen als auch effektive Kohlenstoffspeicher. Die in einem intakten Moor lebenden Pflanzen nehmen während ihres Wachstums Kohlendioxid (CO₂) aus der Atmosphäre auf und legen den Kohlenstoff dauerhaft im Torf fest.
Viele Moorböden sind heute degradiert. Den meisten Mooren wurde das Wasser entzogen, um sie so produktiv durch die Landwirtschaft nutzbar zu machen. Die Entwässerung und Urbarmachung waren über Jahrhunderte hinweg gesellschaftlich gewollt und galten als kulturelle Errungenschaft. Heute wissen wir, dass damit nicht nur wertvolle Lebensräume verloren gegangen sind, sondern auch unser Klima zusätzlich belastet wird. Denn werden Moore entwässert, wird der über Jahrtausende festgelegte Kohlenstoff mobilisiert und enorme Mengen an Treibhausgasen gelangen innerhalb kürzester Zeit in die Atmosphäre. Durch die Wiedervernässung von Mooren können wir auf kleiner Fläche einen großen Beitrag für den Klimaschutz leisten. Der NABU fördert daher Moorschutz-Projekte, um die Freisetzung von Treibhausgasen zu reduzieren.
News zur NABU-Förderung Klima+
5. Mai 2022 - NABU und das Land Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnen Absichtserklärung zur Wiedervernässung von Mooren
Video: Karsten Schwanke erklärt, wie Moore wieder nass werden
The video player cannot render on the server side
Ausführliche Informationen zur NABU-Förderung Klima+
Nasse Flächen erfolgreich bewirtschaften
Wenn die Landwirtschaft auf ihren Moorflächen auf eine nachhaltige Feucht- und Nasswiesenbewirtschaftung umstellt, können die angepasste Nutzung und insbesondere hohe Wasserstände zu großen Emissionseinsparungen führen.
Um nasse Moorböden zu bewirtschaften und zu erhalten, ist es wichtig, die Arbeitsweise anzupassen – etwa durch:
- hohe Wasserstände auf der Fläche: das heißt, mit einem ganzjährigen, deutlichen Wasserrückhalt auf Moorflächen mit der Zielwasserstufe 4+ oder 5+, mindestens aber Wasserstufe 3+ (dies entspricht einem Wasserstandsmedian von ca. 0,15 bis 0,35 Metern unter Flur im Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. Mai),
- eine nachhaltige Feucht- und Nasswiesenbewirtschaftung, beispielsweise durch den Anbau von Paludikulturen (Rohrkolben, Schilf, Großseggen) oder durch die Beweidung mit Wasserbüffeln,
- die Anpassung von Landmaschinen an nasse Bedingungen, zum Beispiel durch leichte, an Moorboden angepasste Technik wie Moorraupen (umgebaute Pistenraupen) oder Traktoren mit Zwillingsreifen.
Der NABU will diese Maßnahmen unterstützen und bietet deshalb die neue NABU-Förderung Klima+ als finanziellen Ausgleich an.
Mit Klima+ jährlich bis zu 65 Euro pro Tonne CO2-Ersparnis erhalten
Der NABU belohnt Landwirtschaftsbetriebe mit Klima+, einer Klimaförderung für die Minderung der CO₂-Freisetzung auf Moorflächen. Dieses neue Förderinstrument des NABU hat zunächst eine Laufzeit von zehn Jahren. Profitieren können davon Betriebe, die auf ihren Moorflächen den Wasserstand anheben wollen und damit die CO₂-Freisetzung verringern.
Klima+ ist eine leistungsgebundene Entschädigung. Sie wird an Landwirt*innen gezahlt, die sich bereit erklären, die vereinbarten Maßnahmen freiwillig und mindestens für drei bis maximal zehn Jahre durchzuführen. Eine Förderung kommt grundsätzlich für alle landwirtschaftlich genutzten Moorböden infrage, bei denen CO₂-Einsparungen nachgewiesen werden können und welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Die Moorbodenfläche verfügt über eine mindestens 30 Zentimeter starke Torfschicht. Die Mächtigkeit der Torfschicht kann zum Beispiel durch boden- oder moorkundliche Sondierung nachgewiesen werden.
- Die Fläche ist mindestens zehn Hektar groß, auf ihr können mindestens 100 Tonnen CO₂ jährlich eingespart werden und Sie sind nachweislich Eigentümer*in, Pächter*in oder eine Gemeinschaft mit entsprechenden Vertragslaufzeiten.
- Die erforderliche Stauhöhe und die Art der Markierung sind vorher gemeinsam mit einem vom NABU beauftragten technischen Dienstleister festzulegen. Bei rechtlicher Erfordernis ist für die Stauhöhe eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde einzuholen. Hierbei unterstützt der NABU bzw. sein technischer Dienstleister.
- Wasserstandsanhebungen auf der Moorfläche werden vor oder mit Beginn des Förderprogramms umgesetzt und können durch Messungen und Vegetationsaufnahmen überprüft werden.
- Die Wiedervernässungsmaßnahme ist mit allen benachbarten, eventuell betroffenen Flächeninhaber*innen, insbesondere Oberliegern, sowie gegebenenfalls auch mit den Wasser- und Bodenverbänden abzustimmen und Einvernehmen herzustellen. Das Einvernehmen ist unter Hinzuziehung des technischen Dienstleisters des NABU zu dokumentieren.
- Die erforderliche Mindeststauhöhe wird eingehalten, sofern keine höhere Gewalt (zum Beispiel Dürreperioden) auf die Durchführbarkeit einwirkt. Hier sind dagegensprechende Gründe (Ursache, Dauer, Zeitpunkt) beim technischen Dienstleister des NABU umgehend schriftlich oder per E-Mail anzumelden und zeitnah prüfen zu lassen.
- Sie erhalten für die gleiche Fläche keine Landesförderung, zum Beispiel zur moorschonenden Stauhaltung, die eine andere Förderung ausschließt.
Gerne unterstützen Sie unsere technischen Berater*innen bei der Beantwortung der Frage, ob sich Ihre Fläche für die Förderung eignet!
So wird die NABU-Förderung Klima+ ausgezahlt
Nachdem das Einsparpotenzial kalkuliert wurde, erhalten die Betriebe jährlich zunächst die Hälfte der Förderung für ihre Flächen als garantierte Summe. Dieses Geld ist sozusagen die Gegenleistung dafür, dass die Landwirt*innen den Wasserstand auf ihrer Moorfläche freiwillig und vertraglich fixiert für mindestens drei Jahre anheben.
Idealerweise sollte der Wasserstand – gegebenenfalls mit der entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnis – bereits im Winter bis zum 1. Januar des ersten Förderjahres angehoben worden sein, um im Folgejahr einen Effekt zu verzeichnen. Für eine größtmögliche Emissionseinsparung ist es wünschenswert, im Sommer auf den Flächen Zielwasserstände von mindestens 20 bis 10 Zentimeter unter Flur halten zu können. Gewünscht ist insbesondere eine Zuwässerung auch im Sommer, die zu einem höheren mittleren Wasserstand (Median) führt und damit einen höheren CO₂-Rückhalt bewirkt. Die Wasserstandsanhebung darf, insbesondere bei erforderlichen baulichen Maßnahmen und entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnissen, dabei zunächst als vorläufiger Stau („Probestau“) für bis zu drei Jahre realisiert werden; dies erfordert gleichwohl regelmäßig das Einverständnis der zuständigen Unteren Wasserbehörde.
Eine genaue Einschätzung des Potenzials findet nach Prüfung der Unterlagen und vor Ort durch unsere Partner*innen statt.
Ein Beispiel:
Ein tief entwässertes Moorgrünland kann weit über 20 Tonnen CO₂ pro Jahr und Hektar emittieren. Wird der mittlere Wasserstand nun auf 20 bis unter 10 Zentimeter unter Flur angehoben, kann dies eine Minderung von bis zu 14 Tonnen CO₂ bedeuten – oder sogar darüber hinaus. In diesem Beispiel würden also 910 Euro Förderung pro Hektar für 14 Tonnen CO₂-Ersparnis kalkuliert und vertraglich festgehalten.
Das heißt: Der Betrieb bekommt zunächst eine garantierte und nicht rückzuzahlende Teilförderung von 455 Euro pro Jahr und Hektar durch den NABU – das entspricht der Hälfte der prognostizierten 910 Euro pro Hektar und Jahr für 14 Tonnen CO₂-Ersparnis.
Die restliche Hälfte der Förderung wird nach drei Jahren ausgezahlt, wenn die prognostizierte CO₂-Ersparnis anhand einer veränderten Vegetation und der gehobenen Wasserstände bestätigt werden kann. Das heißt: Je höher der Wasserstand, desto weniger CO₂-Emissionen – und desto höher die NABU-Förderung Klima+!
Die CO2-Einsparung messbar machen – mit dem GEST-Verfahren
Werden die vereinbarten jährlichen Mittelwasserstände eingehalten, lassen sich daraus die eingesparten Treibhausgas-Emissionen bestimmen. Dabei können Emissionswerte in Relation zu sogenannten Wasserstufen gesetzt und mit dem Vorhandensein oder auch Fehlen von Pflanzenarten beschrieben werden.
Um die kalkulierte CO₂-Ersparnis auf den geförderten Flächen nach drei Jahren bestätigen zu können, ermitteln unsere regionalen Kooperationspartner*innen grundlegende Standorteigenschaften wie die Ausgangsvegetation vor der Wasserstandsanhebung und die Artenzusammensetzung nach drei Jahren.
Angewendet wird dabei das sogenannte GEST-Verfahren: Dieses Verfahren beruht auf zahlreichen empirischen Untersuchungen und ordnet unter anderem bestimmte Vegetationsformen sogenannten Treibhaus-Gas-Emissions-Standort-Typen (GEST) zu. Aus dieser Klassifizierung können die zu erwartenden CO₂-Emissionen aus Moorböden und dementsprechend auch der Erfolg der Maßnahmen bestimmt werden.
Hat sich nach drei Jahren eine günstige Vegetation eingestellt, die die prognostizierte CO₂-Einsparung bestätigt, oder kann der Erfolg durch Messungen dokumentiert werden, wird die Restsumme der Klimaförderung ausgezahlt.