Rote Listen sind Verzeichnisse der gefährdeten, verschollen und ausgestorbenen Tier- und Pflanzenarten, Artengesellschaften, Biotoptypen oder Landschaften. Sie beziehen sich immer auf einen bestimmten Bereich, beispielsweise ein Bundesland oder auf Gesamtdeutschland. Rote Listen sind wichtige Instrumente des Naturschutzes, da sie als Information für die Öffentlichkeit und Behörden dienen. In dem sie die Gefährdungssituation der Tier-, Pflanzen- und Pilzarten im Land beschreiben, sind sie eine bedeutende Entscheidungshilfe und sozusagen „Fieberthermometer“ des Naturschutzes.
Rote Listen werden in der Regel alle zehn Jahre unter Federführung des Bundesamtes für Naturschutz zusammen mit zahlreichen ehrenamtlichen Expert*innen erarbeitet. Auch viele Ehrenamtliche im NABU haben die Roten Listen durch ihre Fachexpertise und zahlreiche Daten unterstützt.
Vom Aussterben bedrohte Arten
Diese Arten stehen beispielhaft für die Kategorie 1 der Roten Liste: vom Aussterben bedroht. Sie sind laut Rote-Liste-Zentrum so schwer bedroht, dass sie in absehbarer Zeit aussterben, wenn die Gefährdungsursachen weiter bestehen. Die Ursachen müssen also sofort beseitigt beziehungsweise wirksame Schutz- und Hilfsmaßnahmen für die Restbestände der Art gesichert werden.
Vorläufer der heutigen Roten Liste gab es schon in den 1960er Jahren. Die erste Rote Liste der Brutvögel Deutschlands wurde 1971 von der Deutschen Sektion des Internationalen Rates für Vogelschutz – heute BirdLife International mit dem NABU als deutscher Partner – veröffentlicht, die erste gesamte „Rote Liste der gefährdeten Tiere und Pflanzen in der Bundesrepublik Deutschland“ 1977 von der damaligen BFANL, der Vorläuferorganisation des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Seit dem werden von diesen Expert*innen die Roten Listen erarbeitet und herausgegeben.
Kriechtiere sind besonders gefährdet
Trotz regional ermutigender Entwicklungen, etwa bei Mauereidechse und Äskulapnatter, sind die Kriechtiere die in Deutschland am stärksten gefährdete Wirbeltiergruppe. Von den 13 heimischen Arten sind über 60 Prozent bestandsgefährdet, darunter die Sumpfschildkröte und die Würfelnatter.
Dies hängt wesentlich mit der Lebensweise der Wärme liebenden Kriechtiere zusammen, denn günstige Ruhe- und Eiablage-Plätze in sonniger Lage sind für sie selten geworden. Deshalb sind Schutzgebiete, in denen es störungsfreie Zonen an Gewässern, auf Felsen oder an Trockenhängen gibt, für Eidechsen und Schlangen besonders wichtig.
Wie der Artenverlust gestoppt werden kann
Um den Artenverlust zu stoppen, müssen vor allem die Gefährdungsursachen stärker bekämpft werden wie zum Beispiel die Vernichtung wertvoller Lebensräume durch den Umbruch von Grünland zu Äckern. Ebenso notwendig sind eine verbesserte Betreuung und Pflege bestehender Schutzgebiete.
Denn trotz strengen gesetzlichen Schutzes werden Arten wie Feldhamster, Kampfläufer und Kiebitz verschwinden, wenn der Naturschutz nicht konsequent gestärkt wird. Menschen, die Land wirtschaftlich nutzen, müssen bei dieser Aufgabe eingebunden und unterstützt werden, insbesondere die Landwirtschaft muss sich zu ihrer besonderen Verantwortung für die in der Kulturlandschaft lebenden Pflanzen und Tiere bekennen.

















