Rechtliche Grundlagen

Naturschutz in Europa

Flüsse, Wälder, Meere: Europas Natur ist vielfältig und einzigartig. Wir setzen uns dafür ein, dass sie erhalten bleibt und EU-Naturschutzrecht umgesetzt wird.
Wachtelkönig
Ein Wachtelkönig, aufgenommen in einem Moor in Irland.© Foto: Christoph Kasulke

Die EU ist von großer Bedeutung für den Erhalt der Biodiversität in Deutschland. So bilden zum Beispiel die EU-Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien die rechtsverbindlichen Mindeststandards für den Natur- und Artenschutz bei uns und in den 26 anderen Mitgliedstaaten. Das Natura-2000-Netzwerk der EU ist weltweit einmalig. Für viele der Gebiete fehlen bislang allerdings wirksame Erhaltungsmaßnahmen.

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Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur soll bedrohte Ökosysteme wie Moore, Wälder und Auen wieder in einen guten Zustand bringen.

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Was besagt die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie?

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bildet zusammen mit der EU-Vogelschutzrichtlinie das Fundament für den Naturschutz in der Europäischen Union. Sie ist ein wichtiger Grundbaustein für den Flächen- und Artenschutz.

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Fischotter in einer Latzhose mit EU-Flagge (KI-generiert)

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Viele Umweltgesetze werden heutzutage in der EU gemacht. Wir sind auch in Brüssel präsent, um mit EU-Politiker*innen und anderen Umweltverbänden im Austausch zu bleiben.

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Eine starke Allianz

Der NABU setzt sich daher in Brüssel, Berlin und in den Bundesländern dafür ein, dass das EU-Naturschutzrecht besser umgesetzt und ausreichend finanziert wird. Gleichzeitig gilt es, die immer noch wenig naturfreundliche EU-Agrarpolitik und schädliche Brüsseler Subventionen zu reformieren. Mit unseren Partnerverbänden im Netzwerk von BirdLife International, aber auch anderen Dachverbänden wie dem Europäischen Umweltbüro EEB etc., bilden wir hierbei eine starke Allianz.

Eine echte Chance für Mensch und Natur bietet die EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO): Das „Nature Restoration Law“ wurde im August 2024 beschlossen. Es sieht vor, dass bis 2030 auf 20 Prozent der Land- und Meeresflächen in jedem Mitgliedsstaat Wiederherstellungsmaßnahmen begonnen werden.

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Ansprechperson

Raphael Weyland, Leiter des NABU-Büros in Brüssel
Raphael Weyland
Büroleiter Brüssel

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