Die EU ist von großer Bedeutung für den Erhalt der Biodiversität in Deutschland. So bilden zum Beispiel die EU-Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien die rechtsverbindlichen Mindeststandards für den Natur- und Artenschutz bei uns und in den 26 anderen Mitgliedstaaten. Das Natura-2000-Netzwerk der EU ist weltweit einmalig. Für viele der Gebiete fehlen bislang allerdings wirksame Erhaltungsmaßnahmen.
Eine starke Allianz
Der NABU setzt sich daher in Brüssel, Berlin und in den Bundesländern dafür ein, dass das EU-Naturschutzrecht besser umgesetzt und ausreichend finanziert wird. Gleichzeitig gilt es, die immer noch wenig naturfreundliche EU-Agrarpolitik und schädliche Brüsseler Subventionen zu reformieren. Mit unseren Partnerverbänden im Netzwerk von BirdLife International, aber auch anderen Dachverbänden wie dem Europäischen Umweltbüro EEB etc., bilden wir hierbei eine starke Allianz.
Eine echte Chance für Mensch und Natur bietet die EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO): Das „Nature Restoration Law“ wurde im August 2024 beschlossen. Es sieht vor, dass bis 2030 auf 20 Prozent der Land- und Meeresflächen in jedem Mitgliedsstaat Wiederherstellungsmaßnahmen begonnen werden.
Ansprechperson








