Arten- und Lebensraumschutz ohne Grenzen

Was besagt die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie?

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bildet zusammen mit der EU-Vogelschutzrichtlinie das Fundament für den Naturschutz in der Europäischen Union. Sie ist ein wichtiger Grundbaustein für den Flächen- und Artenschutz.
  • Artikel

Die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ist ein Grundpfeiler der europäischen Naturschutzgesetzgebung. Bis heute gilt sie als Meilenstein des Arten- und Flächenschutzes. Sie setzt einen EU-weit einheitlichen Rahmen für verbindliche Mindeststandards und verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, Maßnahmen gegen den Arten- und Lebensraumverlust zu ergreifen. 

Fundament für den Naturschutz in der Europäischen Union

Die FFH-Richtlinie bildet zusammen mit der EU-Vogelschutzrichtlinie das Fundament für den Naturschutz in der Europäischen Union. Die Zielsetzung der Richtlinie wird in Artikel 2 beschrieben: 

  1. Beitrag zur Sicherung der Lebensräume und Artenvielfalt,  
  2. Maßnahmen, um einen günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder wiederherzustellen und
  3. gleichzeitig den Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur Rechnung tragen.  

Das bedeutet: Jeder EU-Mitgliedsstaat muss auf nationaler Ebene dafür sorgen, dass sich der Zustand von Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräumen von europäischer Bedeutung verbessert beziehungsweise auf gutem Niveau erhalten bleibt. Das gelingt, indem beispielsweise Schutzgebiete ausgewiesen, Arten strenger geschützt, die Jagd reguliert und der Naturschutz bei Bauvorhaben und anderen Eingriffen in die Landschaft befolgt wird.

Welche Arten und Lebensräume geschützt werden, steht in den Anhängen der FFH-Richtlinie. Zum Beispiel sind der Luchs, der Schwertwal oder der Springfrosch über diese FFH-Anhänge geschützt. 

Welche Erfolge konnten durch die FFH-Richtlinie bisher erreicht werden?

Durch die FFH-Richtlinie wurden die Standards im Artenschutz europaweit maßgeblich angehoben. Das hat Arten wie dem Wolf, Fischotter, Kranich und Seeadler zu einem erfreulichen Comeback verholfen und diese vor dem Aussterben gerettet. Zusätzlich haben die illegale Jagd und die Zahl der bejagten Arten erheblich abgenommen.

Der Schutz von Gebieten und Arten hilft, den Nutzen der Natur für den Menschen sicherzustellen und zu verbessern. Er leistet in diesem Zusammenhang auch einen Beitrag zur Gesundheit und zum Wohlbefinden der Menschen. Im Jahr 2011 wurde der Nutzen des Natura-2000-Netzwerks auf insgesamt 200 bis 300 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.

Warum braucht es die FFH-Richtlinie weiterhin?

Die Nicht-Umsetzung der Richtlinien würde zu einem schrittweisen Verlust der Nutzen führen, die durch die geschützten Arten und Lebensräume entstehen. Bereits ein Prozent weniger Ökosystemleistungen, die Arten und Lebensräume erfüllen können, bedeutet ein Verlust von zwei bis drei Milliarden Euro pro Jahr. Eine Abschwächung der Richtlinien und Schutzmaßnahmen können wir uns also auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht leisten.

Schutzmaßnahmen werden von den Mitgliedsstaaten aber oftmals nicht ambitioniert umgesetzt, da sie teilweise hinter die Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur gestellt werden. Somit können sie erst nach Berufung auf EU-Gesetzgebungen eingeklagt und durchgesetzt werden. Unzählige Naturschätze in Deutschland und Europa stünden ohne diese Richtlinie oder ihrer Abschwächung auf dem Spiel. Das macht die FFH-Richtlinie für das Fortbestehen teils streng geschützter Arten, Lebensraumtypen und Gebiete unverzichtbar.

Hintergrund

Am 19. September 1979 wurde in Bern die sogenannte Berner Konvention zur Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen ( = Flora) und Tiere ( = Fauna) und ihrer natürlichen Lebensräume ( = Habitate) verabschiedet und trat 1982 in Kraft. Viele darin enthaltenen Bestimmungen wurden mit der Verabschiedung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992) im Jahr 1992 in EU-Recht übertragen. Die FFH-Richtlinie fußt neben der Berner Konvention auf dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity), das 1992 bei der Konferenz in Rio de Janeiro beschlossen wurde. 

Zum Download

Datei-Pfad aus Imperia:

Download-Beschreibung: NABU-Infopapier: FFH-Richtlinie im Detail (2024)
Download-Link: /imperia/md/content/nabude/europa/241105-nabu_ffh-richtlinie.​pdf

Datei-Pfad aus Imperia:

Download-Beschreibung: NABU-Broschüre „Fragen und Antworten zu den Naturschutzrichtlinien“
Download-Link: /imperia/md/content/nabude/europa/250527-nabu_eu-naturschutzrichtlinien-faq.​pdf