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Jetzt NABU-Mitglied werden!Flächensparen - was jede*r Bürger*in tun kann
So können wir auf Bebauungspläne Einfluss nehmen
In Deutschland gehen im Durchschnitt täglich über 55 Hektar Fläche „verloren“. Problematisch daran ist, dass freie Flächen und Böden endliche Güter sind, die nicht nachwachsen. Um nachhaltig zu handeln, müssen wir den Flächenverbrauch drastisch reduzieren. Dafür gibt es viele Ansatzpunkte. Einer davon ist es, Städte behutsam zu verdichten. Das bedeutet, Brachen und Grundstücke in der Stadt zu bebauen, die für die Bebauung ausgewiesen, dafür aber noch nicht genutzt wurden. Dafür können Flächen am Stadtrand, die oft wertvolle Böden haben, geschont werden und „grüne Wiesen“ bleiben. Als Grünflächen genutzte Grundstücke in der Stadt bleiben bei diesem Vorgehen geschützt und werden weiterentwickelt.
Als Bürger*in können Sie sich aktiv beim Flächensparen engagieren. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.
1. Nutzen Sie Ihre Rechte
Mit einem Flächennutzungsplan legt eine Stadt oder Kommune grundsätzlich fest, welche Flächen in Ihrem Gebiet wie genutzt werden sollen. Mit einem Bebauungsplan wird konkret geregelt, wie und für welchen Zweck ein Grundstück bebaut wird. Die Entscheidungen trifft das von Ihnen gewählte „Stadtparlament“. Bürger*innen müssen bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligt werden.
- Engagieren Sie sich, indem Sie bei den Kommunalwahlen die Kandidaten auf das Thema Flächenverbrauch und doppelte Innenentwicklung ansprechen und anschreiben. Vielleicht gibt es konkrete Pläne oder Vorhaben, zu denen Sie ein Statement einfordern können.
2. Mitwirken beim Bebauungsplan
Es gibt zwei Stufen bei der Erarbeitung eines Bebauungsplans: Bei der ersten Stufe kann die Form der Beteiligung von der jeweiligen Behörde frei gewählt werden. Positive Beispiele finden Sie weiter unten.
Die zweite Stufe ist festgelegt: Der Bebauungsplan muss einen Monat lang öffentlich ausgelegt werden.
Unabhängig von diesen formalen Vorgaben ist es im Interesse der Stadtplanung und auch deren Aufgabe, die unterschiedlichen Vorstellungen zusammenzubringen und abzuwägen. Dazu ist es nötig und hilfreich, dass Sie als Bürger*innen Ihre Meinung, Wünsche und Ideen einbringen. Ansprechpartner*innen sind – je nach Struktur Ihrer Stadt oder Kommune – das Stadtplanungsamt, das Bauamt, das Rathaus oder die Bürger*innensprechstunde.
- Informieren Sie sich, für welche Gebiete in Ihrer Stadt oder Kommune Bebauungspläne erstellt werden sollen. Ein solches Verfahren und auch die Form der Beteiligung werden auf der Internetseite einer Stadt – dort meist unter den Stichworten „Verwaltung“, „Rathaus“, „Stadtplanung“ oder „Stadtentwicklung“ – auf einem öffentlichen Aushang, im Amtsblatt, im E-Mail-Newsletter der Stadt oder auch in der lokalen Tageszeitung angekündigt.
- Äußern Sie auch ungefragt und unabhängig von den formalen Verfahren Ihre Meinung.
- Lassen Sie sich von Fachbegriffen und Fremdwörtern nicht abschrecken.
- Haben Sie auch sonst keine Angst, Fragen zu stellen.
- Machen Sie konkrete Vorschläge, was geändert werden kann.
- Vernetzen sie sich mit anderen Betroffenen, tauschen Sie sich aus.
- Gründen Sie eine Bürger*inneninitiative.
- Informieren Sie sich über die Alternativen. Gerade, wenn Sie gern „Ihr Grün“ behalten möchten, ist es wichtig zu bedenken, ob eine Innenverdichtung für das Gemeinwohl nicht besser ist, als am Stadtrand wertvolle Flächen zuzubauen.
Übrigens: Es ist rechtlich vorgeschrieben, dass Bebauungspläne „eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten“ sollen.
Sie sollen außerdem dazu beitragen, „eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen." (§ 1 Absatz 5 Baugesetzbuch)
Beispiele für Beteiligungsformate:
- Pankower Tor: Die Bürger*innen wurden auf der Website über die Planung eines neues Stadtgebiets informiert, auch, wie sie sich einbringen können.
- Berlin-Pankow: Bei der Planung dieses Projekts gab es mehrere Informationsveranstaltungen und Themenabende, bei denen es um einen Austausch ging. Auch das Logo wurde gemeinsam abgestimmt.
- Hamburg: Die Stadt Hamburg hat eine Internetseite zu Planungsprozessen eingerichtet, auf der man sich umfassend und gut strukturiert informieren kann, auch über Möglichkeiten zur Beteiligung.
Gerne können Sie uns weitere innovative Beteiligungsverfahren nennen, die wir dann in unsere Liste mit aufnehmen. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an Julia.Balz@NABU.de.
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