Zur EU-Naturschutzfinanzierung

Investition in die Zukunft

Eine intakte Natur ist unsere Versicherung für die Zukunft. Die rechtlichen Instrumente für den grenzübergreifenden Schutz der Arten und Lebensräume existieren bereits, entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung ist jedoch die Verfügbarkeit finanzieller Mittel.
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Eine intakte Natur ist unsere Versicherung für die Zukunft. Sie liefert uns Menschen eine Vielfalt von Gütern und stellt wichtige Ökosystemleistungen bereit. Funktionierende Ökosysteme versorgen uns mit gesunder Nahrung, sauberer Luft, fruchtbaren Böden, wertvollen Rohstoffen und sauberem Trinkwasser. Die rechtlichen Instrumente für den grenzübergreifenden Schutz der Arten und Lebensräume existieren bereits – die Fauna-Flora-Habitat- und die EU-Vogelschutzrichtlinie. Die erfolgreiche Umsetzung der beiden EU-Naturschutzrichtlinien ist jedoch entscheidend von der Verfügbarkeit finanzieller Mitteln abhängig.

Sie sind die wichtigsten rechtlichen Instrumente in der Europäischen Union, um Arten und Lebensräume grenzübergreifend zu schützen und den Rückgang der biologischen Vielfalt in Europa aufzuhalten. Über die beiden EU-Naturschutzrichtlinien ist auch Deutschland unter anderem verpflichtet, das Natura-2000-Netz aufzubauen und zu erhalten sowie Artenschutzmaßnahmen durchzuführen.

Naturschutz ist eine gute und unverzichtbare Investition – doch sie ist nicht zum Nulltarif zu haben. Der von der EU-Kommission 2016 abgeschlossene „Fitness Check“ der beiden Naturschutzrichtlinien kam zu dem Ergebnis, dass die gegenwärtige Finanzierungslücke so groß ist, dass es ohne eine erhebliche Aufstockung nicht gelingen wird, die Ziele der Richtlinien zu erreichen.

NABU-Forderungen zur Naturschutzfinanzierung nach 2020

Zur ausreichenden Finanzierung des Naturschutzes in Europa fordert der NABU im die Einrichtung eines eigenständigen EU-Naturschutzfonds in Höhe von mindestens 15 Milliarden Euro pro Jahr. Mit diesem sollen die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur gezielten Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien und weiterer Biodiversitätsmaßnahmen mit durchschnittlich 75 Prozent kofinanziert werden. Der Naturschutzfonds sollte Teil einer grundlegend reformierten Agrarpolitik sein und insbesondere Landwirtinnen und -wirten, Waldbesitzerinnen und -besitzern und anderen Landnutzerinnen und -nutzern attraktive einkommenswirksame Anreize für Naturschutzmaßnahmen bieten.

Für prioritäre Naturschutzprojekte muss zudem der entsprechende Teilbereich des LIFE-Programms der EU-Kommission auf eine Milliarde Euro jährlich aufgestockt werden. Für den grenzüberschreitenden Verbund und die Wiederherstellung wichtiger Ökosysteme sind zusätzlich eine Milliarde Euro jährlich für Projekte der Transeuropäischen Grünen Infrastruktur (TEN-G) bereit zu stellen.