Der NABU erkennt eine naturverträgliche Jagd ausdrücklich als legitime Form der Landnutzung an. Mit dem Grundsatzbeschluss zur „Ausrichtung der Jagd in Deutschland“ fordert der NABU, dass die Jagd nachhaltig sein muss und ethischen Prinzipien nicht widersprechen darf. So darf die Jagd Populationen in ihrem Bestand nicht gefährden, sie soll möglichst störungsarm organisiert werden, erlegte Tiere müssen sinnvoll genutzt und Arten sollen nicht aktiv rein zum Zweck der Jagd gefördert werden.
Weniger Arten jagen
Wird die Jagd nicht als Freizeitbeschäftigung, sondern konsequent als Form des Managments in der Kulturlandschaft betrachtet, ergeben sich daraus stark veränderte Prämissen. Unter anderem deshalb setzt sich der NABU für eine – gegenüber dem jetzigen Zustand – deutlich verkürzte Liste der jagdbaren Arten ein. Darin enthalten sein sollten etwa Reh, Rothirsch, Wildschwein und Stockente.
Wo jagdbare Arten regional gefährdet sind oder gar auf der Roten Liste stehen, sollte eine ganzjährige Schonzeit gelten. Länderspezifische Reglungen sollen für eine eingeschränkte Jagd im Sinne eines Wildmanagements zur Vermeidung größerer Wildschäden etwa auf Graugans, Nilgans und Kanadagans möglich sein. Auf Fütterung von Wildtieren muss grundsätzlich verzichtet werden.
Jagd in Naturschutzgebieten
Die Jagd in Naturschutzgebieten muss sich den Naturschutzzielen unterordnen und soll etwa in Natura-2000-Gebieten an den entsprechenden Managementzielen ausrichten. Zum Schutz besonders gefährdeter Arten, wie Wiesenbrütern, kann es manchmal auch erforderlich sein, die Jagd beziehungsweise ein Wildmanagement mit jagdlichen Methoden lokal begrenzt oder in bestimmten Zeiträumen zu intensivieren.
In Großschutzgebieten und Wildnisgebieten dagegen tritt der Landnutzungsgedanke stärker in den Hintergrund. Hier sollten ökologische Prozesse und Räuber-Beute-Beziehungen in Teilgebieten weitegehend ungestört ablaufen können und Kernzonen als Wildruhezone, also ohne Jagd, ausgewiesen werden.
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