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NABU unterstützt Dialog zwischen Naturschutz und Fischerei
Gesunde Meeresökosysteme sind überlebenswichtig, sichern unser aller Wohlstand und bilden die Grundlage für eine zukunftssichere Fischerei. Das hat auch die EU-Kommission erkannt und im Februar 2023 den Aktionsplan „Schutz und Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei“ veröffentlicht. Darin fordert sie unter anderem:
- Reduzierung von ungewolltem Beifang, sowohl von Fischen als auch tauchenden Seevögeln, Meeressäugetieren und Schildkröten, durch:
- selektivere Fanggeräte
- räumlichen und zeitlichen Ausschluss von Fischerei in Gebieten mit sensiblen Arten
- Einrichtung neuer Schutzgebiete, in denen Fische laichen und aufwachsen können
- Schutz des Meeresbodens vor den Auswirkungen der Fischerei
- Verbesserung des EU-Fischereimanagements: Verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Erarbeitung von Regularien in Gebieten mit gemeinsamem fischereilichem Interesse
- Stärkere Überwachung der Umsetzung von fischereirechtlichen Maßnahmen
- Stärkung von Forschung und Innovationen, zum Beispiel zur Verringerung der Umweltauswirkungen von Fischerei
- Förderung der Fischer*innen bei ihrer Umstellung zu einer umweltverträglichen Fischerei
Die Umsetzung des Aktionsplanes wäre somit ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Fischbestände und der Meere. Der Aktionsplan basiert auf bereits bestehenden EU-Naturschutzgesetzen wie der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Weiterhin ist die ökologisch nachhaltige Ausrichtung der Fischerei Teil des gemeinsamen Europäischen Green Deal. Damit ist der Plan weniger ein Vorschlag, als vielmehr eine konkrete Aufforderung an die EU-Mitgliedstaaten endlich ihren Pflichten nachzukommen.
Warum ist der Aktionsplan fast gescheitert?
Dennoch erfuhr der EU-Aktionsplan bei den deutschen Krabbenfischer*innen starke Ablehnung. Sie protestierten vor allem gegen die Forderung nach dem Ausschluss der grundberührenden Fischerei in (Natura-2000-)Meeresschutzgebieten bis 2030. Und das so erfolgreich, dass Deutschland, wie viele andere Mitgliedstaaten, den Aktionsplan zunächst ablehnte.
Grundschleppnetzfischerei
Bei der aktiven mobilen grundberührenden Fischerei werden große Netze über den Meeresboden gezogen, die je nach Typ und Schwere unterschiedlich tief in den Meeresboden eindringen und ihn schädigen. So zerstören sie unter anderem seine wichtige, klimaschützende Funktion als natürlicher Kohlenstoffspeicher. Zudem geht mit der Grundschleppnetzfischerei ein hoher Anteil an ungewolltem Beifang einher.
Mit dieser Fangmethode lassen sich schnell viele Fische oder im Falle des schleswig-holsteinischen Nationalparks Wattenmeer Krabben fangen. Das bringt den Fischer*innen Geld – doch die Kosten für die Meere, ihre Bewohner und am Ende auch für uns sind ungleich höher.
Um ein Haar wäre damit der Aktionsplan, samt seiner umfassenden, weit über die Auswirkungen der Fischerei reichenden Meeres-, Natur und Klimaschutzmaßnahmen, durch den Aufschrei der Fischereilobby vom Tisch gefegt worden.
Doch die EU-Kommission berief eine „Joint Special Group“ ein, um Ängsten und Ablehnung entgegenzusteuern. In dieser sollten auf nationaler und europäischer Ebene die Umwelt- und Fischerei-Ressorts gemeinsam Pläne für eine ökologisch nachhaltige fischereiliche Nutzung der Meere erarbeiten. Diese sogenannten „RoadMaps“ sollten bis März 2024 von den Mitgliedstaaten eingereicht werden, bisher haben dies allerdings nur wenige getan, darunter Deutschland. Die Veröffentlichung der RoadMap steht hingegen noch aus.
Wo steht Deutschland?
Begrüßenswerterweise begann der Austausch zwischen den Ressorts und Interessenvertreter*innen von Umwelt und Fischerei in Deutschland bereits vor der Erarbeitung der RoadMap. 2022 und 2023 wurde im Rahmen der Leitbildkommission zur Zukunft der deutschen Ostseefischerei in zähen Verhandlungen, an denen auch der NABU beteiligt war, ein gemeinsames Leitbild und erste Maßnahmen zur ökologischen und zukunftssicheren Ausrichtung der Ostseefischerei erarbeitet. Diese Ergebnisse sollen als Basis für die Verhandlungen in der Zukunftskommission Fischerei dienen, die seit 2024 konkrete Maßnahmen für eine ökologisch nachhaltige, wirtschaftlich resiliente und damit zukunftsfeste deutsche Meeresfischerei für Nord- und Ostsee entwickeln und empfehlen soll.
Aber auch in den aktuellen Verhandlungen zeigt sich immer wieder ein geringes Bewusstsein dafür, dass der Erhalt bzw. die Wiederherstellung und Stärkung der Meeresökosysteme die Basis für eine gesunde Fischerei sind. Und für die dafür notwendigen fischereilichen Regulierungen – vor allem in Meeresschutzgebieten – fehlt immer noch die Akzeptanz. Um dies zu ändern, setzt sich der NABU auch weiterhin in Konsultationsprozessen wie der Zukunfts- und Leitbildkommission für den Meeresnaturschutz ein.
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