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Fischerei in der Nord- und Ostsee



Fischfang wird sortiert - Foto: Jan van de Vel/European Community
Fische sind wie alle Meeresorganismen ein natürliches und gemeinsames Gut der Menschen. Doch dieses sogenannte Allmende-Prinzip ist durch das heutige Fischereisystem verloren gegangen. Sinkende Fischbestände führen zu immer weiter steigendem Fischereiaufwand, und dieser wiederum zu dramatischen Schäden der Meeresumwelt. Um diesem Dilemma zu entfliehen, verabschiedete die Europäische Union schon 1983 die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP).
Gemeinsame Fischereipolitik der EU
Alle EU-Staaten arbeiten im Rahmen der GFP am Erhalt und der nachhaltigen Nutzung lebender Meeresschätze und der Meeresumwelt sowie an der Gewährleistung der Rentabilität der EU-Flotten. Die GFP regelt unter anderem Fischfangquoten, verteilt auf Mitgliedsstaaten und Fangfahrzeuge. Trotz großer Hoffnung schaffte es auch die GFP-Reform 2013 nicht, die europäischen Fischereien nachhaltig und zukunftsfähig auszurichten. Die großen, unübersichtlichen Fischereisektoren und die mangelnde Überwachung lassen noch immer zu viele Schlupflöcher. So machen illegal gefischte, nicht erfasste Fischereiprodukte etwa 16 Prozent an der in die EU importierten Fischereigesamtmenge aus.
Maßnahmen der GFP
Im Jahr 2013 schärfte die Reform der GFP die gemeinsamen fischereipolitischen Ziele der EU nach. Neben Höchstfangmengen und der Beschränkung der Fangtage und des Fischereiaufwandes enthält die GFP weitere wichtige Bestimmungen. Dazu gehören die Festlegung der Mindestmaschenweite von Netzen, Mindestanlandegrößen, Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an der Meeresumwelt sowie ein Rückwurfverbot.
Besonders letzteres soll den verschwenderischen Umgang mit marinen Ressourcen eindämmen. Die Fischereien sind seit 2019 dazu verpflichtet, auch zu kleine Tiere der Zielart sowie Beifänge anderer kommerziell genutzter Arten anzulanden und in die Fangquote einzurechnen. Denn die Rückwürfe zurück ins Meer überleben nur die wenigsten Individuen. Durch diese Regelung sollen Umstieg und Umrüstung auf beifangvermeidende und selektive Fischereitechniken und alternative Fangmethoden attraktiver gemacht werden.
Patient Dorsch
Über einen Zeitraum von über 25 Jahren sind die wichtigsten kommerziellen Arten Sprotte, Hering und Dorsch in der Ostsee immer weiter zurückgegangen. Besonders schlimm steht es um den Dorsch. Die jahrelange Überfischung und die Folgen der Meereserwärmung führten dazu, dass die Fangmengen im Jahr 2013 mit 31.355 Tonnen weniger als einem Zehntel der Anlandungen des Jahres 1981 (391.952 Tonnen) entsprachen.
2019 beschloss die EU-Kommission ein erstes Fangverbot. Seit 2021 ist die gezielte Fischerei auf den östlichen und seit 2022 auch auf den westlichen Dorsch nicht mehr erlaubt und wird dies noch für viele Jahre bleiben. Die im Jahr 2022 festgesetzten EU-Fangquoten (östlicher Dorsch: 595 Tonnen; westlicher Dorsch 489 Tonnen) dürfen nur als Beifang angelandet werden. Vielleicht noch immer zu viel für die dringend notwendige Bestandserholung.
Fangmengen von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee - Quelle
Patient Hering
Der Hering ist nicht nur als Speisefisch für den Menschen relevant, sondern auch für den östlichen Dorsch, vor allem in Gebieten mit Sauerstoffarmut. Damit ist der Zustand der Herings-Bestände noch kritischer. Neben der Entnahme durch den Menschen hat auch die Klimakrise und die damit einhergehende Erwärmung der Meere verheerende Auswirkungen auf die Bestandsentwicklung des Herings, vor allem in der westlichen Ostsee. Durch die erhöhte Wassertemperatur schlüpfen die Larven früher. Zu diesem Zeitpunkt ist jedoch noch nicht genug Zooplankton vorhanden, die Nahrung der Larven. Die Folge: die Larven verhungern und die Zahl der erwachsenen, fortpflanzungsfähigen Heringe sinkt von Jahr zu Jahr.
Daher wurde auch bei den Fangquoten für den westlichen Hering nachgebessert und die Quote um weitere 50 Prozent gesenkt. Allerdings liegt die EU-Gesamtfangmenge 2022 damit noch immer bei 788 Tonnen. Während Hering beim Einsatz von aktiven Fischereimethoden (Schleppnetzen, Ringwaden oder Zuziehnetzen) nur als Beifang angelandet werden darf, gibt es für die passive Fischerei (Stellnetz, Fischfallen, Reusen) eine Ausnahmeregelung, bei der Fischereifahrzeuge unter 12 Meter Länge durchaus gezielt auf Hering fischen dürfen. Trotz der Bemühungen auf EU-Ebene leiden die Herings-Bestände nach wie vor – ein weitreichendes Fangverbot wäre möglicherweise zielführender.
Hering: Frühjahrslaicher in der westlichen Ostsee - Quelle
Fischerei in Schutzgebieten
Eine Studie aus dem Jahre 2018 zeigte zum einen, dass in Europa 59 Prozent der geschützten Meeresfläche durch grundberührende Fischerei bewirtschaftet werden und zum anderen, dass der Fischereiaufwand innerhalb der geschützten Areale wesentlich höher ist als außerhalb. Auch in den sechs deutschen Meeresnaturschutzgebieten in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) war die Fischerei lange Zeit fast unbeschränkt möglich. Erst jetzt verhandelt Deutschland mit der EU und den Nachbarstaaten um erste Einschränkungen.
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