Was ist ein Schottergarten?
Mit einem Garten hat ein Schottergarten eigentlich wenig zu tun. Der Begriff hat sich für Gärten eingebürgert, die großflächig mit Kies, Schotter und Felsen bedeckt und nur wenig oder gar nicht bepflanzt sind. Man könnte also eher Schotterwüste dazu sagen.
Die Steine werden entweder direkt auf den Boden oder auf eine Trennschicht aus Folie oder Vlies gebracht. Steine dominieren das Gesamtbild. Pflanzen sind dagegen eher Beiwerk, zum Beispiel als Gehölz, das in Form geschnitten wird, oder als einzelnes Gras oder Kübelpflanze.
Schottergärten gelten als modern, ordentlich und wenig pflegeintensiv. Daher werden sie häufig in Vorgärten oder öffentlich einsehbaren Flächen angelegt. Ohne Pflege bleiben aber leider auch Schottergärten keineswegs so ordentlich wie gewünscht. Und auch für die Biodiversität und das Lokalklima haben Schottergärten große Nachteile.
Nachteile auf einen Blick:
- Hohe Kosten für Anlage und Pflege
- Kein Lebensraum und keine Nahrung für Insekten, Vögel und andere Gartentiere
- Regelmäßiger Reinigungsaufwand
- Einsatz von Laubbläsern und Hochdruckreinigern nötig
- Starkes Aufheizen im Sommer
- Höhere Staubbelastung
- Verstärkung von Lärm
- Bodenverdichtung und damit Verlust des Bodenlebens
- Schlechtes Versickern von Regenwasser
- Optisch monoton

Hoher Aufwand statt Pflegeleichtigkeit
Schon die Anlage eines Schottergartens ist oft kostenintensiver als gedacht. Der Kies alleine kann schon mehrere hundert Euro pro Tonne kosten.
Mit der Zeit setzen sich Laub, Moos und andere Ablagerungen zwischen den Steinen fest. Um dem zu entgehen, müssen sie von Blättern befreit und regelmäßig mit dem Laubbläser oder Hochdruckreiniger gereinigt werden. Die Geräte sind laut, verbrauchen viel Energie und schaden obendrein Kleinstlebewesen.
Nach einigen Jahren muss die ganze Fläche abgetragen, der Kies gewaschen, das Vlies unter dem Kies entfernt und erneuert und der saubere Kies wieder aufgelegt werden. Das verursacht zusätzlich Kosten und Aufwand.
Hitze, Staub und Lärm nehmen zu
Im Sommer heizen sich die Steine stark auf. Die sehr hohen Temperaturen grillen die spärliche Bepflanzung, die nicht an diese Wüstenbedingungen angepasst ist, und sorgen so dafür, dass die Pflanzen vertrocknen, egal, wie viel man sie gießt.
Die Luft wird nicht durch Pflanzen abgekühlt, sondern auch in der Nacht durch die Steine erwärmt. Durch die fehlenden Blätter der Pflanzen können feine Staubpartikel nicht mehr aus der Luft gefiltert werden, Staub und Stickstoffdioxid reichern sich an. Auch der Lärm der Autos wird durch den Schotter verstärkt.
Kaum Nutzen für Tiere
Viele Schottergärten sind nur spärlich oder gar nicht bepflanzt. Die Optik der Pflanzen steht dabei im Vordergrund. Doch Bambus, Rhododendren oder einzelne Töpfe mit Buxbaum bieten Insekten und Vögeln wenig bis keine Nahrung. Kleinsäuger finden hier keinen Unterschlupf. Auch Reptilien, die Wärme eigentlich lieben, fühlen sich auf diesen monotonen Flächen nicht wohl.
In manchen Fällen werden zur Bekämpfung ungebetener Pflänzchen sogar Pestizide eingesetzt. Diese Gifte töten endgültig alles Leben auf der Fläche und im Boden.
Schäden für Boden und Wasserhaushalt
Eine Kiesfläche vor dem Haus bewirkt also lediglich, dass es heiß, stickig, staubig, laut, anstrengend und teuer wird und keine Tiere mehr den Garten besuchen. Und regnet es einmal stark, wie es in Zukunft häufiger vorkommen kann, steht das Wasser im Schotterbeet, weil der Regen durch den verdichteten Boden nicht abfließen kann. Schließlich nimmt ein Boden je nach Art bis zu 200 Liter Niederschlag pro Kubikmeter auf. Dieses Wasser landet nun in Kellern, der übervollen Kanalisation und am Ende vollkommen verdreckt in Flüssen und Bächen, statt gefiltert im Grundwasser.
Schottergärten werden von manchen Kommunen als teil- beziehungsweise vollversiegelt eingestuft. Je nach Abdichtung nach unten können Gebühren für das abfließende Regenwasser anfallen.
Versiegelung führt dazu, dass auch der Boden darunter leidet, denn unter den stark verdichteten Oberflächen lebt nichts mehr. Auch die Bodenfruchtbarkeit geht verloren. Diese Tatsache ist beunruhigend, verlieren wir doch deutschlandweit täglich sehr wertvollen Boden, der uns in einer Zukunft mit Ressourcenmangel und Klimawandel fehlen wird.
Optisch monoton
Ästhetisch wirken Schotterflächen monoton und zeigen wenig jahreszeitliche Aspekte oder Veränderung. Kleine Entdeckungen, leckere Früchte oder wohltuende Düfte fehlen vollkommen und so bieten die Flächen Spaziergängern und Kindern wenig Anlass zur Freude.
Schottergarten, Kiesgarten und Steingarten: Was ist der Unterschied?
Die Diskussion über die negativen Folgen von Schottergärten hat viele aufgerüttelt. Doch es herrscht auch Unsicherheit: Was ist eigentlich ein Schottergarten, und was unterscheidet ihn von einem artenreichen Stein- oder Kiesgarten? Müssen wir Steine aus unseren Gärten verbannen?
Steine im Garten sind nicht generell schlecht, sondern sogar ein wichtiges Gestaltungsmittel, etwa als Trockenmauer oder Wegebelag. In der Natur bildet Gestein den untersten der sogenannten Bodenhorizonte. Darüber liegen meist ein oder mehrere weitere Schichten aus mineralischem oder organischem Material. In manchen Landschaften, wie im fränkischen oder schwäbischen Jura, sind diese Bodenauflagen nur sehr dünn. Auf anderen, wie auf alpinen Geröllhalden oder in Steinbrüchen, sind sie gar nicht vorhanden. Doch sogar an solch heißen, trockenen und nährstoffarmen Standorten können sehr spezialisierte Pflanzen wachsen. Auch in Gärten lassen sich trockene, nährstoff- und humusarme Standorte nachbilden, die in der Regel wenig Pflege benötigen. Natürliche Trockenstandorte sind zum Beispiel Magerrasen oder Felsheiden.
Schottergarten im Baurecht – was ist erlaubt?
Das Baurecht ist in Deutschland föderal geregelt, jedes Bundesland hat seine eigene Baugesetzgebung. Damit die einzelnen Landesbauordnungen jedoch nicht komplett unterschiedlich ausgestaltet werden, erstellt der Bund in Form der Musterbauordnung (MBO) einen Rahmen, an dem sich die Länder im Regelfall orientieren. In den Landesbauordnungen der Länder wird unter anderem geregelt, wie „nicht bebaute Flächen bebauter Grundstücke“ zu gestalten sind. Sie bilden damit die Vorgabe für die kommunale Bauleitplanung, also die Umsetzung vor Ort. Kommunen erstellen auf dieser Grundlage behördenverbindliche Flächennutzungspläne und allgemeinverbindliche Satzungen und Bebauungspläne (B-Pläne). Sie sind für alle Bürger*innen verbindlich. Bebauungspläne können auch Festsetzungen für die Begrünung enthalten.
Aktuell legen alle 16 Landesbauordnungen fest, dass nicht überbaute Flächen 1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen sind. Aus Naturschutzsicht eine sinnvolle Regelung, da etwa ein neues Wohngebiet einen erheblichen Eingriff in die Natur darstellt. Unversiegelte Gartenflächen können dazu dienen, die negativen Auswirkungen zumindest zum Teil zu kompensieren.
Ausnahmen von der Verpflichtung können für andere zulässige Nutzungen gelten, zum Beispiel Pflasterungen oder PKW-Stellplätze − in einem „vertretbaren Rahmen“. Auch der Bebauungsplan für das Grundstück kann andere Festlegungen treffen. Schottergärten zählen allerdings nicht zu den Ausnahmen.
Die Untere Bauaufsichtsbehörden in den Kommunen überprüfen, ob ein Schottergarten gegen die Vorschriften im Baurecht verstößt. Weil diese Kontrolle vielerorts nur unzureichend erfolgt, sieht es in vielen Vorgärten weiterhin grau aus.
Sind Schottergärten gesetzlich verboten?
Grundsätzlich laufen Schottergärten, insbesondere mit Vliesunterlage, den Bestimmungen des Baurechts zuwider. Denn in allen Länderbauordnungen steht, dass nicht überbaute Flächen von bebauten Grundstücken wasserdurchlässig zu gestalten und zu begrünen beziehungsweise zu bepflanzen sind. Schottergärten sind somit schon jetzt nicht erlaubt – auch unabhängig von einem expliziten Verbot.
Dennoch scheint vielerorts Unklarheit darüber zu herrschen, was erlaubt ist oder nicht erlaubt. Das Land Baden-Württemberg verankerte daher zusätzlich 2020 ein Verbot von Schottergärten im Landesnaturschutzgesetz und bestätigte damit die geltende Regelung in der Landesbauordnung. Bundesländer wie Bayern oder Sachsen-Anhalt haben ihre Landesbauordnungen nachgeschärft. Auch in Niedersachsen sind Schottergärten verboten. Das Oberverwaltungsgericht urteilte im Januar 2023, dass sie nicht als Grünflächen anzusehen seien und damit der Niedersächsischen Bauordnung widersprechen. Kommunen können damit ihren Rückbau anordnen.
Immer mehr Gemeinden haben Schottergärten bereits explizit verboten, etwa in neu aufgestellten Bebauungsplänen oder in Freiflächengestaltungssatzungen. Dazu gehören Erlangen, Paderborn, Herford, Fulda, Bremen oder Kaiserslautern. Festsetzungen in neuen B-Plänen und kommunale Satzungen, die Schottergärten explizit untersagen, sind im Grunde genommen jedoch nur als Klarstellung des bestehenden Verbotes aus den Landesbauordnungen zu verstehen.
Die Kontrolle der Bauvorschriften liegt bei den Kommunen. Sie können auch ohne explizites Verbot im B-Plan oder einer Satzung auf die Beseitigung von bestehenden Schottergärten bestehen. Bestehende, rechtswidrige Versiegelungen müssen auf Anordnung wasserdurchlässig gestaltet und begrünt beziehungsweise bepflanzt werden bzw. den Vorgaben zur baulichen Dichte entsprechen.
Stand: Februar 2023
Was können Kommunen gegen Schottergärten tun?
Informieren:
Vielen Bürger*innen ist nicht bewusst, dass sie mit einem Schottergarten gegen geltende Bauvorschriften verstoßen. Kommunen können über den Schaden von Schottergärten aufklären und gleichzeitig Anreize und Beratungsangebote schaffen, die es erleichtern, Schottergärten zurückzubauen und stattdessen natur- und klimafreundliche Gärten anzulegen.
Verbote und Gebühren:
Kommunen können Schottergärten explizit über Bebauungspläne und Satzungen verbieten und verbindliche Vorschriften für die Begrünung festlegen, beispielsweise den Anteil an heimischen Pflanzenarten. Um den Grünanteil im Siedlungsbereich zu erhöhen, können Gemeindesatzungen um Pflichten zur Gebäudebegrünung von Flachdächern und fensterlosen Fassaden erweitert werden. Auch die stärkere Belastung der Kanalisation durch Schottergärten, etwa bei Starkregen, könnten Kommunen durch höhere Abwassergebühren in Rechnung stellen.
Vorbild sein:
Kommunen können ihre Vorbildfunktion wahrnehmen und öffentliche Flächen versickerungsoffen, naturnah und insektenfreundlich gestalten.
Fördern:
Förderprogramme, Wettbewerbe und andere Anreize zur Umgestaltung von Schottergärten tragen ebenfalls dazu bei, die Aufmerksamkeit für das Thema zu erhöhen und Menschen zum Rückbau ihrer Schottergärten und zur Erhöhung der Artenvielfalt im eigenen Garten anzuregen.
"Schottergarten? Nein danke! Argumente & Alternativen"
NABU-Kurs
In diesem Kurs erfährst du, warum Schottergärten und versiegelte Flächen schlecht für die Biodiversität und unser Klima sind. Du lernst die wichtigsten Argumente gegen Schottergärten kennen und kannst somit in Gesprächen überzeugen. Der Kurs vermittelt zudem rechtliche Grundlagen und zeigt Alternativen auf: Wie kann eine Schotterfläche zurückgebaut oder umgestaltet werden? Welche Pflanzen und Gestaltungselemente sind nützlich? Wie kannst du deinen Garten generell pflegeleichter gestalten?




