Zweiter Strang des Havel-Gesamtprojekts

Flankierende Maßnahmen

Die sogenannten Flankierenden Maßnahmen bilden neben dem Naturschutzgroßprojekt den zweiten Strang des Havel-Gesamtprojekts.
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An der Unteren Havel werden ambitionierte Ziele verfolgt, entsprechend groß sind die Projektdimensionen. Im Hauptstrang des Projekts, dem Naturschutzgroßprojekt, können nicht alle benötigten Maßnahmen finanziert werden. Daher wurde der zweite Projektstrang, bekannt als "Flankierende Maßnahmen", ins Leben gerufen. Sie vervollständigen die Mission der Renaturierung.

Finanziert werden die Flankierenden Maßnahmen aus NABU-Eigenmitteln und Spenden sowie Förderprogrammen wie dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), dem Auensofortförderprogramm des Landes Sachsen-Anhalt und dem Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“.

2014 startete die erste Flankierende Maßnahme: der Altarmanschluss Havelberg. Seitdem konnten zahlreiche Vorhaben erfolgreich abgeschlossen werden. Der Erfolg ist bereits sichtbar. Zahlreiche Tiere und Pflanzen siedeln sich wieder an. Das ehemals trübe Havel-Wasser ist wieder glasklar und die gepflanzten Stecklinge wachsen langsam zu Auenwäldern heran.

Gemeinsam lassen wir es wachsen

Ihre Hilfe bewirkt Großes. So wächst auf der Mögeliner Insel nun ein rund 6 ha großer Auenwald heran. Vielen Dank an alle, die diese rein aus Spenden finanzierte Maßnahme möglich gemacht haben!

Bereits umgesetzte und in Planung befindliche Flankierende Maßnahmen

  • Anschluss von 10 Altarmen
  • Pflanzung von 36,6 ha Auenwald
  • Revitalisierung von 4 Nebengerinnen
  • Umgestaltung von Deckwerken und Absenken von Verwallungen auf 2050 m
  • Umgestaltung von 20 Buhnen und Leitwerken zu Flussinseln
  • Voruntersuchung zur Optimierung der Nutzung und Anschluss eines Polders
  • Revitalisierung des Mündungsbereichs des Nebenflusses Dosse
  • Revitalisierung der Havelaue auf einer Fläche von etwa 87 ha

Interessiert an den Details einer bestimmten Flankierenden Maßnahme? Hier entlang zu den Berichten.

(Stand 18.01.2024)