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Einsatz von giftigen Stoffen vermeiden



Ein Grund für die Einschränkung des Lebensraums der Fledermäuse ist auch eine nicht sachgemäße Modernisierung von Gebäuden. Dabei kann eine durchdachte Gebäudesanierung für Mensch und Tier gleichermaßen von Vorteil sein. Bei einer artenschutzgerechten Haussanierung müssen einige Details beachtet werden, denn Schlaf- und Nistquartiere bzw. Wochenstuben sind nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz geschützt und dürfen nicht zerstört werden. Daher sollte im Zweifelsfall, ob Fledermäuse zur „Untermiete“ wohnen, ein Gutachter hinzugezogen werden.
„Um Tieren auch weiterhin Wohn- und Lebensraum an Gebäuden zu bieten, müssen Klima- und Artenschutz an Gebäuden Hand in Hand gehen“, erklärt NABU-Energieeffizienzexperte Ulf Sieberg. „Eine fledermausfreundliche Modernisierung des Hauses steht damit nicht im Widerspruch zur energetischen Sanierung“, so Sieberg. Kot- oder Urinspuren an den Außenwänden deuten auf einen Fledermausbestand hin. In Rolllädenkästen, hinter Spalten in der Gebäudefassade oder im Kniestock und Dach zwischen Ziegeln können sie sich einnisten und werden erst bei laufender Sanierung entdeckt – oder bleiben gar unbemerkt.
Bei einer artenschutzgerechten Haussanierung müssen einige Details beachtet werden, denn Schlaf- und Nistquartiere bzw. Wochenstuben sind nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz geschützt und dürfen nicht zerstört werden. Daher sollte im Zweifelsfall, ob Fledermäuse zur „Untermiete“ wohnen, ein Gutachter hinzugezogen werden.
Einsatz von giftigen Stoffen vermeiden
Artgerechte Fledermausbehausungen wie Fassadenflachkästen und -quartiere aus wärmeisolierenden Holzbeton sowie Fledermaustafeln und -steine sollten immer in der Abwesenheit der Tiere angebracht werden. Letztere sind speziell für den Einbau in Fassaden entwickelt worden. Sie sind wartungsfrei und lassen sich problemlos in Putz- und Ziegelwände integrieren, ohne Wärmebrücken oder Tauwasserprobleme im Wandaufbau zu verursachen.

Abendsegler im Winterquartier - Foto: Ricky Stankewitz
Um den freien Anflug zu ermöglichen, dürfen keine Büsche oder Antennen im Umkreis von einem Meter vor und unter der Einflugschneise sein. Scheinwerfer oder Bewegungsmelder stören die Nachtschwärmer und sollten ebenfalls nicht in der Nähe positioniert werden. Auch der Einsatz von giftigen Holzschutzmitteln sollte dringend vermieden werden. Für die Außenflächen sollten giftfreie Stoffe verwendet werden. „Eine durchdachte Gebäudesanierung kann somit für Mensch und Tier gleichermaßen von Vorteil sein“, so Sieberg.
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