Positionspapier, Stellungnahme oder Resolution – was ist was?

NABU-Papiere

Wenn der NABU sich zu einem bestimmten Thema positioniert, wird das Ergebnis oft unterschiedlich bezeichnet. Mal ist es eine Resolution, mal ein Hintergrundpapier oder eine Stellungnahme. Wir erklären die Unterschiede.
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NABU-Grundsatzprogramme und -Strategiepapiere

Grundsatzprogramme sind Dokumente, die von der NABU-Bundesvertreterversammlung verabschiedet werden und die grundsätzlichen Forderungen, Ziele und Werte des NABU festlegen. Sie sollen über längere Zeit (zehn Jahre) Gültigkeit haben können und sind deshalb weniger detailliert. Die Grundsatzprogramme und Strategiepapiere bilden die Grundlagen der Natur- und Umweltschutzarbeit des NABU und sind als solche von allen NABU-Gliederungen und allen NABU-Repräsentant*innen zu beachten. Auf ihnen basieren die jeweils zugehörigen Positionspapiere.

NABU-Positionspapiere

Positionspapiere sind Dokumente, die durch den Bund-Länder-Rat verabschiedet werden und die genauere Beschreibungen der verbandlichen Meinung zu speziellen Themenfeldern des Natur- und Umweltschutzes oder der verbandlichen Entwicklung enthalten. Sie können auch auf aktuellere Fragestellungen eingehen und sollen eine mittlere Gültigkeitsdauer (fünf Jahre) haben können. Die Positionspapiere sollen sich innerhalb des Rahmens bewegen, der durch die Strategiepapiere und Grundsatzprogramme abgesteckt wird. Sie beziehen sich deshalb in der Regel auf eines der beschlossenen Grundsatzprogramme und geben insbesondere die Richtung im Umgang mit Zielkonflikten vor. Die Positionspapiere sind für alle NABU-Gliederungen und NABU-Repräsentant*innen verbindlich.

NABU-Hintergrundpapiere

Hintergrundpapiere sind Dokumente, die zumeist von den Fachreferent*innen der Bundesgeschäftsstelle oder den Bundesfachausschüssen und Arbeitskreisen erarbeitet und von der Bundesgeschäftsstelle freigegeben werden. Sie beleuchten gegebenenfalls mit Bezug auf vorhandene Grundsatzprogramme und Positionspapiere natur- und umweltpolitische Themen als Argumentations- oder Orientierungshilfe, geben den aktuellen Diskussionsstand wieder und stellen das Pro und Contra dar.

NABU-Standpunkt

Beim NABU-Standpunkt handelt es sich um Stellungnahmen zu aktuellen politischen Fragen, Verhandlungen oder Projekten. Diese Themen oder Fragestellungen fallen nicht in den Bereich der definierten und legitimierten Programmatik.

Die Erstellung obliegt den jeweiligen legitimierten NABU-Repräsentant*innen oder Fachreferent*innen. Die Freigabe erfolgt je nach innerverbandlicher Brisanz durch die jeweilige

Fachbereichsleitung, die Geschäftsführung, den Präsidenten oder das ganze Präsidium. Verantwortlich für die Einschätzung ist die zuständige Fachbereichsleitung.

NABU-Resolutionen

In Resolutionen bringt der NABU Forderungen zu bestimmten aktuellen Themen zum Ausdruck. Sie richten sich an die Öffentlichkeit, wie z. B. eine Presseerklärung, sollen die Entschlossenheit des NABU zum Ausdruck bringen und mit ihrer Signalwirkung politischen Druck aufbauen. Für Einbringung, Beratung und Verabschiedung gelten die Regelungen der Bundesverbandssatzung.

Stellungnahmen und gemeinsame Positionierungen mit anderen Verbänden

Stellungnahmen und gemeinsame Positionierungen mit anderen Verbänden sind aktuelle Dokumente, deren inhaltliche Ausrichtung sich an den NABU-Grundsatzprogrammen und -Positionspapieren orientieren soll. Soweit es keine oder keine ausreichende legitimierte Grundlage für die jeweilige Stellungnahme oder gemeinsame Positionierung gibt, wird ihre Ausrichtung nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen und das Defizit dem Präsidium/dem Präsidenten mitgeteilt. Über diese Dokumente wird im täglichen Geschäft von der Bundesgeschäftsstelle entschieden. Positionierungen, die von bisher legitimierten Dokumenten abweichen, oder deren Inhalt Kompromissanteile enthält, werden vom Präsidenten freigegeben. Stellungnahmen und gemeinsame Positionierungen mit anderen Verbänden dienen der Beeinflussung aktueller Prozesse und sollten innerhalb des Verbandes gleichgerichtet sein.