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Jetzt spenden!Erst der Dünnschnabel-Brachvogel ... und dann?
Erstmals Vogelart auf dem europäischen Festland ausgestorben
Mit dem Aussterben des Dünnschnabel-Brachvogels (Numenius tenuirostris) dokumentiert Europa im November 2024 den ersten Verlust einer Vogelart auf dem Festland in der Neuzeit.
Der Dünnschnabel-Brachvogel war einst ein Symbol für die reichhaltige Biodiversität Europas und steht nun für die zunehmende Dramatik der globalen Biodiversitätskrise. Der elegante Zugvogel war für seine schlanke Silhouette und seinen charakteristischen Ruf bekannt. Noch im 19. Jahrhundert wurden große Schwärme dieser Art beobachtet, doch bereits Ende des 20. Jahrhunderts galt der Vogel als akut vom Aussterben bedroht. Intensive Forschung und Monitoring in den letzten Jahrzehnten blieben ohne Erfolg: Es gab keine weiteren Sichtungen oder Hinweise auf verbleibende Populationen. Damit gilt der Dünnschnabel-Brachvogel als ausgestorben.
Der Verlust des Dünnschnabel-Brachvogels ist nicht nur ein Verlust einer einmaligen Art, sondern auch ein Alarmzeichen für die anhaltende Vernachlässigung von EU-Naturschutzmaßnahmen.
Martin Rümmler, NABU-Vogelschutzexperte
Die Hauptursachen für das Aussterben des Dünnschnabel-Brachvogels sind die Zerstörung von Küstenfeuchtgebieten, als wichtige Überwinterungs- und Nahrungsplätze, sowie die intensive Bewirtschaftung und Trockenlegung von Mooren und Sümpfen in den Brutgebieten.
Wenn wir nicht schneller handeln, werden weitere Arten aussterben
Das Aussterben des Dünnschnabel-Brachvogels ist eine Mahnung an die europäische Politik, endlich ins Handeln zu kommen. Die vorhandenen Schutzinstrumente reichen offensichtlich nicht aus. Auch in Deutschland vorkommende Watvogelarten wie der Alpenstrandläufer, der Kiebitzregenpfeifer und der Steinwälzer sehen sich einer immer stärkeren Bedrohung gegenüber. Erst kürzlich wurden sie zusammen mit 13 weiteren ziehenden Küstenvogelarten in der Roten Liste der Weltnaturschutzorganisation IUCN in ihrer Gefährdungskategorie hochgestuft.
Damit diese zunehmend gefährdeten Küstenvogelarten nicht das gleiche Schicksal ereilt, braucht es eine rasche Renaturierung verbleibender Lebensräume als unersetzlicher Pfeiler im Kampf gegen das Artensterben.
In diesem Zusammenhang spielen eine ambitionierte Umsetzung und Finanzierung der EU-Wiederherstellungsverordnung eine wichtige Rolle. Auch die Verabschiedung von ausstehenden Förderrichtlinien im Rahmen des Aktionsprogramms natürlicher Klimaschutz sind in der verbleibenden Legislaturperiode zentral. Dazu zählen beispielsweise die Förderrichtlinien für Auen sowie die für klimabezogene Maßnahmen in der Wasserwirtschaft, um den Wasserrückhalt in der Fläche und den Moorbodenschutz zu stärken.
Wenn wir es weiterhin versäumen, Vorgaben im Naturschutz in konkrete Maßnahmen zu übersetzen, riskieren wir nicht nur, dass weitere Arten unwiederbringlich verloren gehen werden, sondern wir untergraben damit auch die Glaubwürdigkeit der EU in globalen Umweltfragen.
Das Schicksal des Dünnschnabel-Brachvogels sollte uns alle dazu bewegen, den Wert unserer natürlichen Umwelt zu überdenken und die verbleibenden Arten mit aller Kraft zu schützen.
Martin Rümmler, NABU-Vogelschutzexperte
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