Beratung und Service
Wir unterstützen Sie beim gemeinnützigen Vererben
Mit einem Testament helfen Sie uns, die Schönheit der Natur zu bewahren. Foto: - Foto: NABU/CEWE/Alexander Kopp
Grundsätzlich gibt es mehrere Wege, auf denen Sie zu einem rechtssicheren Testament für gemeinnützige Zwecke gelangen können.
Der wahrscheinlich in Deutschland konventionellste Weg ist die Beratung durch einen Notar oder eine Notarin. Notare übernehmen für Sie die Formulierung Ihres Willens, sie beraten individuell zu steuerrechtlichen und juristischen Fragen. Und sie werden das fertig verfasste Testament notariell beurkunden. Das hat den Vorteil, dass nichts übersehen wird und Ihr Testament vor Anfechtungen besser geschützt ist. Zudem wird später von den Erben kein Erbschein benötigt, was wiederum Kosten und Zeit sparen kann. Die Gebühren für notarielle Testamente sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Wert des Vermögens. So kostet ein notarielles Testament mit Beratung und Entwurf bei einem Vermögen von 50.000 € nach dem Gerichts-Notarkostengesetz (Tabelle B) netto circa 180 €. Hierbei ist die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer bereits eingeschlossen.
Alternativ – das wäre ein anderer Weg - können Sie Ihr Testament handschriftlich aufsetzen und dies selbst bei Ihrem örtlichen Amtsgericht in Verwahrung geben. Mehr dazu lesen Sie hier bei den "Fragen & Antworten" mit Klick auf die jeweilige Überschrift.
Fragen & Antworten
Das handschriftliche Testament
Die Verwahrung eines handschriftlichen Testaments kostet, unabhängig vom vererbten Vermögen, 75 Euro. Hinzu kommen 15,50 Euro für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister. Wir empfehlen die Hinterlegung, da nur dann das Testament sicher aufbewahrt und automatisch im Todesfall eröffnet wird.
Die Entscheidung, ob Sie Ihr Testament notariell oder handschriftlich machen möchten, liegt ganz bei Ihnen. Bei handschriftlichen Testamenten gibt es einige formale Anforderungen, damit es gültig ist. Das Wichtigste im Überblick finden Sie hier zum Download.
Bei handschriftlichen Testamenten können Sie sich von digitalen Portalen wie bspw. dem Erblotse unterstützen lassen. Nach Eingabe Ihrer Emailadresse führt Sie das Tool sicher bis zu einem fertigen Testamentsentwurf. Nur, wenn Sie diesen komplett handschriftlich abschreiben, ist das Testament auch gültig. Wenn Sie den Link des NABU nutzen, ist dies kostenfrei. Hier kommen Sie zum Erblotsen.
In beiden Fällen – ob notariell oder handschriftlich - kann es sinnvoll sein, vorab eine Rechtsberatung durch einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Erbrecht wahrzunehmen. Fachanwälte und Fachanwältinnen sind speziell ausgebildet und kennen ihr Rechtsgebiet sehr sicher. Prinzipiell darf Sie nach dem Rechtsdienstleistungsgesetzt jeder Volljurist bzw. jede Volljuristin beraten.
Der NABU e.V. bietet Interessierten das Angebot einer Erstberatung mit einer Fachanwältin für Erbrecht, per Telefonie/Videotelefonie. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn das für Sie infrage kommt: Ariane Missuweit, Ariane.Missuweit@NABU.de, 030-28 49 84-1572 . Dies ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.
Wann ist der Gang zum Anwalt sinnvoll?
Wenn klar ist, wer Ihre Erben sind bzw. wen Sie als Erben einsetzen möchten, ist eine telefonische Beratung oder der Gang zum Notar ausreichend. Bei gemeinschaftlichen Testamenten in Ehen und Lebenspartnerschaften ist eine rechtliche Beratung sinnvoll, um die Bindungswirkung zu verstehen und ggf. zu entscheiden, ob diese überhaupt gewünscht ist.
In Patchwork-Familien ist es ebenfalls wichtig, sich beraten zu lassen. Denn hier entstehen oft komplizierte Pflichtteilsansprüche. Auch bei Unternehmensbeteiligungen, hohen Vermögenswerten oder Besitz im Ausland ist der Gang zum Anwalt die bessere Wahl. In einem Erbvertrag ließe sich bspw. regeln, dass Kinder den Familienbetrieb weiterführen oder eine gemeinnützige Organisation weiter fördern.
Fachanwälte in Ihrer Nähe finden Sie über die Gelben Seiten oder bspw. den Deutschen Anwaltsverein. Lassen Sie sich vorab die Kosten erklären, da diese anders berechnet werden als bei Notaren (als Pauschale oder per Stundensatz). Die Stundensätze von Anwälten liegen meist zwischen 200-300 Euro. Eine komplette Testamentsgestaltung kostet, je nach Aufwand, ab 500 Euro aufwärts. Ein Anwalt kann das Testament entwerfen, aber nicht selbst beurkunden, es sei denn, er ist gleichzeitig als Notar tätig oder es ist ein Notariat an die Kanzlei angeschlossen.
Der Unterschied zwischen Erben und Vermächtnisnehmern
Wichtig ist im Testament die Unterscheidung: Wer wird Erbe? Und wer bekommt ggf. ein „Vermächtnis“? Während Ihre „Erben“ rechtlich gesehen in Ihre Fußstapfen treten, erhalten Vermächtnisnehmer nur einen konkret benannten Anteil Ihres Nachlasses. Sie können den NABU e.V. als alleinigen Erben oder gemeinsam mit anderen als Miterben einsetzen. Dann sind wir Rechtsnachfolger und kümmern uns auch um die gesamte Nachlassabwicklung und die Erfüllung des testamentarischen Willens.
Es ist genauso gut möglich, dem NABU e.V. ein Vermächtnis auszusprechen. Damit helfen Sie der Natur mittels eines konkreten Vermögenswerts aus Ihrem Nachlass: zum Beispiel mit einem Depot, einem Geldbetrag, einem prozentualen Anteil des Nachlasses, einem Schmuckstück oder einer Immobilie. Tipp: Bestimmten Sie ggf. im Testament auch einen Ersatzerben. Dieser wird dann der Rechtsnachfolger, wenn Ihr gewünschter Erbe vor Ihnen verstirbt oder das Erbe ausschlägt.
Lebensumstände können sich ändern. Deshalb können Sie jederzeit ein neues Testament erstellen und die vorherigen widerrufen. Es gilt dann das jüngste. Bei gemeinschaftlich erstelltem Testament hingegen kommt es auf die gewählte Verbindlichkeit an. Alte Testamente können Sie zerreißen bzw. aus der Verwahrung des Amtsgerichtes nehmen.
Wann ist eine „Testamentsvollstreckung“ sinnvoll?
Eine Testamentsvollstreckung per Testament anzuordnen, ist nur dann nötig, wenn Sie befürchten, dass Ihre Erben sich nicht um den Nachlass kümmern können, z.B. weil sie noch minderjährig sind. Oder wenn es komplexe Vermögensstrukturen im Ausland gibt oder wenn Streitereien unter den Erben wahrscheinlich sind. Die Vergütung für eine Testamentsvollstreckung ist gesetzlich nicht fest vorgeschrieben. Sie liegt üblicherweise aber bei 2%-5% des Nachlasswertes, je nach Aufwand. Im Testament kann eine Vergütung festgelegt werden.
Wenn Sie hingegen eine etablierte Organisation wie den NABU e.V. als Erben einsetzen, benötigen Sie in aller Regel keine Testamentsvollstreckung. Denn mit der Erbenstellung geht die Verpflichtung einher, Ihren Nachlass zu sichern, zu sortieren und bestmöglich für die gemeinnützigen Zwecke zu verwerten. Auch eine gemeinsame Abwicklung mit anderen Miterben/Vereinen stellt keine spezielle Herausforderung dar. Ihre Erben kümmern sich um die Kündigung von Verträgen, die Auszahlung von Pflichtteilen, Vermächtnissen und Co.
Bei Fragen dazu sprechen Sie uns gerne an (Ariane Missuweit, Ariane.Missuweit@NABU.de, 030-28 49 84-1572 ) oder bestellen Sie den NABU-Ratgeber Testament.
